Presseerklärung vom 28.09.2015
„Mehr Geld für den Nahverkehr muss jetzt Verbesserungen beim Angebot ermöglichen“
Vor wenigen Tagen haben sich die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung über die künftige Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs geeinigt. „Das ist erstmal eine gute Nachricht für die Fahrgäste“, findet Matthias Gastel, Bundestagsabgeordneter der Grünen. „Die jahrelange Hängepartie bei der Finanzierung des Schienen-Nahverkehrs steht hoffentlich vor ihrem Ende und die Länder haben Planungssicherheit für die Bestellung der Verkehre sowie für die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Schienenwege. Das Happyend hängt nun noch von der Höhe der Nutzungsgebühren für die Infrastruktur ab.“
Letzte Woche hatten sich Bund und Länder überraschend darauf verständigt, die sogenannten „Regionalisierungsmittel“ von bislang 7,3 auf 8 Milliarden Euro zu erhöhen. Dieser Betrag wird dann jedes Jahr pauschal um 1,8 Prozent angehoben, um die allgemeinen Kostensteigerungen auszugleichen. Diese Betriebsmittel zahlt der Bund seit der Bahnreform vor 20 Jahren an die Länder, damit diese Nah- und Regionalverkehrszüge fahren lassen können. Weil der Bund diese Gelder in den letzten Jahren geringer erhöht hat als die Kosten gestiegen sind, mussten einige Bundesländer wie Baden-Württemberg zunehmend ergänzend Landesmittel zur Verfügung stellen, um keine Züge abbestellen zu müssen. Daneben einigten sich Bund und Länder auch auf die Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Dieses regelt die Förderung des Bundes für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, vor allem die Schienenwege. Die Förderung hätte 2019 auslaufen sollen, wird nun aber fortgesetzt. „Damit herrscht jetzt endlich Finanzierungsklarheit auch für die Verlängerung der S‑Bahn von Filderstadt nach Neuhausen und die Stadtbahnlinie U 6 zur Messe, aber auch für viele weitere Vorhaben in der Region und im Land. Baden-Württemberg mit Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann hatten sich lange gemeinsam mit anderen Ländern beim Bund dafür eingesetzt, dass dieser seinen Verpflichtungen in angemessener Weise gerecht wird. Dieser Einsatz wurde jetzt vom Erfolg gekrönt.“
Matthias Gastel, der Mitglied des Bundestags-Verkehrsausschusses ist, gießt aber Wasser in den Wein. Denn die Rechnung wird nur aufgehen, wenn die Gebühren für die Nutzung von Schienentrassen und Bahnhöfe sich nicht über die 1,8 Prozent hinaus erhöhen, um die die Betriebsmittel der Länder sich erhöhen. „Die Bundesregierung hat das in der Hand. Sie kann mit moderaten Nutzungsgebühren dafür sorgen, dass die Länder mehr Verkehr auf der Schiene bestellen können. Dazu bedarf es aber eines anderen Gebührensystems als des bisherigen. Andernfalls fließen die höheren Regionalisierungsmittel in die Kassen des Bahnkonzerns und die Bundesländer können für ihre Bürgerinnen und Bürger keinen besseren Nah- und Regionalverkehr finanzieren“, so Matthias Gastel.