Übersicht über Bezüge, Spenden und Arbeitsaufwand
„Was verdienen Bundestagsabgeordnete?“ Diese Frage wird auch mir oft gestellt. Ich gebe hier die Antwort, die sich aber nicht trennen lässt davon, wie hoch sich die Arbeitsbelastung darstellt und was an Spendenerwartungen besteht.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt monatlich 10.012,89 Euro[1]. Dieser Betrag ist einkommensteuerpflichtig. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde, Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteilwird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 bestätigt. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um.
Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das Abgeordnetengesetz wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.
Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex. So kam es im Jahr 2021 zu einer Reduzierung der Abgeordnetenbezüge.
Der Bundestag gewährt einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert.
Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale ist steuerfrei und liegt derzeit bei 4.583,39 Euro monatlich. Davon werden Ausgaben bestritten, die zur Ausübung des Mandates anfallen. Ich finanziere damit insbesondere mein Regionalbüro und meinen Zweitwohnsitz in Berlin, aber auch Veranstaltungen oder das Bewerben von Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger.
Quelle und weiterführende Informationen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/mdb_diaeten-214848
Zusätzlich steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Auf Nachweis können wir damit unsere selbst beschafften Büro- und Geschäftsbedarfe inklusive Kommunikationsgeräte (beispielsweise Farbdrucker, Handys für Mitarbeitende, Laptop für Praktikant*innen-Arbeitsplatz, Mobilfunkverträge etc.) sowie Fachzeitschriften finanzieren.
Im Gegensatz zur Pauschale erfolgt die Erstattung der Kosten nur auf Nachweis. Der damit verbundene bürokratische Aufwand in den Abgeordnetenbüros und der Bundestagsverwaltung ist nicht zu unterschätzen, da eine Buchhaltung erforderlich wird.
Quelle und weiterführende Informationen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1334f-260802
Strittig ist immer wieder die Altersversorgung. Während ich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung für angemessen halte (siehe dazu auch Hinweise weiter unten), kann die Altersvorsorge als durchaus problematisch angesehen werden. Zwar ist klar, dass es eine solche geben muss, da für die Abgeordneten während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Die Höhe, die monatlich bei 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft liegt, kann jedoch durchaus in ihrer Angemessenheit bezweifelt werden. Eine stärkere Eigenverantwortung, die seitens der Politik auch von den anderen Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, wäre angebracht. Das Eintrittsalter wurde auf das vollendete 67. Lebensjahr hochgesetzt.
Quelle und weiterführende Informationen: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten/1335–260796
Arbeitsaufwand und Spenden
Der Arbeitsaufwand, der mit dem Mandat verbunden ist, hängt von der Person und ihren Aufgaben ab. Meine übliche Wochenarbeitszeit liegt bei geschätzt 65 bis 80 Stunden. Viele Termine finden abends und an Wochenenden statt, da wir überwiegend nur dann mit Bürger*innen und den vielen Ehrenamtlichen unserer Parteien kommunizieren können. Meist reise ich bereits sonntags zu den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages an, um noch am Sonntag abarbeiten zu können, was sich während der „Wahlkreiswochen“ angesammelt hat. Mehr dazu, wie eine Sitzungswoche ablaufen kann, habe ich kürzlich hier tabellarisch und mit einem Video transparent gemacht: https://www.matthias-gastel.de/einblick-in-eine-sitzungswoche-des-bundestags/
Es gibt klare Erwartungen aus der eigenen Partei, dass Mandatierte sich an der Finanzierung der Parteiarbeit über die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen hinaus beteiligen. Bei den Grünen gilt der für mich maßgebliche Richtwert, dass 19 Prozent der Abgeordnetenentschädigung abzuführen sind. Hinzu kommen in der Praxis weitere Spenden, so beispielsweise für Wahlkämpfe sowie Mitgliedsbeiträge und Spenden an die kommunalpolitische Vereinigung und die Grüne Jugend. In Summe kommen Parteispenden von 25.000 bis 30.000 Euro pro Jahr zustande. Ich spende zudem an verschiedene Organisationen, so jährlich an „Brot für die Welt“, was in Summe rund 1.500 Euro pro Jahr ausmacht.
Fazit
Die Vergütung der Abgeordneten ist für den damit verbundenen zeitlichen Aufwand und die Verantwortung aus meiner Sicht angemessen. Richtig finde ich auch, dass es feste Bezugspunkte für die Höhe der Bezüge (Orientierung an Richtergehältern, Anpassungen analog der allgemeinen Lohnentwicklung) gibt. Bei der Altersvorsorge sollte mehr auf Eigenverantwortung gesetzt werden.
[1] Ab 01. Juli 2022 werden es 10.323,29 Euro sein.