Was sich für die Länder und Kommunen ändert
Bund und Länder haben sich am 14. Oktober 2016 endlich auf eine Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geeinigt. Eine Neuregelung ist nötig, weil die jetzigen Regelungen Ende 2019 auslaufen. Auch – aber nicht nur – im Verkehrsbereich hatte es zunehmend Finanzierungs- und Investitionsunsicherheiten bei Ländern und Kommunen gegeben.
Insgesamt kostet das Ergebnis den Bund ab dem Jahr 2020 knapp 10 Milliarden Euro jährlich. Ein Teil dieses Betrages wird dynamisiert, so dass die Kosten für den Bund steigen. Davon, dass der horizontale Länderfinanzausgleich zwischen den Ländern abgeschafft wird, profitieren auch die bisherigen Geberländer. Baden-Württemberg rechnet durch die Neuausrichtung des Finanzausgleichs insgesamt mit Mehrmitteln in Höhe von 570 Millionen Euro jährlich.
Für die Grünen im Bundestag ist besonders wichtig, wie zielgenau gerade finanzschwächere Kommunen und Regionen unabhängig von Himmelsrichtungen mit dieser Neuordnung gestärkt werden. Denn viele Kommunen sind mit extremen Altschulden belastet und kämpfen mit einer maroden Infrastruktur. Der Großteil der zusätzlichen Bundesmittel muss in finanzschwache Regionen fließen, die die Mittel brauchen. Bei der Verteilung der Umsatzsteuer wird die Finanzkraft der Kommunen stärker als bislang berücksichtigt. Das stärkt Länder mit schwachen Kommunen
Mehrere Punkte betreffen die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern: So soll der Bund mehr Steuerungsrechte bei Finanzhilfen bekommen und in Zukunft im Bildungsbereich direkt Geld an finanzschwache Kommunen geben können. Hier wird ausdrücklich ein Weg frei gemacht, um dem Bund Investitionen in Schulinfrastruktur zu ermöglichen. Die Grünen im Bundestag fordern die Aufhebung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich schon lange. Baden-Württemberg hat diesbezüglich Zweifel angemeldet und eine entsprechende Protokollnotiz hinterlassen.
Die Regierungschefinnen und ‑chefs von Bund und Ländern haben auch festgehalten, dass das Bundesprogramm „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ (GVFG) dauerhaft fortgeführt wird. Von einer vielfach geforderten Aufstockung der Mittel von derzeit 330 Millionen Euro ist jedoch nicht die Rede. Ebenso wenig von einer Öffnung der Mittel für Sanierungsmaßnahmen im Bestand des öffentlichen Nahverkehrs. Dies ist jedoch dringend, da insbesondere zahlreiche U‑Bahn-Tunnel aus einer Zeit stammen, die zunehmend teure Betonsanierungen erforderlich machen. Die Öffnung für Sanierungsmaßnahmen macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Mittel entsprechend erhöht werden.
Zweiter wichtiger Punkt unter Verkehrsgesichtspunkten: Die jährlich 1,3 Milliarden Euro an Entflechtungsmitteln, die der Bund an die Länder für Verbesserungen der kommunalen Infrastruktur überweist, entfallen in ihrer jetzigen Form ab dem Jahr 2020. Der Betrag wird jedoch in Umsatzsteuerpunkte umgewandelt und steht den Ländern somit in ungekürzter Höhe weiterhin zur Verfügung. Allerdings entfällt, nachdem die Zweckbindung für verkehrliche Investitionen bereits entfallen ist, jede Vorgabe für die Mittelverwendung. Es liegt dann an den Ländern, ob sie beispielsweise (wie Baden-Württemberg es bereits seit langem praktiziert) aus den Geldern ein eigenes Landes-GVFG für kommunale Investitionen in Verkehrssysteme speisen.
Die Regelungen sind umfangreich und erfordern sowohl Gesetzesänderungen als auch mehrere Änderungen am Grundgesetz. In trockenen Tüchern ist also derzeit noch nichts.