Neue Bund-Länder-Finanzbeziehung

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22.10.2016geld

Was sich für die Länder und Kommunen ändert

Bund und Län­der haben sich am 14. Okto­ber 2016 end­lich auf eine Neu­ge­stal­tung der Bund-Län­der-Finanz­be­zie­hun­gen geei­nigt. Eine Neu­re­ge­lung ist nötig, weil die jet­zi­gen Rege­lun­gen Ende 2019 aus­lau­fen. Auch – aber nicht nur – im Ver­kehrs­be­reich hat­te es zuneh­mend Finan­zie­rungs- und Inves­ti­ti­ons­un­si­cher­hei­ten bei Län­dern und Kom­mu­nen gege­ben.

Ins­ge­samt kos­tet das Ergeb­nis den Bund ab dem Jahr 2020 knapp 10 Mil­li­ar­den Euro jähr­lich. Ein Teil die­ses Betra­ges wird dyna­mi­siert, so dass die Kos­ten für den Bund stei­gen. Davon, dass der hori­zon­ta­le Län­der­fi­nanz­aus­gleich zwi­schen den Län­dern abge­schafft wird, pro­fi­tie­ren auch die bis­he­ri­gen Geber­län­der. Baden-Würt­tem­berg rech­net durch die Neu­aus­rich­tung des Finanz­aus­gleichs ins­ge­samt mit Mehr­mit­teln in Höhe von 570 Mil­lio­nen Euro jähr­lich.

Für die Grü­nen im Bun­des­tag ist beson­ders wich­tig, wie ziel­ge­nau gera­de finanz­schwä­che­re Kom­mu­nen und Regio­nen unab­hän­gig von Him­mels­rich­tun­gen mit die­ser Neu­ord­nung gestärkt wer­den. Denn vie­le Kom­mu­nen sind mit extre­men Alt­schul­den belas­tet und kämp­fen mit einer maro­den Infra­struk­tur. Der Groß­teil der zusätz­li­chen Bun­des­mit­tel muss in finanz­schwa­che Regio­nen flie­ßen, die die Mit­tel brau­chen. Bei der Ver­tei­lung der Umsatz­steu­er wird die Finanz­kraft der Kom­mu­nen stär­ker als bis­lang berück­sich­tigt. Das stärkt Län­der mit schwa­chen Kom­mu­nen

Meh­re­re Punk­te betref­fen die Auf­ga­ben­tei­lung zwi­schen Bund und Län­dern: So soll der Bund mehr Steue­rungs­rech­te bei Finanz­hil­fen bekom­men und in Zukunft im Bil­dungs­be­reich direkt Geld an finanz­schwa­che Kom­mu­nen geben kön­nen. Hier wird aus­drück­lich ein Weg frei gemacht, um dem Bund Inves­ti­tio­nen in Schul­in­fra­struk­tur zu ermög­li­chen. Die Grü­nen im Bun­des­tag for­dern die Auf­he­bung des Koope­ra­ti­ons­ver­bots im Bil­dungs­be­reich schon lan­ge. Baden-Würt­tem­berg hat dies­be­züg­lich Zwei­fel ange­mel­det und eine ent­spre­chen­de Pro­to­koll­no­tiz hin­ter­las­sen.

Die Regie­rungs­chefin­nen und ‑chefs von Bund und Län­dern haben auch fest­ge­hal­ten, dass das Bun­des­pro­gramm „Gemein­de­ver­kehrs­fi­nan­zie­rungs­ge­setz“ (GVFG) dau­er­haft fort­ge­führt wird. Von einer viel­fach gefor­der­ten Auf­sto­ckung der Mit­tel von der­zeit 330 Mil­lio­nen Euro ist jedoch nicht die Rede. Eben­so wenig von einer Öff­nung der Mit­tel für Sanie­rungs­maß­nah­men im Bestand des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs. Dies ist jedoch drin­gend, da ins­be­son­de­re zahl­rei­che U‑Bahn-Tun­nel aus einer Zeit stam­men, die zuneh­mend teu­re Beton­sa­nie­run­gen erfor­der­lich machen. Die Öff­nung für Sanie­rungs­maß­nah­men macht aller­dings nur dann Sinn, wenn die Mit­tel ent­spre­chend erhöht wer­den.

Zwei­ter wich­ti­ger Punkt unter Ver­kehrs­ge­sichts­punk­ten: Die jähr­lich 1,3 Mil­li­ar­den Euro an Ent­flech­tungs­mit­teln, die der Bund an die Län­der für Ver­bes­se­run­gen der kom­mu­na­len Infra­struk­tur über­weist, ent­fal­len in ihrer jet­zi­gen Form ab dem Jahr 2020. Der Betrag wird jedoch in Umsatz­steu­er­punk­te umge­wan­delt und steht den Län­dern somit in unge­kürz­ter Höhe wei­ter­hin zur Ver­fü­gung. Aller­dings ent­fällt, nach­dem die Zweck­bin­dung für ver­kehr­li­che Inves­ti­tio­nen bereits ent­fal­len ist, jede Vor­ga­be für die Mit­tel­ver­wen­dung. Es liegt dann an den Län­dern, ob sie bei­spiels­wei­se (wie Baden-Würt­tem­berg es bereits seit lan­gem prak­ti­ziert) aus den Gel­dern ein eige­nes Lan­des-GVFG für kom­mu­na­le Inves­ti­tio­nen in Ver­kehrs­sys­te­me spei­sen.

Die Rege­lun­gen sind umfang­reich und erfor­dern sowohl Geset­zes­än­de­run­gen als auch meh­re­re Ände­run­gen am Grund­ge­setz. In tro­cke­nen Tüchern ist also der­zeit noch nichts.