17. Juni 2014
Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes. Damit wurde Rechtsklarheit geschaffen: Wer als Fahrradfahrer unverschuldet Opfer eines Unfalls wird, kann nicht dafür belangt werden, dass er keinen Helm trug. Es gibt viele Menschen in Deutschland, die freiwillig einen Helm tragen – und das ist gut so. Aber es gibt keine Helmpflicht. Diese Entscheidungsfreiheit muss auch für die Versicherungen der Maßstab sein. Denn der Gesetzgeber hat bewusst keine Helmpflicht beschlossen und es ist nur logisch, dass dies jetzt nicht durch die Hintertür der Haftungsfrage in Zweifel gezogen wird.
Statt einer wie auch immer gearteten Helmpflicht muss der Verkehrsraum so gestaltet werden, dass sich Radfahrer – wie auch Fußgänger – sicherer fortbewegen können. Dafür sind die Mittel für durchdachte, den Erkenntnissen der Verkehrssicherheitsforschung entsprechende Radverkehrsverbindungen zu erhöhen. Und die Kommunen sollten innerhalb von Ortschaften nach eigenem Ermessen über Tempo 30 entscheiden können, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Unser verkehrspolitisches Ziel bleibt die Erhöhung des Radverkehrsanteils. Dies ist auch ein wesentlicher Beitrag zugunsten von mehr Sicherheit für den Radverkehr. Denn wo der Radfahrer als Exot auf der Fahrbahn unterwegs ist wird er schneller übersehen als dort, wo er zum festen Bild im Verkehrsraum gehört. Eine faktische Helmpflicht hätte das Wachstum des Radverkehrsanteils ausgebremst und damit der Verkehrssicherheit, aber auch lebenswerten Innenstädten und dem Klimaschutz einen Bärendienst geleistet.