Neues aus dem Tierschutz
Im September durfte ich bei der LAG Tierschutzpolitik über das Neuste aus Berlin berichten. Dabei ging es um die Ankündigungen der Bundesregierung für einen verbesserten Tierschutz in den Ställen, um eine Bundestagsinitiative zum Wildtierverbot in Zirkussen und eine weitere Initiative zur Vermeidung von Verkehrsunfällen mit Wildtieren.
Folgenlose Ankündigungen von Minister Schmidt
Landwirtschaftsminister Schmidt möchte den Tierschutz zu seinem Thema machen. Dafür hat er einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. Er möchte beispielsweise das Kupieren von Schweineschwänzen sowie das Kürzen der Schnäbel von Legehennen eingestellt haben. Allerdings soll all dies freiwillig erfolgen. Doch mit freiwilligen Tierschutzmaßnahmen wurden bislang keine guten Erfahrungen gemacht. So werden junge Putenküken des „falschen Geschlechtes“ noch immer zu hunderttausenden lebend geschreddert, obwohl es eine freiwillige Vereinbarung gibt, mit der dies vermieden werden sollte. Wer Tierschutz ernst nimmt muss Verbindlichkeit schaffen. Alles andere ist für den Tierschutz verlorene Zeit.
Haltung von Wildtieren im Zirkus
In den letzten Jahren haben EU-Staaten wie Belgien und Österreich die Wildtierhaltung in Zirkussen verboten. Im Deutschen Bundestag gab es hierfür bislang noch keine Mehrheit – wohl aber im Bundesrat, der die Haltung von Elefanten, Affen und Bären im Zirkus grundsätzlich untersagen wollte. In einer aktuellen Kleinen Anfrage möchte die Bundestagsfraktion der GRÜNEN wissen, ob und wann die Bundesregierung konkrete Vorschläge für ein Verbot bzw. Einschränkungen für die Haltung wildlebender Tierarten in fahrenden Zirkussen vorlegen wird.
Vermeidung von Verkehrsunfällen mit Wildtieren
Aus einer der letzten Sitzungen der LAG Tierschutzpolitik habe ich die Anregung mitgenommen, nach der Wirksamkeit verschiedener Methoden zur Verhinderung von Wildtierunfällen und deren Umsetzung zu fragen. Diese Anregung habe ich gerne aufgegriffen und gemeinsam mit FraktionskollegInnen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Es wurde deutlich, dass die Anzahl von Wildtierunfällen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Dabei werden in den amtlichen Statistiken ausschließlich die Unfälle mit verletzten Menschen oder hohen Sachschäden erfasst. Für einzelne, selten gewordene Tierarten stellt die Zerschneidung der Landschaften ein Problem für den Erhalt der Population dar. Für einige andere Tierarten lauert im Straßenverkehr die häufigste Todesursache. Laut Bundesregierung gibt es nur zwei Möglichkeiten, Wildtierunfälle wissenschaftlich nachweisbar wirksam zu vermeiden: Wildwarnanlagen und Grünbrücken. Haarsäcklein, Warnreflektoren oder Duftzäune sind demnach nicht oder wegen des Gewöhnungseffektes nicht auf Dauer wirksam. Wildwarnanlagen funktionieren mit Zäunen entlang von Straßen. An den Wildtierquerungsstellen werden Autofahrer durch elektronische Anzeigen am Fahrbahnrand gewarnt, wenn sich ein Tier nähert und die Fahrbahn queren möchte. Beide Maßnahmen sind teuer. Da es dafür keinen eigenen Etat gibt, stehen diese Maßnahmen in direkter Konkurrenz zu Straßenbaumitteln. Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich bereits seit längerem für einen gesonderten Etat zur Vermeidung von Wildtierunfällen ein.