Aktueller Planungsstand für Reaktivierung
Zwischen Breisach auf der deutschen und Colmar auf der französischen Seite des Rheins fahren schon lange keine Züge mehr. Ende des zweiten Weltkriegs wurde die Rheinbrücke zerstört und damit die Bahnverbindung zwischen beiden Orten unterbrochen. Das soll sich wieder ändern. Die Planungen laufen. Hier ein aktueller Sachstandsbericht:
Nach zwei Machbarkeitsstudien sind die Planungen (Leistungsphase 1 und 2) angelaufen. Es fanden zwei politische Lenkungskreissitzungen und mehrere Planungs- und Abstimmungstermine zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der französischen SNCF statt. Es wurde über denkbare Fahrplankonzepte und mögliche Trassierungen gesprochen. Der aktuelle Sachstand ist, dass zwischen Freiburg und Colmar im Stundentakt gefahren werden soll, der in den Hauptverkehrszeiten auf einen Halbstundentakt verdichtet wird. Die ursprüngliche Idee, dass teilweise nur zwischen Colmar und Breisach gefahren wird und dann die Option zum Umstieg in die Breisgau-S-Bahn Richtung Freiburg besteht, wird nicht weiterverfolgt. Alle Verbindungen sollen stattdessen durchgebunden werden. Nun wird eine Betriebsprogrammstudie erstellt, mittels derer der exakte Infrastrukturbedarf ermittelt wird. Auf der eingleisigen Strecke zwischen Freiburg und Breisach werden voraussichtlich zwei zweigleisige Abschnitte erforderlich werden. Um eine Reisezeit von unter 45 Minuten zu erreichen und damit gegenüber dem Auto wettbewerbsfähig zu werden, ist auf französischer Seite eine fahrbare Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometer notwendig. Dies gilt als nicht trivial angesichts der Tatsache, dass die Strecke derzeit nur von Güterzügen im Schneckentempo befahren wird. Welche Fahrzeuge eingesetzt werden sollen ist noch offen. Zuvor muss geklärt werden, ob der französische Abschnitt elektrifiziert werden soll. Alternativ kommen auch batterieelektrische Züge oder solche mit Brennstoffzellen in Frage. Auf deutscher Seite wurde die Strecke bis Breisach kürzlich mit Oberleitungen versehen.
Ende 2022 soll ein Inbetriebnahmejahr definiert werden. Zuletzt war von frühestens 2028 oder auch 2030 die Rede.
Zuvor muss aber noch eine entscheidende Hürde überwunden werden: Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Ohne einen solchen gibt es keine Finanzierung.