Schienenlärm: Kleine Fortschritte reichen nicht

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Gütertransport - Güterzug

20.06.2016

Ver­kehrs­lärm beein­träch­tigt die Lebens­qua­li­tät und kann die Gesund­heit gefähr­den. Daher ist es unstrit­tig, dass Lärm an der Quel­le bekämpft und ver­rin­gert wer­den muss. Das Ziel, den Schie­nen­lärm bis zum Jahr 2020 hal­bie­ren zu wol­len, ist aller­dings noch in wei­ter Fer­ne.

Die Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN hat­te sich mit einer erneu­ten Anfra­ge an die Bun­des­re­gie­rung gerich­tet. Dabei kamen eini­ge Fak­ten ans Licht, die eher ernüch­tern. Ande­re wie­der­um stim­men vor­sich­tig opti­mis­tisch.

Zur ers­ten Kate­go­rie gehört, dass die Deut­sche Bahn im Jahr 2015 – wie bereits in den Vor­jah­ren – nicht alle Mit­tel des Bun­des für die Lärm­sa­nie­rung an bestehen­den Schie­nen­we­gen abge­ru­fen hat. 23 von 130 Mil­lio­nen Euro konn­ten nicht ein­ge­setzt wer­den, obwohl der Bedarf rie­sig ist. Im Vor­jahr konn­ten noch eini­ge Mil­lio­nen Euro mehr ver­baut wer­den. Der Hin­ter­grund: Die DB ver­fügt nicht über genü­gend bau­rei­fe Pla­nun­gen. Dies müs­sen Anwoh­ner, die von gesund­heits­ge­fähr­den­dem Bahn­lärm betrof­fen sind, wie eine schal­len­de Ohr­fei­ge emp­fin­den. Die DB muss end­lich ihre Pla­nungs­vor­sor­ge erhö­hen und Bund und DB müs­sen dafür Sor­ge tra­gen, dass die Mit­tel künf­tig voll­stän­dig abge­ru­fen wer­den.

Lärm an der Quel­le zu bekämp­fen heißt vor allem, die Brem­sen von Güter­zü­gen umzu­rüs­ten. Grau­guss­brem­sen rau­en die Räder auf, was wie­der­um lau­te­re Fahr­ge­räu­sche ver­ur­sacht. Im Mai 2016 waren 22 Pro­zent aller Wagen umge­rüs­tet. Da wir den Grad der Umrüs­tung immer wie­der abge­fragt haben, kön­nen wir fest­stel­len, dass sich das Umrüst­tem­po beschleu­nigt hat. Es reicht aber noch nicht, um bis zum Jahr 2020 alle Wagen auf lärm­re­du­zie­ren­de Brem­sen umge­rüs­tet zu haben. Da muss noch mehr Tem­po rein. Eine stär­ke­re Aus­dif­fe­ren­zie­rung der lärm­ab­hän­gi­gen Tras­sen­ge­büh­ren kann das Umrüst­tem­po erhö­hen. Hier soll­te die Bun­des­re­gie­rung tätig wer­den. Es gibt aber noch mehr zu tun, was wir lei­der ver­mis­sen. Ein Gesetz­ent­wurf für das Ver­bot lau­ter Wagen ist nach wie vor eben­so Fehl­an­zei­ge wie kon­kre­te Kon­zep­te für das ange­kün­dig­te Lärm­mo­ni­to­ring oder die Abwrack­prä­mie für alte Güter­wa­gen (dann müss­te es für die neu­en Wagen aber ehr­gei­zi­ge Lärm­vor­ga­ben geben!). Die Bun­des­re­gie­rung muss hier schleu­nigst Kon­zep­te vor­le­gen und ihren Wor­ten end­lich auch Taten fol­gen las­sen.

Wir schau­en aber auch über das Jahr 2020 hin­aus. Denn auch danach muss es mit der Lärm­re­du­zie­rung wei­ter gehen. Unse­re Anfra­ge mach­te aber lei­der deut­lich, dass die Bun­des­re­gie­rung kei­ne Vor­stel­lung dar­über hat, wie der Schie­nen­lärm nach 2020 wei­ter redu­ziert wer­den soll. Dafür hal­ten wir For­schungs­ak­ti­vi­tä­ten ins­be­son­de­re in den Berei­chen Loko­mo­ti­ven und Kur­ven­fahr­ten für drin­gend nötig.