05.11.2014
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) ist ein Vertrag zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB). Darin wird vereinbart, welche Beträge der Bund der DB für Ersatzinvestitionen zur Verfügung stellt. Die DB wiederum muss bestimmte Qualitätsmerkmale im Netz garantieren und darüber berichten. Die erste LuFV trat im Jahr 2009 in Kraft und ist befristet bis Ende des Jahres 2014. Derzeit wird die LuFV II diskutiert.
Bewertung der LuFV I aus grüner Sicht
Die LuFV ist gegenüber dem früheren einzelfallbezogenen Vorgehen – zumindest in der Theorie – deutlich besser. Für die Verhandlung der neuen Vereinbarung hätte eine kritische Bestandsaufnahme der bisherigen Kennzahlen gezogen werden müssen. Und hier gibt es viel notwendige Kritik:
- Das Durchschnittsalter der Anlagen ist gestiegen
- Fehlallokationen wurden selbst von der Bundesregierung eingeräumt, z. B. bei Brücken: Bundesweit sind über 1.000 Brücken abbruchreif, weil die Gelder des Bundes anderweitig investiert wurden
- Der Zustand der Tunnel in Baden-Württemberg (bislang nur für dieses Bundesland im Rahmen einer Kleinen Anfrage abgefragt) hat sich in vier Jahren erheblich verschlechtert
- Knapp 600 Langsamfahrstellen in den letzten 1,5 Jahren
- Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass Gewinne aus Infrastruktursparten in Auslandsgeschäfte flossen
- Die Investitionssumme liegt unter dem Wertverzehr, was einen Wertverlust bedeutet
- Infrastruktur wurde auch nach 2009 in erheblichem Umfang zurück gebaut, z. B. wurden 5.000 Weichen entfernt; damit wurden zusätzliche Engpässe im Netz geschaffen
Und dennoch wurden sanktionsbewehrte Zielwerte – von einer Ausnahme abgesehen – von der DB immer erreicht. Die vorgegeben Ziele wurden erreicht, aber die Infrastruktur ist verlottert. Wie kann das sein?
Die zentrale Frage, die sich jetzt stellt, lautet: Werden mit der LuFV II die notwendigen Lehren aus den Erfahrungen mit der LuFV II gezogen?
Ein erster Antwortversuch in Kurzform: Konsequent werden die Lehren fast nur dahingehend gezogen, dass mehr Geld in die Schiene fließt. Andere notwendige Regelungen werden unterlassen oder nur halbherzig angegangen.
Positives an der LuFV II
Der Bund stellt zusätzliche Mittel für die Bahninfrastruktur bereit. Und es wird eine neue, sanktionsbewehrte Kennzahl für Brücken eingeführt (Aber: Siehe unten bei Kritik!). Außerdem wird die Zeitspanne bis zur Anrechnung eines Infrastrukturmangels von 180 auf 100 Tage verkürzt. Dies bedeutet, die DB muss Mängel schneller beheben als bisher.
Grüne Kritik an der LufV II
Grundkritik: Es gibt keine ausreichend kritische Bestandsaufnahme der bisherigen Kennzahlen
- Es ist fraglich, ob bei der DB ausreichend Planungs- und Begutachtungskapazität vorhanden ist (Anmerkung: Auch fremdvergebene Aufträge müssen durch die DB gut betreut werden!)
- Einige wichtige Kennzahlen fehlen:
- Netzkapazität (Anm.: In §11 AEG steht etwas von „wesentlicher Kapazitätsreduzierung“, muss also messbar sein!)
- Gleisgeometrie
- Tunnel
- Die Altersentwicklung der Bahnanlagen ist nicht sanktionsbewehrt
- Die Qualitätskennziffer für die Brücken nur für die knapp 1.000 bereits erneuerten der insgesamt 25.000 Brücken sanktionsbewehrt werden. Für die 24.000 anderen Brücken ändert sich nichts. Die Brücken sind aber häufig der Schwachpunkt im Schienennetz!
- Sanktionen entziehen dem Konzern dringend notwendige Investitionsmittel. Es stellt sich die Frage, weshalb es keine Sanktionen gegenüber dem Konzernvorstand gibt.
- Keine wirkliche Überjährigkeit der Mittel; stattdessen gibt es eine Vereinbarung, die wenig transparent ist.
- Wesentliche Aspekte bei den Bahnhöfen wie Fahrtreppen sollen nur alle 2 Jahre bewertet werden (also nur ein‑, maximal zweimal während der Laufzeit der LuFV; die Mittel des Bundes gibt es aber jährlich)
- Der Bundesrechnungshof befürchtet, dass die LuFV-Mittel für Stuttgart 21 aufgewendet werden können (die DB widerspricht dem)
- Der Instandhaltungsstau bei den Brücken beträgt über 2 Mrd. € pro Jahr und wird nicht aufgelöst
- Die Berichterstattung gegenüber Bund und Bundestag bleibt lückenhaft