PRESSEMITTEILUNG
22.11.2016, ergänzt am 24.11.2016
Ausbau der B10: Grüne im Bundestag beantragen Streichung
Der im vordringlichen Bedarf stehende Ausbau der B10 zwischen Stuttgart-Neckarpark und Plochinger Dreieck soll aus den Ausbaugesetzen zum Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden. Dies beantragt die grüne Bundestagsfraktion am morgigen Mittwoch im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags. „Das widersinnige Projekt B10-Ausbau gehört aus den Ausbaugesetzen gestrichen“, fordert Matthias Gastel, Bundestagsabgeordneter der Grünen und Mitglied im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages.
Kritisch sehen die Grünen im Bundestag vor allem die schwierige bauliche Umsetzung im Bereich Esslingen in der dicht bebauten Enge zwischen Neckar und Steilhängen. Diese wurde bei der bisherigen Projektbewertung seitens des Bundesverkehrsministeriums jedoch nicht einmal untersucht, wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion eingestehen musste. Wie ohne diese Untersuchungen die Kosten seriös und belastbar ermittelt werden konnten, bleibt das Geheimnis des Ministeriums. Es drohen erhebliche Mehrkosten.
Auch verkehrlich gibt es viel Kritik an dem Projekt: Durch den Ausbau wird nach Vorhersage des Bundesverkehrsministeriums mehr Verkehr von der A8 auf die B10 und somit ins bereits verkehrlich hochbelastete Neckartal verlagert werden. Das weitergehende Straßennetz ist dafür jedoch nicht ausgelegt. Das Bundesverkehrsministerium räumt in seiner Projektinformation ein, dass die Maßnahme weder die staugefährdete Streckenlänge reduziert noch den bestehenden Engpass behebt. Für Matthias Gastel ein Unding: „Es zeigt sich wieder einmal, dass hier nicht lösungsorientiert geplant wird. Die Pläne der Regierung werden nicht zu kürzeren Staus führen, sondern zu breiteren. Es gilt die Maxime: Ein bisschen Straße hier, ein bisschen Straße da – koste es was es wolle. Dann wird der Verkehr schon irgendwie rollen.“ Zusammen mit seiner Fraktion drängt er darauf, dass der Bundestag die größten Fehler bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans nicht in die für die Umsetzung entscheidenden Ausbaugesetze übernimmt.
Am 3. August 2016 wurde der Bundesverkehrswegeplan von der Bundesregierung als Kabinettsentwurf beschlossen. Auf seiner Grundlage werden derzeit im Bundestag die Ausbaugesetze für die einzelnen Verkehrsträger beraten. In Ihnen wird der grundsätzliche Bedarf für die einzelnen Projekte gesetzlich festgestellt.
Nachtrag vom 24.11.2016: Der Bundestags-Verkehrsausschuss hat mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD unseren Antrag auf Streichung dieses Projektes abgelehnt.