Unseriöse Planung für den Neubau der B 29

Hinweis: Dieser Beitrag ist schon älter und wurde möglicherweise noch nicht in das neue Format umgewandelt.

Pres­se­er­klä­rung vom 17.12.2015

Unse­riö­se Pla­nung für den Neu­bau der B 29

Vor eini­gen Wochen hat­te das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um auf eine Anfra­ge der Grü­nen im Bun­des­tag über­ra­schen­der­wei­se erklärt, dass es einen Stra­ßen­neu­bau der B 29 zwi­schen Röt­tin­gen und Nörd­lin­gen plant. Hin­ter­grund ist die Auf­stel­lung des neu­en Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plans. Die Grü­nen haben nun im Bun­des­tag erneut eine Rei­he von Nach­fra­gen gestellt. Ein Teil der Fra­gen wur­de nicht beant­wor­tet. Aber die gege­be­nen Ant­wor­ten wer­fen nach Ansicht des Grü­nen-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel kein gutes Licht auf das pla­ne­ri­sche Vor­ge­hen des Bun­des.

So hält es Mat­thi­as Gastel, der Mit­glied des Bun­des­tags-Ver­kehrs­aus­schus­ses ist, für selt­sam, wie die­ses Neu­bau­vor­ha­ben vom Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um auf­ge­grif­fen wur­de.  Angeb­lich wur­de es von nament­lich nicht genann­ten „Man­dats­trä­gern“ auf die ver­kehr­li­che Not­wen­dig­keit eines Neu­baus hin­ge­wie­sen. „Da stellt sich schon die Fra­ge, wes­halb der Bund nicht sel­ber wuss­te, dass die Orts­durch­fahr­ten ent­lang der B 29 angeb­lich „hoch­be­las­tet“ wären. Es han­delt sich schließ­lich um die Stra­ße des Bun­des. Wenn der Bund von sich aus offen­bar kei­ne Not­wen­dig­keit gese­hen hat­te, eine groß ange­leg­te Umge­hungs­stra­ße zu unter­su­chen und dies jetzt – nach den Gesprä­chen mit nicht nament­lich genann­ten Man­dats­trä­gern doch macht – dann riecht das gewal­tig nach einer vor­weih­nacht­li­chen Wünsch-dir-was-Ver­an­stal­tung und par­tei­po­li­ti­scher Ein­fluss­nah­me statt fach­li­cher Arbeit“, so Gastel.

Bestä­tigt hat das Minis­te­ri­um, dass die der Bewer­tung für den Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan zugrun­de geleg­ten Daten der Mach­bar­keits­stu­die des Ost­alb­krei­ses ent­stam­men. Für Gastel ein Unding: „Dies ist nicht mehr als eine ers­te, sehr gro­be Unter­su­chung und nicht geeig­net, dar­auf eine weit­rei­chen­de Ent­schei­dung zu grün­den. Die Kos­ten sind nicht mehr als ein Nähe­rungs­wert von unten auf der nach oben offe­nen Kos­ten­ska­la. Die Daten für ande­re, in Kon­kur­renz um das knap­pe Geld ste­hen­de Pro­jek­te sind viel genau­er. Ein aus­sa­ge­kräf­ti­ger Ver­gleich und die Auf­stel­lung einer seriö­sen Prio­ri­sie­rung ist so nicht mög­lich.“ Unter­sucht wer­den bei­de Vari­an­ten einer Umge­hungs­stra­ße, deren Kos­ten laut Mach­bar­keits­stu­die 92,7 Mil­lio­nen Euro für die Nord- bzw. 105,5 Mil­lio­nen Euro für die Süd­va­ri­an­te betra­gen sol­len. Dar­in, so die Kri­tik, sind bei­spiels­wei­se die Kos­ten für den öko­lo­gi­schen Aus­gleich für die mas­si­ven Ein­grif­fe in Natur und Land­schaft nicht berück­sich­tigt.

Einen Auto­bahn­zu­brin­ger zur A 7 Anschluss­stel­le Aalen/Oberkochen lässt das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um übri­gens nicht unter­su­chen. Ein sol­cher war aber vom Kreis­tag des Ost­alb­krei­ses im Febru­ar 2015 als „zwin­gen­de Vor­ga­be“ für die Sinn­haf­tig­keit einer Umge­hungs­stra­ße defi­niert wor­den.

Hier geht’s zur Klei­nen Anfra­ge: KA B 29