Wahlrecht – Groko-Totalversagen in elementarer Frage
Am Freitag wurde im Bundestag ein weiteres Mal über eine Wahlrechtsreform debattiert. Was Union und SPD nun vorgelegt haben, nachdem der Handlungsbedarf seit Jahren bekannt ist, kann nur als erbärmlich bezeichnet werden. Das ist die Überzeugung des Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel. Nach Modellrechnungen seiner Fraktion wird der Bundestag dadurch entweder gar nicht oder nicht substanziell verkleinert. Dafür werden demokratische Grundprinzipien ausgehebelt. Rechnet man die Vorschläge von Union und SPD mit dem Wahlergebnis von 2017, dann wäre der Bundestag immer noch weit über seiner Sollgröße. Noch eklatanter wird das Scheitern, wenn man aktuelle Umfragewerte heranzieht: Dann hätte der Bundestag 763 Mandate. Heute sind es 709. Mit ihrem Vorschlag verabschieden sich CDU/CSU und SPD zudem vom Grundsatz des Vollausgleichs der Mandate. Denn zukünftig werden die Kräfteverhältnisse im Bundestag nicht mehr den abgegebenen Zweitstimmen entsprechen. Einzelne Parteien – höchstwahrscheinlich CDU und CSU – werden bevorteilt, da nicht mehr alle Überhangsmandate ausgeglichen werden. Es wird möglich, dass Regierungsmehrheiten entgegen der Zweitstimmenergebnisse und damit gegen den Willen der Wählerinnen und Wähler entstehen. Damit findet eine Abkehr vom anerkannten Wahlrechtsgrundsatz statt, wonach jede Stimme gleich viel wert sein muss. Für Matthias Gastel ist das alles ein einziges Desaster: „Union und SPD wollen keinen kleineren Bundestag. Wenn sie das wollten, hätten sie schon vor Jahren einen dafür geeigneten Gesetzentwurf vorlegen können. Sie wollten oder konnten sich jedoch nicht einigen. Nun liegt ein Vorschlag vor, mit dem der nächste Bundestag noch größer werden und das Wahlergebnis zugunsten der CDU/CSU verzerrt werden könnte. Dem Bundestag liegt seit Monaten ein abstimmungsreifer Gesetzentwurf von Grünen, FDP und Linken vor. Dieser wird allen Ansprüchen, nämlich einer Verkleinerung des Parlaments und einer Wahrung der Gleichheit aller Wählerstimmen, gerecht. Unser Gesetzentwurf wurde in Fachanhörungen von Experten bestätigt. Er kann sofort beschlossen werden.“