16.02.2017
Mit einem Gesetzentwurf wollen die Grünen im Bundestag überzogenen Managergehältern und Abfindungen zu Leibe rücken. An konkreten Beispielen für die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes mangelt es leider nicht.
Nach 13 Monaten einen Konzern verlassen und dafür eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresgehältern kassieren? So geschah es bei VW-Vorständin Christine Hohmann-Dennhardt, die zum Abschied 13 Millionen Euro mit auf den Weg bekam. Das Beispiel Winterkorn, der den VW-Konzern ins Chaos stürzte, sich aber über eine Rente von 3.100 Euro am Tag freuen darf, ging ebenfalls breit durch die Medien. Der Daimler-Chef kommt schon mal auf zehn Millionen Euro pro Jahr. Die Chefs deutscher Großunternehmen (mit mindestens 100.000 Beschäftigten) kommen auf ein Durchschnittsgehalt von immerhin noch 1,4 Millionen Euro. Im Einzelfall kann die Vergütung um mehr als den Faktor 100 über dem üblichen Lohn eines Facharbeiters liegen. Man kann sich lange darüber streiten, welche Bezahlungen noch angemessen und welche überzogen sind. Die genannten sind schlicht unanständig. Versuche, überhöhte Managergehälter mit freiwilligen Verpflichtungen wirksam zu begrenzen, sind gescheitert. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sind sich daher einig, dass es nun einer gesetzlichen Begrenzung der Exzesse bedarf. Über den Weg dorthin gibt es unterschiedliche Ansätze. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat einen Antrag eingebracht. Wir wollen den steuerlich wirksamen Betriebsausgabenabzug auf 500.000 Euro pro Person und Jahr (inklusive aller flexiblen Gehaltsbestandteile) begrenzen. Für Abfindungen soll dieser Betrag auf eine Million Euro festgesetzt werden. Wir sind gespannt, wie sich CDU/CSU und SPD verhalten. Werden sie einen eigenen Antrag vorlegen? Sicher ist nur: Wir brauchen eine Begrenzung von Auswüchsen!