Tempo 30: Mehr Kompetenz für die Kommunen – aber wie viel?

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Tempo 30 Bild 229.04.2015

 

 

Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Alex­an­der Dob­rindt hat vor eini­gen Tagen ange­kün­digt, den Kom­mu­nen mehr Spiel­raum bei der Aus­wei­sung von Tem­po 30 ein­räu­men zu wol­len. Dazu soll § 45 Absatz 9 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung dahin­ge­hend geän­dert wer­den, dass die zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den bzw. die Kom­mu­nen künf­tig direkt stre­cken­be­zo­ge­ne Geschwin­dig­keits­ab­sen­kun­gen auch auf Bun­des­stra­ßen in beson­de­ren Berei­chen wie vor Kin­der­gär­ten, Grund­schu­len, Kran­ken­häu­sern und Senio­ren­hei­men anord­nen kön­nen. Damit soll die Ver­kehrs­si­cher­heit vor allem von Kin­dern und älte­ren Men­schen erhöht wer­den. Die Lan­des-Ver­kehrs­mi­nis­ter unter­stüt­zen den Vor­stoß und haben die Ein­rich­tung einer Arbeits­grup­pe beschlos­sen. Die genaue Aus­ge­stal­tung der ange­streb­ten Ände­rung ist noch unklar. Lei­der hat die Mehr­heit im Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schuss den ent­spre­chen­den Tages­ord­nungs­punkt abge­setzt, mit dem Klar­heit über die kon­kre­te Umset­zung hät­te geschaf­fen wer­den kön­nen. Ins­be­son­de­re ist offen, wie weit die Befug­nis­se der Kom­mu­nen gehen sol­len. Wir Grü­nen wol­len nicht, dass das Recht der Kom­mu­nen, Tem­po 30 inner­halb von Ort­schaf­ten auch auf Bun­des­stra­ßen aus­zu­wei­sen, auf die Abschnit­te vor den genann­ten Ein­rich­tun­gen beschränkt wird. Zumal sich der­ar­ti­ge Ein­rich­tun­gen sel­ten an Haupt­durch­gangs­stra­ßen befin­den. Und wir wol­len auch nicht, dass dafür bestimm­te Kri­te­ri­en wie das Über­schrei­ten von Lärm­grenz­wer­ten die Vor­aus­set­zung bleibt. Denn vie­le Grün­de spre­chen für die Her­ab­set­zung zuläs­si­ger Geschwin­dig­kei­ten: die Sicher­heit, der Lärm­schutz, die Lebens- und Auf­ent­halts­qua­li­tät oder auch städ­te­bau­li­che Aspek­te. Wir wol­len, dass die Kom­mu­nen gene­rell dar­über ent­schei­den kön­nen, wel­che Geschwin­dig­keits­be­gren­zun­gen gel­ten sol­len. Denn wer, wenn nicht die Kom­mu­nen, kön­nen dar­über ange­mes­sen ent­schei­den?