Für bessere Auskunftsrechte vor dem Bundesverfassungsgericht

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18.05.2017

Es geht um unse­re Par­la­ments­rech­te

Wel­che Aus­künf­te muss die Bun­des­re­gie­rung auf Anfra­gen von Bun­des­tags­frak­tio­nen – hier kon­kret in Bezug auf die Finanz­markt­kri­se und die Deut­sche Bahn – geben? Dar­über wur­de auf­grund einer Kla­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN und ein­zel­ner Abge­ord­ne­ter unse­rer Frak­ti­on beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­han­delt. Bereits im Jahr 2011 wur­de die Kla­ge ein­ge­reicht, im Mai 2017 kam es zur zwei­tä­gi­gen münd­li­chen Ver­hand­lung.

Die Deut­sche Bahn ist ein hun­dert­pro­zen­ti­ges Staats­un­ter­neh­men. Die Bun­des­re­gie­rung nimmt die Auf­ga­ben des Eigen­tü­mers wahr. Dies spricht für umfas­sen­de Aus­kunfts­rech­te des Par­la­men­tes. Da die DB aber als AG fir­miert, steht nach Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung und des Bahn­kon­zerns viel­fach das Akti­en­recht der gefor­der­ten Trans­pa­renz ent­ge­gen. Wir ver­tre­ten hin­ge­gen die Auf­fas­sung, dass die ver­fas­sungs­recht­lich ver­brief­ten Par­la­ments­rech­te im Grund­satz höher zu gewich­ten sind als die ein­fach­ge­setz­li­chen Bestim­mun­gen des Akti­en­rechts. Zumal die DB nicht den Cha­rak­ter einer typi­schen Akti­en­ge­sell­schaft auf­weist. Dies begrün­den wir damit, dass der Bund über viel­fäl­ti­ge Ein­fluss­mög­lich­kei­ten ver­fügt, die er auch häu­fig aus­spielt und der Kon­zern (zuneh­mend) von der finan­zi­el­len Unter­stüt­zung des Bun­des abhän­gig ist. So gehö­ren dem DB-Auf­sichts­rat zwei Staats­se­kre­tä­re und ein Abtei­lungs­lei­ter eines Bun­des­mi­nis­te­ri­ums an, die wei­sungs­ge­bun­den han­deln und jeder­zeit aus­ge­tauscht wer­den kön­nen.

Vie­le der par­la­men­ta­ri­schen Anfra­gen unse­rer Frak­ti­on oder ein­zel­ner Frak­ti­ons­mit­glie­der, die ent­we­der nicht, nur teil­wei­se oder aus­wei­chend beant­wor­tet wur­den, bezo­gen sich auf die Infra­struk­tur. Dass sich die Bun­des­re­gie­rung dabei auf Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se zurück­zieht oder sich dar­auf beruft, dass es sich um das ope­ra­ti­ve Geschäft der DB han­delt, kann aus unse­rer Sicht nicht über­zeu­gen. Denn sowohl die Schie­nen­we­ge als auch die Bahn­hö­fe stel­len ein natür­li­ches Mono­pol dar. Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men kön­nen (von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen) nicht frei ent­schei­den, wes­sen Glei­se oder Bahn­hö­fe sie nut­zen wol­len. Es gibt kei­nen Wett­be­werb zwi­schen ver­schie­de­nen Infra­struk­tur-Anbie­tern. Dies gilt auch für das strit­ti­ge Pro­jekt Stutt­gart 21. Auch und gera­de hier­zu blie­ben und blei­ben bis heu­te vie­le unse­rer Fra­gen unbe­ant­wor­tet – häu­fig mit dem Argu­ment der „Eigen­wirt­schaft­lich­keit“.

