27.07.2016
Presseerklärung
Bundesverkehrsministerium hält trotz schlechter Argumente an Nordostring Stuttgart fest
Nach Informationen des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne, Wahlkreis Filderstadt) soll der Bundesverkehrswegeplan am 03. August durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Im Plan enthalten ist trotz des aus Zweifeln an der Sinnhaftigkeit des Projektes durch das Land Baden-Württemberg nicht vorgenommenen Anmeldung auch der Bau des Nordostrings Stuttgart im Zuge der B 29. In einem vor wenigen Tagen bekannt gewordenen überarbeiteten Entwurf aus dem Verkehrsministerium ist die Straße nach wie vor im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft, nunmehr jedoch mit einer hohen Städtebaulichen Bedeutung. Konkret heißt das, dass das Ministerium – anders als noch bei der Vorlage des ersten Entwurfes im März – spürbare positive Auswirkungen durch die neue vierspurige Straße für die Stuttgarter Innenstadt unterstellt. Eine Einstufung, der Gastel deutlich widerspricht: „Schon in früheren Antworten der Bundesregierung auf unsere Anfragen ist deutlich geworden, dass es ihr bei dem Projekt im Wesentlichen um die Herstellung einer durchgehenden Verbindung bis ins bayerische Nördlingen und als Autobahnzubringer zur A 7, Flensburg – Würzburg – Ulm geht. Offenbar brauchte der Verkehrsminister nun ein neues Argument, damit er dieses für Stuttgart verkehrlich wie ökologisch unsinnige Projekt aufrecht erhalten kann.“ Gastel bezieht sich dabei auch auf die Bewertung des Projektes im Stuttgarter Verkehrsentwicklungskonzept 2030, das unmissverständlich klarstellt: „Die Tangente hat regionale Bedeutung, für die Innenstadt von Stuttgart erbringt der Nordostring keine verkehrliche Wirkung und damit keine immissionswirksame Entlastung. Wegen des starken Eingriffs in einen weitgehend ungestörten Landschaftsraum wird die Trasse als ökologisch bedenklich eingestuft.“ Als Lichtblick bleibt, dass eine Realisierung des mit über 200 Millionen Euro Investitionskosten veranschlagten Projektes in Anbetracht der Einstufung in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ in den nächsten 20 Jahren als unwahrscheinlich gilt, da voraussichtlich nicht einmal alle Projekte des höher priorisierten „Vordringlichen Bedarfs“ bis 2030 finanziell abgesichert sind.