Die sieben Schritte zu einer leiseren Bahn

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Too much noise or pressure concept - man covering ears for some silence

31.03.2016

Über die Arbeit der beratenden Steuerungsgruppe für einen leiseren Schienengüterverkehr

Ein drei­vier­tel Jahr hat eine Steue­rungs­grup­pe, geför­dert vom Umwelt­bun­des­amt, Hand­lungs­fel­der für einen bes­se­ren Lärm­schutz an der Schie­ne iden­ti­fi­ziert und sie­ben For­de­run­gen for­mu­liert. Der Grup­pe gehör­ten u. a. an die Bahn­in­dus­trie, der Ver­band der Güter­wa­gen­hal­ter, zwei Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men, der BUND sowie der VCD. Die Koor­di­na­ti­on lag die der Alli­anz pro Schie­ne. Bei einer Abschluss­kon­fe­renz in Ber­lin wur­den die Ergeb­nis­se vor­ge­stellt und dis­ku­tiert.

 

Ers­ter Schritt: Aus­lö­se­wer­te sen­ken und wei­te­re Poten­tia­le iden­ti­fi­zie­ren

Seit 1999 finan­ziert der Bund auch Maß­nah­men zur Lärm­sa­nie­rung an bestehen­den Schie­nen­we­gen des Bun­des. Die Aus­lö­se­wer­te, ab denen der Bund för­dern darf, sind an Stra­ße und Schie­ne iden­tisch bei 67/57 dB(A) tags/nachts. Die­ser soll, so die For­de­rung, auf 65/55 dB(A) gesenkt wer­den.

Zwei­ter Schritt: Ver­bot lau­ter Güter­wa­gen

Die EU-Kom­mis­si­on soll das Vor­ge­hen der deut­schen Bun­des­re­gie­rung zum Ver­bot lau­ter Güter­wa­gen auf dem deut­schen Schie­nen­netz ab Ende 2020 unter­stüt­zen und sich selbst für ein euro­pa­wei­tes Ver­bot lau­ter Güter­wa­gen ein­set­zen.

Drit­ter Schritt: Moni­to­ring ver­ein­heit­li­chen und Ergeb­nis­se ver­öf­fent­li­chen

An weni­gen Stel­len gibt es bereits Lärm­mess­stel­len am deut­schen Schie­nen­netz. Es gibt jedoch kein ein­heit­li­ches Mess­kon­zept und unter­schied­li­che Ergeb­nis­ver­wer­tun­gen. All dies soll, for­dert die Steue­rungs­grup­pe, ver­ein­heit­licht wer­den.

Dazu hat­ten die Ver­tre­ter der Bun­des­re­gie­rung eine Neu­ig­keit zu ver­kün­den: Es sei­en 15 Lärm­mess­stel­len geplant, die 70 Pro­zent des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs erfas­sen wür­den. Bis zum Jah­res­en­de wür­den die genau­en Stand­or­te fest­ste­hen.

Anmer­kung von mir: Das Lärm-Moni­to­ring ist eine For­de­rung vie­ler Bür­ger­initia­ti­ven. An sta­tio­nä­ren Mess­stel­len wird dabei der Lärm eines jeden ein­zel­nen Güter­wa­gens inner­halb eines Wagen­ver­bun­des gemes­sen. Dadurch kann exakt fest­ge­stellt wer­den, wel­ches Rad an wel­chem Wagen zu viel Lärm ver­ur­sacht. Dies kann für die Erhe­bung lärm­ab­hän­gi­ger Tras­sen­prei­se von Nut­zen sein. Die For­de­rung lau­tet aber auch, dann den Wagen­hal­ter dar­über zu infor­mie­ren und ihn auf­zu­for­dern, schnellst­mög­lich eine Repa­ra­tur in die Wege zu lei­ten.

Vier­ter Schritt: Lärm­min­de­rungs­po­ten­tia­le an der Infra­struk­tur aus­schöp­fen

Die der­zei­ti­gen Vor­ga­ben der För­der­richt­li­nie (Lärm­sa­nie­rungs­pro­gramm des Bun­des) las­sen den Ein­satz von Tech­no­lo­gien wie Schie­nen­steg­dämp­fern oder dem Hoch­ge­schwin­dig­keits­schlei­fen nur in beson­ders begrün­de­ten Fäl­len zu. Die Steue­rungs­grup­pe hält eine Fort­ent­wick­lung der För­der­be­din­gun­gen für not­wen­dig.

Fünf­ter Schritt: Lärm­be­kämp­fung an der Quel­le

Unstrit­tig ist, dass die Flot­ten­sa­nie­rung und ‑umstel­lung auf lei­se­re Güter­wa­gen das zen­tra­le Instru­ment der Lärm­be­kämp­fung dar­stellt. Die Steue­rungs­grup­pen erhebt meh­re­re For­de­run­gen, zwei davon sind Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­se für den Kauf neu­er, beson­ders lärm­ar­mer Güter­wag­gons sowie stren­ge­re Lärm­grenz­wer­te für Güter­wa­gen und Loko­mo­ti­ven ab Ende 2020.

Anmer­kung von mir: Der Bund hat inzwi­schen eine Art „Abwrack­prä­mie“ für alte Güter­wag­gons ange­kün­digt. Davon pro­fi­tie­ren soll, wer alte Wagen dafür ver­schrot­tet. Genannt wird dies „Inno­va­ti­ons­prä­mie“. Eine sol­che hal­te ich nur dann für ver­tret­bar, wenn gel­ten­de Grenz­wer­te spür­bar (dies bedeu­tet min­des­tens 3 dB(A)   ) unter­schrit­ten wer­den UND damit über die Stan­dards der­zeit übli­cher neu­er Wagen hin­aus­ge­gan­gen wird. Für ein „Pro­dukt von der Stan­ge“ darf es kei­ne För­de­rung aus Steu­er­gel­dern geben.

Sechs­ter Schritt: Betriebs­pro­zes­se opti­mie­ren

Bei der Dis­po­si­ti­on von Güter­zü­gen in Zug­bil­dungs­an­la­gen und Ter­mi­nals soll dar­auf geach­tet wer­den, dass ein mög­lichst hoher Anteil „lei­ser“ Züge gebil­det wird.

Hin­ter­grund: Um als spür­bar lei­ser wahr­ge­nom­men zu wer­den, muss ein Güter­zug zu min­des­tens 90 Pro­zent aus Wagen mit umge­rüs­te­ten Brem­sen bestehen.

Sieb­ter Schritt: For­schungs- und Inno­va­ti­ons­po­ten­tia­le aus­schöp­fen

Die Grund­la­gen­for­schung für künf­ti­ge lei­se Fahr­zeu­ge und Infra­struk­tur muss gestärkt wer­den und ent­wi­ckel­te inno­va­ti­ve Lösun­gen soll­ten schnel­ler zur prak­ti­schen Anwen­dung geführt wer­den. Inner­halb der Bun­des­re­gie­rung sol­len die Zustän­dig­kei­ten für die For­schung für den Schie­nen­ver­kehr stär­ker gebün­delt wer­den.

Anmer­kung von mir: Der­zeit liegt die Zustän­dig­keit für die For­schung für den Schie­nen­ver­kehr mei­nes Wis­sens in fünf Bun­des­mi­nis­te­ri­en.