02.02.2020
Bundestag beschließt bessere Finanzierung für lokale Bahnstrecken
Den letzten Güterzug hat die Zabergäubahn vor 25 Jahren gesehen. Der Personenverkehr wurde bereits 1986 eingestellt. Zwischen zugewucherten Schienen wächst aber auch die Hoffnung auf eine Reaktivierung der 20 Kilometer langen Stichstrecke.
Die Zabergäubahn zweigt bei Lauffen (gelegen zwischen Bietigheim-Bissingen und Heilbronn) von der Frankenbahn ab. Dass auf den weitgehend erhaltenen Gleisen Büsche und Bäume wachsen zeigt, dass hier schon lange keine Züge mehr gefahren sind. Bahnübergänge sind überwiegend mit Asphalt für die Gummireifen-Konkurrenz verbaut. Die Brücken hingegen sind noch überwiegend gut erhalten. Ein wesentlicher Pluspunkt ist, dass der Großteil der Strecke nicht entwidmet ist. Rechtlich existiert die Bahntrasse also noch. Bis zu einer möglichen Reaktivierung gibt es noch viel zu klären und zu entscheiden, nachdem ein herber Rückschlag inzwischen vermutlich verdaut sein dürfte: Das Standardisierte Verfahren erbrachte im Jahr 2017 ein unerfreuliches Ergebnis. Eine Reaktivierung für den Eisenbahnbetrieb wurde als nicht wirtschaftlich angesehen. Seither haben sich einige Rahmenbedingungen zum Positiven verändert: Die Fahrgastzahlen sind im Fern- wie im Regionalverkehr der Bahn deutlich gestiegen. „Klimaschutz im Verkehr“ hat einen deutlich höheren Stellenwert erlangt. In dieser Woche schließlich hat der Bundestag gleich doppelt für wesentlich bessere Finanzierungsvoraussetzungen zugunsten von Bahnprojekten wie diesem geschaffen: Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird erstmals seit über 20 Jahren (!) mit deutlich mehr Geld ausgestattet. Gefördert werden damit der Bau von S‑, U- und Straßenbahnen und erstmals auch deren Sanierung. Mit diesen Bundesmitteln können auch Streckenreaktivierungen gefördert werden (mit bis zu 90 Prozent). Das Land steht hinter der Reaktivierung. Die Zabergäubahn befindet sich unter den 41 Strecken, deren Reaktivierung durch das Land derzeit geprüft wird. Die Ergebnisse werden im Sommer erwartet. Denkbar ist ein Betriebskonzept für eine Stadtbahn, für die geringere Investitionskosten anfallen als für eine Eisenbahn.
Eine Hausaufgabe muss allerdings der Bund noch erledigen, bevor über Reaktivierungen entschieden werden kann: Das „standardisierte Verfahren“ zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit – eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit – soll neu entwickelt werden. Klimaschutzaspekte und Verlagerungspotentiale sollen darin stärker gewichtet werden als bisher. Wann damit gerechnet werden kann ist offen …