03.04.2017
Steht „NRVP“ für „Nicht-Radverkehrsplan“?
Mit dem Nationalen Radverkehrsplan sollte Verantwortung für eine nachhaltige Mobilität übernommen werden. Was ist mehr als vier Jahre nach seiner Beschlussfassung umgesetzt worden?
Im September 2012 hat die Bundesregierung den „Nationalen Radverkehrsplan
2020“ beschlossen. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP) erkennt die Bundesregierung ihre Verantwortung für eine nachhaltige Mobilität und speziell
für die Förderung des Radverkehrs an. Das Hauptziel des NRVP ist es, den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen. Nachdem die Hälfte der Laufzeit des NRVP erreicht ist, haben wir uns nach dem Stand der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen und Initiativen erkundigt.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Bundesregierung musste sich anstrengen, um Ihr Nichtstun in Sachen Radverkehrsförderung zu kaschieren. Alleine die Tatsache, dass sich die Projektgruppe Nationaler Radverkehrsplan im Bundesverkehrsministerium seit dem Jahr 2013 lediglich dreimal getroffen hat und die die ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Radverkehrsförderung gar nur zweimal (inklusive der konstituierenden Sitzung) zeigt, dass es an der Umsetzung nur wenig Interesse gibt.
Das ist mehr als enttäuschend, kommt doch dem Fahrrad in Sachen Klimaschutz, Luftreinhaltung und lebenswerten Städten und Kommunen eine zentrale Aufgabe zu. Und selbst die Feststellung der Bundesregierung in ihren Antworten, dass der Radverkehr in Deutschland für 278.000 Arbeitsplätze und einen jährlichen Umsatz von 16 Mrd. Euro steht, konnte sie nicht motivieren, sich für den Radverkehr ins Zeug zu legen.
Hier schlagwortartig einige der – teilweise sicherlich überraschenden – Antworten der Bundesregierung:
Im Gegensatz zu Auto- und Schienenverkehr erfolgt beim Radverkehr keine systematische und regelmäßige Zustandserfassung von Radwegen. Der Instandhaltungsbedarf wird „zustandsunabhängig ermittelt“. Der Bund weiß also nicht, wie es um sein eigenes Vermögen steht und wo Sanierungsbedarf vorhanden ist. Der Finanzbedarf für Investitionen in die Radinfrastruktur wurde daher nicht untersucht und ist nicht bekannt.
Lücken im Radverkehrsnetz wurden weder ermittelt und noch geschlossen.
Vorhandenes Wissen zum Thema „Radverkehrskonzepte“ wurde – entgegen der Zusage im NRVP – nicht als Handreichung aufgearbeitet und nicht an die Kommunen weitergegeben.
Das zugesagte „Einsteiger-Paket für Kommunen“, das zu Beginn der Laufzeit des NRVP entwickelt werden sollte, ist nicht fertig.
Der zugesagte Wettbewerb für gelungene Umsetzungskonzepte in Kommunen mit Blick auf übergeordnete verkehrs- und umweltpolitische Ziele wurde nicht initiiert.
Die Bildungs- und Forschungsarbeit der Fahrradakademie soll nicht fortgesetzt werden.
Anstatt einer strategischen, ressortübergreifenden Radverkehrsförderung gibt es viele unkoordinierte, kleine Maßnahmen verschiedener Ministerien, zu denen die Bundesregierung selbst nicht genau sagen kann, inwieweit sie dem Radverkehr dienen.
Dazu zusammenfassend mein Kommentar:
„Alexander Dobrindt hat die Bedeutung des Radverkehrs für ein nachhaltiges Verkehrssystem offenbar immer noch nicht begriffen. Während der Minister alle Energie in eine absurde Maut für Ausländer steckt, bleibt das Fahrrad auf der Strecke. Mit der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplan wurde in wesentlichen Teilen noch nicht einmal begonnen, obwohl bereits mehr als die Hälfte der Laufzeit des Plans verstrichen ist. Anstatt sich in unsinnige Prestigeprojekte zu verkämpfen, sollte Alexander Dobrindt endlich engagiert für eine nachhaltige Mobilität der Zukunft eintreten und bei der Radverkehrspolitik seine Hausaufgaben machen.“