Größere Gestaltungsspielräume für Kommunen: Anschlusszwang an kommunale Nah- und Fernwärmenetze
Klimaschutz ist das durchschlagende Argument
Nah- und Fernwärmenetze liefern Wärme, die in Gebäuden für Heizung und Warmwasser genutzt werden kann. Mit den Netzen können Stadtteile, Wohnsiedlungen oder einzelne Gebäude mit Wärme versorgt werden.
Die Erzeugung von Nah- und Fernwärme erfolgt in Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung, in Blockheizkraftwerken oder in Müllverbrennungsanlagen. Dabei können erneuerbare Energien wie beispielsweise Solarthermie, Geothermie und Biogas genutzt werden.
Einige Städte und Gemeinden betreiben bereits ein kommunales Nah- oder Fernwärmenetz. Dies lohnt sich für die Kommunen besonders, wenn eine dichte Bebauung vorliegt und möglichst viele Wohneinheiten an das Netz angeschlossen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat zugunsten der Kommunen entschieden, dass diese aus Klimaschutzgründen in Zukunft einfacher einen Anschlusszwang durchsetzen können. Konkret bedeutet das, dass ein Anschlusszwang an ein kommunales Netz ohne ein zusätzliches Fachgutachten angeordnet werden kann, wenn die Anlage die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG, § 16) erfüllt sind. Es ist dann nicht mehr erforderlich, dass ein zusätzlicher Nachweis erbracht werden muss, wonach das entsprechende Nah- oder Fernwärmenetz dem Klimaschutz dient. Das ist ein großer Vorteil für die Kommunen, weil die Einzelnachweise oft mit teuren Fachgutachten verbunden waren.
Die Fernwärmeversorgungseinrichtung muss mit einem bestimmten Mindestmaß an erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, was in Anlage VIII des Gesetzes definiert ist. Dann spricht laut BVerwG eine generelle Vermutung dafür, dass der Anschluss- und Benutzungszwang dem Klimaschutz dient.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.09.2016 beruht auf einem Rechtsstreit zwischen der Stadt Halberstadt im Harz (Sachsen-Anhalt) und einer lokalen Wohnungsbaugenossenschaft. Die Stadt hatte per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein zentrales Wärmenetz beschlossen. Die Wohnungsbaugenossenschaft wollte das nicht akzeptieren, weil die Stadt nicht nachgewiesen habe, dass dadurch ein höherer Klimaschutz gewährleistet ist als ohne diesen Anschlusszwang.
Nähere Informationen gibt es unter:
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=080916U10CN1.15.0
Weitere Quellen:
- Staatsanzeiger 18.11.2016: Gericht erleichtert Anschlusszwang für Kommunen
- http://www.stadt-und-werk.de/meldung_25096_Renaissance+f%C3%BCr+den+Anschlusszwang%3F.html
- http://www.kanzlei-wulf.de/bverwg-erleichtert-anschlusszwang-an-kommunale-waermenetze/