Managergehälter begrenzen!

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16.02.2017

Mit einem Gesetz­ent­wurf wol­len die Grü­nen im Bun­des­tag über­zo­ge­nen Mana­ger­ge­häl­tern und Abfin­dun­gen zu Lei­be rücken. An kon­kre­ten Bei­spie­len für die Not­wen­dig­keit eines sol­chen Geset­zes man­gelt es lei­der nicht.

Nach 13 Mona­ten einen Kon­zern ver­las­sen und dafür eine Abfin­dung in Höhe von zwei Jah­res­ge­häl­tern kas­sie­ren? So geschah es bei VW-Vor­stän­din Chris­ti­ne Hoh­mann-Denn­hardt, die zum Abschied 13 Mil­lio­nen Euro mit auf den Weg bekam. Das Bei­spiel Win­ter­korn, der den VW-Kon­zern ins Cha­os stürz­te, sich aber über eine Ren­te von 3.100 Euro am Tag freu­en darf, ging eben­falls breit durch die Medi­en. Der Daim­ler-Chef kommt schon mal auf zehn Mil­lio­nen Euro pro Jahr. Die Chefs deut­scher Groß­un­ter­neh­men (mit min­des­tens 100.000 Beschäf­tig­ten) kom­men auf ein Durch­schnitts­ge­halt von immer­hin noch 1,4 Mil­lio­nen Euro. Im Ein­zel­fall kann die Ver­gü­tung um mehr als den Fak­tor 100 über dem übli­chen Lohn eines Fach­ar­bei­ters lie­gen. Man kann sich lan­ge dar­über strei­ten, wel­che Bezah­lun­gen noch ange­mes­sen und wel­che über­zo­gen sind. Die genann­ten sind schlicht unan­stän­dig. Ver­su­che, über­höh­te Mana­ger­ge­häl­ter mit frei­wil­li­gen Ver­pflich­tun­gen wirk­sam zu begren­zen, sind geschei­tert. Alle im Bun­des­tag ver­tre­te­nen Par­tei­en sind sich daher einig, dass es nun einer gesetz­li­chen Begren­zung der Exzes­se bedarf. Über den Weg dort­hin gibt es unter­schied­li­che Ansät­ze. Die Bun­des­tags­frak­ti­on der Grü­nen hat einen Antrag ein­ge­bracht. Wir wol­len den steu­er­lich wirk­sa­men Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug auf 500.000 Euro pro Per­son und Jahr (inklu­si­ve aller fle­xi­blen Gehalts­be­stand­tei­le) begren­zen. Für Abfin­dun­gen soll die­ser Betrag auf eine Mil­li­on Euro fest­ge­setzt wer­den. Wir sind gespannt, wie sich CDU/CSU und SPD ver­hal­ten. Wer­den sie einen eige­nen Antrag vor­le­gen? Sicher ist nur: Wir brau­chen eine Begren­zung von Aus­wüch­sen!