Ausbau B 27: Planung ohne aktuelle Daten

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Foto: Uwe Jans­sen

15.09.2021 (Pres­se­er­klä­rung)

Ausbau gehört auf den Prüfstand

Eine wesent­li­che Grund­la­ge für alle Ver­kehrs­pla­nun­gen stel­len aktu­el­le Ver­kehrs­da­ten dar. Dies gilt auch für die Bewer­tung des Sinns oder Unsinns des Aus­baus der B 27 zwi­schen Aich­tal und dem Ech­ter­din­ger Ei. Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mat­thi­as Gastel woll­te daher von der Bun­des­re­gie­rung aktu­el­le Ver­kehrs­men­gen, dif­fe­ren­ziert nach Pkw und Lkw, erfah­ren. In der Ant­wort wur­de zwar dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich zwi­schen Fil­der­stadt und Ech­ter­din­gen eine Zähl­stel­le befin­det. Jedoch wur­de ein­ge­räumt, dass die letz­ten Ver­kehrs­da­te aus dem Jahr 2019 stam­men.

„Dass Zähl­wer­te aus einer Zeit, in der Betrie­be wegen der Pan­de­mie geschlos­sen waren und viel­fach Home­of­fice ange­bo­ten wer­den muss­te, nicht aus­sa­ge­kräf­tig sind, ist klar. Inzwi­schen haben sich aber wie­der äuße­re Rah­men­be­din­gun­gen nor­ma­li­siert. Es wäre wich­tig zu erfah­ren, wie sich Ver­kehrs­men­gen ent­wi­ckelt haben. So könn­te es bei­spiels­wei­se sein, dass es andau­ernd mehr Home­of­fice gibt als vor der Pan­de­mie. Pend­le­rin­nen und Pend­ler könn­ten ein­zel­ne Tage von zuhau­se arbei­ten oder fle­xi­bler außer­halb der Haupt­ver­kehrs­zei­ten an den Arbeits­platz fah­ren. Das alles erfah­ren wir erst, wenn wir Zah­len haben.“

Mat­thi­as Gastel hat, da ihn die dürf­ti­ge Ant­wort aus dem Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um über­rascht hat­te, das Regie­rungs­prä­si­di­um Baden-Würt­tem­berg ange­schrie­ben. Die­ses ant­wor­te­te, aktu­el­le Ver­kehrs­da­ten sei­en erst im ers­ten Halb­jahr 2022 zu erwar­ten. „Der­weil wird der Aus­bau wei­ter geplant. Not­wen­dig ist jedoch, dass die ver­kehr­li­che Not­wen­dig­keit und die öko­lo­gi­sche Ver­träg­lich­keit des Aus­baus kri­tisch hin­ter­fragt wer­den. Das geht nur auf Basis aktu­el­ler Daten­grund­la­gen.“

Wenn die Grü­nen an die Bun­des­re­gie­rung kom­men, wol­len sie die ohne­hin anste­hen­de Über­prü­fung des aktu­el­len Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plans nut­zen, um alle nicht im Bau befind­li­chen Neu­bau- und Aus­bau­vor­ha­ben kri­tisch zu bewer­ten. Der Aus­bau der B 27 ist gesetz­lich gere­gelt. „Wir wol­len auch den Aus­bau der B 27 einer Klima‑, Umwelt- und Bedarfs­prü­fung unter­zie­hen. Statt wei­ter plan­los das Stra­ßen­netz aus­zu­bau­en, muss immer auch unter­sucht wer­den, ob statt­des­sen bei­spiels­wei­se der öffent­li­che Nah- und Fern­ver­kehr gestärkt wer­den kann“, so Mat­thi­as Gastel.