Brächte die Normierung von Rollstühlen die Lösung?
Im Kraftfahrzeug – im Auto und im Bus, der im Fernverkehr unterwegs ist – gilt die Anschnallpflicht. Diese gilt auch für Menschen, die im Rollstuhl sitzend befördert werden. Seit kurzem müssen nicht angeschnallte Rollstuhlfahrer*innen mit einem Bußgeld rechnen. Dies wirft zentrale Fragen auf.
Denn zunächst einmal muss der Rollstuhl am Fahrzeug und dann die Person selber gesichert werden. Doch die wenigsten Rollstühle verfügen über sog. „Kraftknoten“, sind also stabil genug gebaut, um bei einer Vollbremsung der darin sitzenden Person ausreichend Sicherheit bieten zu können. Das Bundesverkehrsministerium hat auf eine Anfrage von mir hin eingeräumt, dass die betroffenen Menschen mit Behinderung unter Umständen selbst für die Nachrüstkosten an den Rollstühlen aufkommen müssen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen seien „im Rahmen der medizinischen Rehabilitation nur dafür zuständig, dem Versicherten die Erschließung des Nahbereichs der Wohnung zu ermöglichen.“ Als Ausnahmefälle, so die Bundesregierung weiter, „sind durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts insoweit lediglich der Transport von Schülern zur Erfüllung der Schulpflicht und der Besuch von medizinischen Versorgungseinrichtungen für besondere, im Nahbereich der Wohnung regelmäßig nicht verfügbare medizinische Versorgungen anerkannt.“
Das Problem wird am Beispiel der Fernbusse besonders deutlich: Neue Fernbusse und in wenigen Jahren alle Fernbusse müssen über mindestens zwei Rollstuhlplätze verfügen. Die Busfahrer haben für die Sicherheit aller Fahrgäste, auch der im Rollstuhl sitzenden, zu sorgen. Doch sie können kaum beurteilen, welche Rollstühle über Kraftknoten verfügen und am Fahrzeug gesichert werden können. Dasselbe gilt auch für Bürgerbusse. Hier steuern meist Ehrenamtliche überwiegend mobilitätseingeschränkte Personen. Eine Zumutung für Reisende mit Behinderung und die Fahrer*innen zugleich!
Über unsere Europafraktion kläre ich gegenwärtig, ob eine europaweite Normierung von Rollstühlen möglich ist und weiterhelfen kann. Dann sollten entsprechend gebaute Rollstühle mit den geforderten Kraftknoten aber auch der Regelfall werden und entsprechend gekennzeichnet werden.