01.11.2013
„Ausländer-Maut“ der CSU unzulässig – Vignette ökologisch unsinnig
Gestern noch schrieben die meisten Zeitungen „EU macht Ausländer-Maut möglich“, heute lautet bspw. in der FAZ der Aufmacher „Brüssel weiterhin gegen Maut für Ausländer auf deutschen Straßen.“ Wie so oft kommt es auf das Kleingedruckte an. Fakt ist, dass eine automatische Ausgabe einer Vignette an alle Kfz-Steuerzahler in Deutschland nach EU-Recht unzulässig ist. Vielmehr müsse eine Maut für In- und Ausländer in gleicher Höhe und auf Grundlage der tatsächlichen Straßennutzung erhoben werden. Wortwörtlich hat die EU-Kommission erklärt: „Die erhobenen Gebühren müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzung der Infrastruktur stehen.“ Dies bedeutet, dass die Höhe der Maut in Abhängigkeit der gefahrenen Strecke erhoben werden muss. Das CSU-Plaketten-Modell ist damit eindeutig nicht zulässig. Es würde ausländische Autofahrer diskriminieren, aber auch aus verschiedenen anderen Gründen keinen Sinn machen:
1. Nur fünf Prozent der Fahrzeuge, die Straßen in Deutschland benutzen, sind in anderen Ländern gemeldet. Für diese einen Sonder-Finanzierungsbeitrag einzuführen wäre unverhältnismäßig.
2. Die Einnahmen würden bei (je nach Schätzung) 260 bis 900 Millionen Euro liegen. Um die Mittel für den Straßenunterhalt auf den notwendigen Umfang aufzustocken wäre dies nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Zumal zehn Prozent der Einnahmen für die Erhebungskosten anfielen (bei einem einfachen Vignettensystem ohne Entfernungsdifferenzierung und ohne Kontrollen).
3. Eine Maut sollte auch ökologisch Sinn machen, wofür eine Entfernungsabhängigkeit notwendig ist. Das überwiegend stehende Auto in gleicher Höhe zu Bemauten wie das häufig und viel fahrende macht keinen Sinn. Hier könnte die LKW-Maut ein Vorbild sein (wenngleich diese ausgeweitet werden sollte).
4. Die verursachergerechteste und unkomplizierteste Lösung wäre, dass eu-weit die Mineralölsteuer erhöht würde. Eine solche würde eine rein verbrauchsabhängige Betroffenheit auslösen und keinen zusätzlichen Einführungs- und Erhebungsaufwand verursachen. Aus den zusätzlichen Steuereinnahmen könnten mehr Mittel für den Unterhalt der Straßen, inkl. maroder Brücken und Tunnel, finanziert werden. Diese Variante wird aber politisch kaum umsetzbar sein.