31.03.2016
Über die Arbeit der beratenden Steuerungsgruppe für einen leiseren Schienengüterverkehr
Ein dreiviertel Jahr hat eine Steuerungsgruppe, gefördert vom Umweltbundesamt, Handlungsfelder für einen besseren Lärmschutz an der Schiene identifiziert und sieben Forderungen formuliert. Der Gruppe gehörten u. a. an die Bahnindustrie, der Verband der Güterwagenhalter, zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen, der BUND sowie der VCD. Die Koordination lag die der Allianz pro Schiene. Bei einer Abschlusskonferenz in Berlin wurden die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert.
Erster Schritt: Auslösewerte senken und weitere Potentiale identifizieren
Seit 1999 finanziert der Bund auch Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes. Die Auslösewerte, ab denen der Bund fördern darf, sind an Straße und Schiene identisch bei 67/57 dB(A) tags/nachts. Dieser soll, so die Forderung, auf 65/55 dB(A) gesenkt werden.
Zweiter Schritt: Verbot lauter Güterwagen
Die EU-Kommission soll das Vorgehen der deutschen Bundesregierung zum Verbot lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz ab Ende 2020 unterstützen und sich selbst für ein europaweites Verbot lauter Güterwagen einsetzen.
Dritter Schritt: Monitoring vereinheitlichen und Ergebnisse veröffentlichen
An wenigen Stellen gibt es bereits Lärmmessstellen am deutschen Schienennetz. Es gibt jedoch kein einheitliches Messkonzept und unterschiedliche Ergebnisverwertungen. All dies soll, fordert die Steuerungsgruppe, vereinheitlicht werden.
Dazu hatten die Vertreter der Bundesregierung eine Neuigkeit zu verkünden: Es seien 15 Lärmmessstellen geplant, die 70 Prozent des Schienengüterverkehrs erfassen würden. Bis zum Jahresende würden die genauen Standorte feststehen.
Anmerkung von mir: Das Lärm-Monitoring ist eine Forderung vieler Bürgerinitiativen. An stationären Messstellen wird dabei der Lärm eines jeden einzelnen Güterwagens innerhalb eines Wagenverbundes gemessen. Dadurch kann exakt festgestellt werden, welches Rad an welchem Wagen zu viel Lärm verursacht. Dies kann für die Erhebung lärmabhängiger Trassenpreise von Nutzen sein. Die Forderung lautet aber auch, dann den Wagenhalter darüber zu informieren und ihn aufzufordern, schnellstmöglich eine Reparatur in die Wege zu leiten.
Vierter Schritt: Lärmminderungspotentiale an der Infrastruktur ausschöpfen
Die derzeitigen Vorgaben der Förderrichtlinie (Lärmsanierungsprogramm des Bundes) lassen den Einsatz von Technologien wie Schienenstegdämpfern oder dem Hochgeschwindigkeitsschleifen nur in besonders begründeten Fällen zu. Die Steuerungsgruppe hält eine Fortentwicklung der Förderbedingungen für notwendig.
Fünfter Schritt: Lärmbekämpfung an der Quelle
Unstrittig ist, dass die Flottensanierung und ‑umstellung auf leisere Güterwagen das zentrale Instrument der Lärmbekämpfung darstellt. Die Steuerungsgruppen erhebt mehrere Forderungen, zwei davon sind Investitionszuschüsse für den Kauf neuer, besonders lärmarmer Güterwaggons sowie strengere Lärmgrenzwerte für Güterwagen und Lokomotiven ab Ende 2020.
Anmerkung von mir: Der Bund hat inzwischen eine Art „Abwrackprämie“ für alte Güterwaggons angekündigt. Davon profitieren soll, wer alte Wagen dafür verschrottet. Genannt wird dies „Innovationsprämie“. Eine solche halte ich nur dann für vertretbar, wenn geltende Grenzwerte spürbar (dies bedeutet mindestens 3 dB(A) ) unterschritten werden UND damit über die Standards derzeit üblicher neuer Wagen hinausgegangen wird. Für ein „Produkt von der Stange“ darf es keine Förderung aus Steuergeldern geben.
Sechster Schritt: Betriebsprozesse optimieren
Bei der Disposition von Güterzügen in Zugbildungsanlagen und Terminals soll darauf geachtet werden, dass ein möglichst hoher Anteil „leiser“ Züge gebildet wird.
Hintergrund: Um als spürbar leiser wahrgenommen zu werden, muss ein Güterzug zu mindestens 90 Prozent aus Wagen mit umgerüsteten Bremsen bestehen.
Siebter Schritt: Forschungs- und Innovationspotentiale ausschöpfen
Die Grundlagenforschung für künftige leise Fahrzeuge und Infrastruktur muss gestärkt werden und entwickelte innovative Lösungen sollten schneller zur praktischen Anwendung geführt werden. Innerhalb der Bundesregierung sollen die Zuständigkeiten für die Forschung für den Schienenverkehr stärker gebündelt werden.
Anmerkung von mir: Derzeit liegt die Zuständigkeit für die Forschung für den Schienenverkehr meines Wissens in fünf Bundesministerien.