Was die Bun­des­re­gie­rung ger­ne über­sieht ist die hohe Abhän­gig­keit der Deut­schen Bahn vom Bun­des­haus­halt und umge­kehrt auch Aus­wir­kun­gen vom wirt­schaft­li­chen Erfolg der DB auf den Bun­des­haus­halt. Ein Blick zurück ist dafür hilf­reich: Ein Ziel der Bahn­re­form, die 1994 star­te­te, war die grö­ße­re Unab­hän­gig­keit der DB vom Bun­des­haus­halt. Die DB star­te­te schul­den­frei. Heu­te sitzt sie auf einem Schul­den­berg von 19 Mil­li­ar­den Euro und wäre ohne die Absi­che­rung durch den Bund nicht mehr kre­dit­wür­dig. Die Abhän­gig­keit vom Bund steigt aber auch in Form direk­ter Mit­tel­zu­flüs­se. So kann die Infra­struk­tur nur zum Teil aus Tras­sen­ent­gel­ten unter­hal­ten wer­den. Allei­ne über die Leis­tungs- und Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung zwi­schen Bund und DB flie­ßen jähr­lich im Durch­schnitt 3,3 Mil­li­ar­den Euro an den Bahn­kon­zern. Die Kos­ten für neue Infra­struk­tur wer­den kom­plett vom Staat getra­gen. Die Ent­schei­dun­gen hier­über sind rein poli­ti­scher Natur. So beschlie­ßen Bun­des­tag und Bun­des­rat das Bun­des­schie­nen­we­ge­aus­bau­ge­setz. Im erst im Dezem­ber 2016 beschlos­se­nen Aus­bau­ge­setz wird sogar ein neu­er Fern­ver­kehrs­halt in Aschaf­fen­burg fest­ge­schrie­ben. Die Poli­tik rich­tet damit die Erwar­tung an den Bahn­kon­zern, wo er sei­ne Züge hal­ten las­sen soll. Anders als ande­re Wirt­schafts­un­ter­neh­men ist die DB damit hoch­gra­dig von Staats­gel­dern und poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen abhän­gig. Sie kann nicht selbst­stän­dig über den Aus­bau der eige­nen Infra­struk­tur und ent­spre­chen­de Prio­ri­tä­ten ent­schei­den. Die geleb­te Pra­xis ist nicht die einer Akti­en­ge­sell­schaft. Die DB hat dies sel­ber immer wie­der deut­lich gemacht. Bei­spiels­wei­se durch Aus­sa­gen zu Stutt­gart 21 wie die­ser: „Die Bahn hat Stutt­gart 21 weder der Stadt noch dem Land auf­ge­zwun­gen. Es war eher anders­her­um.“ (Aus­zug aus „Bezug – Das Pro­jekt­ma­ga­zin“ vom März 2013).

Die Pra­xis der durch die Bun­des­re­gie­rung nicht oder unzu­rei­chend beant­wor­te­ten par­la­men­ta­ri­schen Anfra­gen wird die­sen Rea­li­tä­ten aus unse­rer Sicht nicht gerecht. Viel­leicht lie­ße sich die­ses Ver­hal­ten recht­fer­ti­gen, wenn die Zie­le der Bahn­re­form für die gerin­ge­re Abhän­gig­kei­ten in Erfül­lung gegan­gen wären. Das Gegen­teil ist aber ein­ge­tre­ten. Jüngs­tes Bei­spiel: Der Bund hat der DB eine ein­ma­li­ge Eigen­ka­pi­tal­sprit­ze in Höhe von einer Mil­li­ar­de Euro und eine Redu­zie­rung der Divi­den­den­er­war­tun­gen in Höhe von 1,4 Mil­li­ar­den Euro ein­ge­räumt. Dann muss das Par­la­ment doch auch das Recht haben, Nach­fra­gen über die Mit­tel­ver­wen­dung und die Kon­troll­aus­übung der Bun­des­re­gie­rung stel­len zu dür­fen und beant­wor­tet zu bekom­men, oder? Inter­es­sant übri­gens: Bei der aktu­ell dis­ku­tier­ten Grün­dung einer Auto­bahn­ge­sell­schaft kom­men War­nun­gen vor einer Gesell­schafts­struk­tur ähn­lich wie der der DB aus­ge­rech­net von Abge­ord­ne­ten der Frak­tio­nen, die eine Regie­rung tra­gen, die uns Ant­wor­ten ver­wehrt! Begrün­dung: Wir wol­len kei­ne Gesell­schaft, die sich wie die DB hin­ter dem Akti­en­recht ver­steckt und dem Bun­des­tag Aus­künf­te ver­wei­gern kann.

Ich war einer der­je­ni­gen, die unse­re Kla­ge vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt begrün­det haben. Dabei habe ich mit fol­gen­dem Satz mei­ne Aus­füh­run­gen geschlos­sen: „Aus­ge­rech­net als gewähl­ter Abge­ord­ne­ter Teil einer stark infor­ma­ti­ons­ge­fil­ter­ten Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft zu sein ist schwer hin­nehm­bar.“

Wir mei­nen, dass der Bun­des­tag das Recht haben muss, weit­aus groß­zü­gi­ger Aus­kunft über das Agie­ren des bun­des­ei­ge­nen Kon­zerns und die Aus­übung der Rol­le der Bun­des­re­gie­rung erhal­ten zu müs­sen als bis­her.

Mit dem Urteil ist in eini­gen Mona­ten zu rech­nen.