Stickoxid in den Städten: Bund stiehlt sich aus der Verantwortung – Es droht Chaos

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Stuttgart Willy-Brandt-Straße Ri. Neckartor08.09.2016, über­ar­bei­tet am 11.09.2016

Bundesregierung räumt in Sachen Luftreinhaltung ein: Ihr Vorschlag kommt einem Dieselverbot gleich – Wirksamkeit ist nur für blaue Plakette belegt

Auf Anfra­ge des Grü­nen-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel (Fil­der­stadt) räumt das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um ein, dass es für undif­fe­ren­zier­te Fahr­ver­bo­te kei­ner­lei Wirk­sam­keits­un­ter­su­chun­gen gibt. Ent­spre­chen­de Erkennt­nis­se gibt es jedoch für die blaue Pla­ket­te, bei der Fahr­zeu­ge bestimm­ter Schad­stoff­nor­men in Umwelt­zo­nen ein­fah­ren dür­fen. Sie wür­de nach Unter­su­chun­gen der Lan­des­an­stalt für Umwelt und Mes­sun­gen Baden-Würt­tem­berg (LUBW) zu einer Hal­bie­rung der loka­len Stick­oxid­emis­sio­nen füh­ren. Eine sol­che Rege­lung wird vom Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter jedoch abge­lehnt. Er emp­fiehlt statt­des­sen ein grund­sätz­li­ches Fahr­ver­bot, von dem die ört­li­chen Behör­den Aus­nah­men fest­le­gen könn­ten. Bei einem solch undif­fe­ren­zier­ten Fahr­ver­bot wür­den Aus­nah­men nicht nach Schad­stoff­klas­sen der Fahr­zeu­ge, son­dern nach der Antriebs­art und nach dem Nut­zungs­zeck erteilt. Wäh­rend der Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter vor kur­zem noch Aus­nah­men für Berufs­pend­ler vor­ge­schla­gen hat­te, gibt er sich in der Ant­wort auf die Fra­gen von Mat­thi­as Gastel deut­lich restrik­ti­ver: Aus­nah­men sol­le es für Fahr­zeu­ge mit Fremd­zün­dungs­mo­tor, also für Ben­zi­ner geben. Dies bedeu­tet im Umkehr­schluss ein Ver­bot für sämt­li­che Die­sel­fahr­zeu­ge, auch derer mit Euro­norm 6‑Motoren. Außer­dem sol­le es Aus­nah­men für Men­schen mit schwe­rer Behin­de­rung, für die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit leicht­ver­derb­li­chen Lebens­mit­teln und für Ret­tungs­diens­te geben. Von Aus­nah­men für Berufs­pend­ler ist beim Bun­des­mi­nis­ter nicht mehr die Rede.

Bewer­tung

Die Bun­des­re­gie­rung will ein nahe­zu voll­stän­di­ges Die­sel­ver­bot mit weni­gen Aus­nah­men. Das klingt zunächst ein­mal sehr kon­se­quent, da das Stick­oxid­pro­blem  ein Die­sel­pro­blem ist. Was sie ver­schweigt ist, dass qua­si der gesam­te Güter­ver­kehr und gro­ße Tei­le des Hand­werks­ver­kehrs in den Städ­ten zum Erlie­gen kämen. Betrof­fen wäre zudem jeder zwei­te Berufs­pend­ler. Von der blau­en Pla­ket­te wäre im Jahr 2020 nur etwa jedes fünf­te Fahr­zeug betrof­fen – und zwar genau die Fahr­zeu­ge mit den höchs­ten Stick­oxid-Emis­sio­nen. Zudem ent­stün­de bei Umset­zung der Idee des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums ein Fli­cken­tep­pich von unter­schied­lichs­ten ört­li­chen Aus­nah­me­re­ge­lun­gen. Wäh­rend mit der blau­en Pla­ket­te ein­heit­li­che Ver­kehrs­be­schrän­kun­gen defi­niert wer­den, müss­ten für Dob­rindts Vor­schlag alle 80 deut­schen Städ­te mit zu hohen Stick­oxid­wer­ten eige­ne, ört­li­che Rege­lun­gen erlas­sen. Damit dro­hen unüber­sicht­li­che Rege­lun­gen mit dem hohen Risi­ko, jeweils gericht­li­chen Über­prü­fun­gen unter­zo­gen zu wer­den.

Hier geht es zur Ant­wort des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums auf mei­ne Schrift­li­che Fra­ge: schriftl-fra­ge-blaue-pla­ket­te

Kom­men­tar von Mat­thi­as Gastel

„Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Dob­rindt fehlt der Mut für eine bun­des­ein­heit­li­che blaue Pla­ket­te mit in allen betrof­fe­nen Städ­ten glei­chen Ver­kehrs­re­geln. Er stiehlt sich damit aus der Ver­ant­wor­tung für die Gesund­heit der Men­schen. Dafür droht ein Fli­cken­tep­pich unter­schied­lichs­ter Regeln in den Städ­ten mit einem Cha­os im Lie­fer­ver­kehr. Und dies alles, nach­dem er schon viel zu lan­ge über die deut­lich zu hohen Schad­stoff­aus­stö­ße hin­weg­sieht und die Elek­tro­mo­bi­li­tät viel zu zöger­lich för­dert. Und nicht zu ver­ges­sen, dass es er und sei­ne Amts­vor­gän­ger waren, die stren­ge­re Grenz­wer­te für Kraft­fahr­zeu­ge auf EU-Ebe­ne ver­hin­dert haben.“

Was not­wen­dig ist (For­de­run­gen)

Der Bund in der Pflicht

- Ein­füh­rung der blau­en Pla­ket­te mit bun­des­weit ein­heit­li­chen Regeln, so dass heu­te schon Rechts­si­cher­heit beim Auto­kauf geschaf­fen wird und sie ab 2019 in Umwelt­zo­nen ein­ge­setzt wer­den kann.

- Den Kom­mu­nen die Erhe­bung einer Nah­ver­kehrs­ab­ga­be bzw. die Ein­füh­rung einer City-Maut ermög­li­chen.

- Wir­kungs­vol­le För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­li­tät

Land Baden-Würt­tem­berg, Regi­on Stutt­gart und Lan­des­haupt­stadt Stutt­gart in der Pflicht

Neben den bereits beschlos­se­nen bzw. in Pla­nung befind­li­chen Ver­bes­se­run­gen im öffent­li­chen Nah­ver­kehr durch den Aus­bau der Schie­nen- und Bus­an­ge­bo­te sowie dem Aus­bau der Rad­in­fra­struk­tur sind erfor­der­lich:

- Mas­si­ve Erhö­hung der Inves­ti­tio­nen in den Rad­ver­kehr und Pla­nung von Rad­schnell­we­gen.

- Betriebs­kon­zept für die Gäu­bahn mit Anbin­dung an den Haupt­bahn­hof

- Umset­zung der vom Bund dem­nächst zu erwar­ten­den Pri­vi­le­gie­rungs­mög­lich­kei­ten zuguns­ten des Car-Sha­rings

- Vor­be­rei­tung einer Nah­ver­kehrs­ab­ga­be für Stutt­gart und Regi­on

- Vor­be­rei­tung von Fahr­ver­bo­ten für den Fall, dass sich der Bund in Sachen blau­er Pla­ket­te wei­ter­hin ver­wei­gert