Deutliche Verbesserungen für die Schiene
Gegenüber dem ins Parlament eingebrachten (sehr schwachen) Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 konnten sich die drei Regierungsfraktionen auf erhebliche Verbesserungen insbesondere für die Schiene verständigen.
Bereits vor einigen Wochen hatte sich die Koalition darauf geeinigt, dass dem Verkehrs-Etat 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zufließen sollen. Nun ist absehbar (die Entscheidung im Bundestag über den Haushalt steht noch aus), dass diese Mittel vollständig der Schiene zugutekommen. Die 1,5 Milliarden an zusätzlichen Geldern werden zeitlich wie folgt aufgeteilt: Ein halbe Milliarde in 2023 und eine Milliarde Euro als Verpflichtungsermächtigungen verteilt auf 2024 und 2025. Von den 500 Millionen Euro im Jahr 2023 gehen:
- 103,8 Millionen Euro in die digitale Schiene,
- 87 Millionen Euro in die Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen,
- 80 Millionen in die Förderung des Einzelwagenverkehrs,
- 77,3 Millionen in die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr,
- 48,5 Millionen in die Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes, speziell für den Wiederaufbau der 2015 zerstörten Friesenbrücke,
- 45 Millionen in die Reduzierung der Anlagenpreise im Schienengüterverkehr,
- 27 Millionen in die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr,
- 23 Millionen in die Umrüstung des GSM-R-Funksystems zur Erhöhung der Störfestigkeit und
- 3 Millionen in Beraterleistungen für den Aufbau einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft.
Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund insbesondere den Regionalverkehr der Länder unterstützt, werden um eine Milliarde Euro aufgestockt (das 49-Euro-Ticket wird zusätzlich anteilig vom Bund finanziert) und stärker als bisher dynamisiert.
Beim Einzelwagenverkehr sichern wir kurzfristig ab, dass keine weiteren Güter auf die Straße verlagert werden müssen. Zeitgleich hat der Haushaltsausschuss – was ich sehr begrüße – das Ministerium aufgefordert, ein Konzept zur Finanzierung des Güterverkehrs und speziell des Einzelwagenverkehrs vorzulegen. Damit wollen wir wegkommen von den ständig kurzfristigen Nachfinanzierungen hin zu einer langfristigen und finanziell abgesicherten Strategie, speziell im Einzelwagenverkehr. Auch der Übergang hin zur Digitalen Automatischen Kupplung soll in der Strategie abgebildet werden. Wichtig ist mir der Hinweis, dass aus der Branche (DB Cargo) heraus erhebliche Effizienzsteigerungen (Stichwort: Arbeitszeiteffizienz) zwingend erforderlich sind, um dem Einzelwagenverkehr eine Zukunft zu geben.
Leider sind auch Kürzungen vorgesehen …
Dies trifft auf die Lärmsanierungsmittel sowie die Gleisanschluss-Förderung zu. Begründet wurde dies mit Ausgaberesten (prüfen wir gerade noch). Bei der Gleisanschlussförderung ist noch anzumerken, dass hier ggf. anstehende Mehrausgaben auch aus der Förderung von KV-Terminals gedeckt werden können.
Die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und 2025 in Höhe von insgesamt einer Milliarde stärken folgende Bereiche:
- 338,7 Millionen Euro (88,7 Millionen 2024 und 250 Millionen 2025) für den Bedarfsplan Schiene für den Ausbau der Schieneninfrastruktur,
- 324,7 Millionen (140 Millionen 2024 und 184,7 Millionen 2025) für die digitale Schiene,
- 200 Millionen (je 100 Millionen 2024 und 2025) für die Förderung des Einzelwagenverkehrs,
- 40 Millionen (6,5 Millionen 2024 und 33,5 Millionen 2025) für Investitionen in Maßnahmen zur Engpassbeseitigung und Umsetzung des Deutschland-Taktes,
- 32,6 Millionen Euro (28, 4 Millionen 2024 und 4,2 Millionen 2025) für Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes,
- je 30 Millionen Euro für die Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen sowie
- 4 Millionen für Beraterleistungen für den Aufbau einer gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft.
Interessant, um junge Menschen für Bahnreisen zu begeistern: Es sind fünf Millionen Euro eingeplant, um vergünstigte Bahntickets für Jugendliche für Zugreisen zwischen Deutschland und Frankreich zu finanzieren, um zum 60-jährigen Bestehen des Élysée-Vertrages den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu fördern.
Wasserstraßen
Zur Stärkung der Wasserstraßen haben sich die Haushalts-Berichterstatter:innen für den Verkehrshaushalt darauf verständigt, dass eingesparte Mittel aus dem Einzelplan des Bundesverkehrsministeriums bis zur Höhe von 250 Mio. Euro für die Infrastruktur der Bundeswasserstraßen genutzt werden können – davon ausgenommen sind u. a. Radverkehrsmittel. Die Bundesregierung soll bis zum 31. Mai 2023 berichten, inwiefern diese Deckungsfähigkeiten zur Finanzierung notwendiger Wasserstraßenprojekte genutzt werden und wie hoch der Bedarf für zusätzliche Mittel ist, die Bundeswasserstraßen zu erhalten, zu erneuern und auszubauen.
Fahrrad
Die Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm “Stadt und Land” werden um 8,5 Millionen von 269,2 auf 277,7 Millionen Euro erhöht.
Ausblick auf die Lkw-Maut
In sehr schwierigen und zähen Verhandlungen ist es gelungen, einen Teil erwarteter Mehreinnahme aus der Lkw-Maut für Schiene und Wasserwege frei zu machen. Bisher fließen alle Mauteinnahmen vollständig in den Straßenbau. Die nun erzielte Vereinbarung ist für die erforderliche bessere Finanzierung von Schiene und Wasserstraßen von großer Bedeutung.