30.05.2018
Bundesregierung verzögert Finanzierungsvereinbarung
Seit einigen Wochen besteht Baurecht für den Ausbau der Gäubahn auf dem Abschnitt zwischen Horb und Neckarhausen. Doch die Bundesregierung verzögert die weiteren Schritte bis zum Baubeginn.
Die Gäubahn (Stuttgart – Singen – Zürich) ist in weiten Teilen nur eingleisig. Damit ist deren Leistungsfähigkeit beschränkt, die Strecke gilt darüber hinaus als störanfällig. Seit vielen Jahren wird darüber diskutiert, ob und wie sie partiell zu einem zweiten Gleis kommen soll. Im Bundesverkehrswegeplan, den die Bundesregierung im Sommer 2016 beschlossen hat, ist der Ausbau auf dem Abschnitt zwischen Horb und Neckarhausen als „vordringlich“ eingestuft worden. Allerdings kam diese Einstufung nach langen Debatten erst zustande, nachdem das Land Baden-Württemberg mit einem eigenen Gutachten die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen hatte. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit wenigen Wochen vor. Damit besteht Baurecht. Bis zur Baureife müssen zwei – eigentlich relativ kleine – Hürden überwunden werden: Es braucht eine Ausführungsplanung durch die Deutsche Bahn und eine Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund, der für die Streckeninfrastruktur zuständig ist, und der Deutschen Bahn. Letztere könnte zur Hängepartie werden. Ich hatte die Bundesregierung gefragt, wann die Vereinbarung unterzeichnet werden soll. Antwort: Man sei im Gespräch mit dem Land und müsse Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Neigetechnikzügen klären. Beides sind reine Ablenkungsmanöver. Denn: Das Land hat mit dem Ausbau nichts zu tun, es handelt sich um einen BUNDESschienenweg. Auch der Verweis auf Fragen zur Neigetechnik ist falsch, denn der Ausbau dieses Abschnitts macht mit oder ohne Neigetechnik gleichermaßen Sinn.
Mein Eindruck: Die Bundesregierung zögert mit vorgeschobenen Begründungen die Finanzierungsvereinbarung und damit den Ausbau des Abschnitts Horb-Neckarhausen hinaus. Einmal mehr droht der von der Bundesregierung beschlossene Bundesverkehrswegeplan von ihr selber unterlaufen zu werden. Der Gäubahn-Ausbau stand schon im Vordringlichen Bedarf des alten Bundesverkehrswegeplans – und nichts geschah. Dies darf sich nicht wiederholen, jetzt muss es erkennbar vorangehen!
Zwei weitere Abschnitte der Gäubahn stehen ebenfalls zum Ausbau an. Es handelt sich um die Abschnitte Rottweil-Neufra sowie Spaichingen-Rietheim-Wurmlingen. Der erste befindet sich, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Fragen, in der Vorplanung. Der andere befindet sich noch nicht einmal in dieser frühen Phase, sondern wird noch überhaupt nicht geplant.
Mein Eindruck hierzu: Der Bund hat offensichtlich nichts aus den fatalen Folgen des Baustellendesasters von Rastatt gelernt. Durch die wochenlange Sperrung der Rheintalbahn wurde offensichtlich, wie knapp bemessen die Schienenkapazitäten im Südwesten sind. Daher muss der Bund endlich seiner Verantwortung nachkommen und für den raschen Ausbau der Schienenwege sorgen, um Engpässe und damit Störfaktoren zu beseitigen und einen zuverlässigen Bahnverkehr zu ermöglichen.