Aussetzung der Diätenerhöhung

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10.04.2020

Solidarisches Zeichen in der Coronakrise

Ver­mut­lich wird es im Som­mer zu kei­ner Erhö­hung der Abge­ord­ne­ten­be­zü­ge kom­men. Ent­spre­chen­de Signa­le kamen aus ver­schie­de­nen Frak­tio­nen.

Ich bin nicht der Mei­nung, dass die Mit­glie­der des Deut­schen Bun­des­ta­ges über­be­zahlt sind. Wie die Anpas­sun­gen zustan­de kom­men ist trans­pa­rent und öffent­lich – näm­lich ori­en­tiert an der all­ge­mei­nen Lohn­ent­wick­lung des Vor­jah­res. Der­zeit liegt die Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung bei monat­lich 10.083,47 Euro. Die­ser Betrag ist ein­kom­men­steu­er­pflich­tig. Weil der Löh­ne im All­ge­mei­nen gestie­gen sind, stei­gen auch die Bezü­ge der Abge­ord­ne­ten ent­spre­chend der Aus­wer­tung der Lohn­ent­wick­lung durch das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt. Die „Diä­ten“ wer­den jähr­lich zum 01. Juli an die Ent­wick­lung der Löh­ne ange­passt. Die­ses auto­ma­ti­sche Anpas­sungs­ver­fah­ren wird vom Deut­schen Bun­des­tag ein­ma­lig zu Beginn einer Sit­zungs­pe­ri­ode beschlos­sen und gilt dann bis zum Ende der jewei­li­gen Legis­la­tur­pe­ri­ode. Der Bun­des­tag kann jedoch jeder­zeit in die­sen Auto­ma­tis­mus ein­grei­fen.

Dazu dürf­te es in die­sem Jahr kom­men. In die­ser beson­de­ren Situa­ti­on der Coro­na­kri­se mit stark stei­gen­den Zah­len von Kurz­ar­beit und Lohn­ein­bu­ßen für vie­le Beschäf­tig­te ist es aus mei­ner Sicht rich­tig, wenn die Anpas­sung der Abge­ord­ne­ten­ent­schä­di­gung zum Juli aus­ge­setzt wird.

Ich mei­ne aber auch, dass Unter­neh­men mehr Ver­ant­wor­tung über­neh­men soll­ten. Kon­zer­ne, die Staats­hil­fen in Anspruch neh­men, soll­ten kei­ne Divi­den­den aus­schüt­ten. Dass Unter­neh­men wie BMW, Daim­ler und VW ihre Aktio­nä­re mit Mil­li­ar­den­be­trä­gen beglü­cken wol­len, obwohl sie Kurz­ar­beit in Anspruch neh­men, soll­te zwin­gend noch­mal über­dacht wer­den.