Kaum wirksame Kontrollen
Einen Beitrag zur Sicherung der Mobilität leisten sie in der Regel nicht. Dafür sorgen Sie im Frühjahr und Sommer mancherorts für Ärger: Motorräder.
Die Regeln für die gesetzliche Begrenzung der Lärmemissionen gelten auch nach einigen Verschärfungen als verhältnismäßig lasch – und schwer zu kontrollieren und durchzusetzen. Wir Grünen haben uns diesem Thema immer wieder gewidmet. So jüngst mit einer sehr umfangreichen Kleinen Anfrage der Fraktion und ich mit einer Abgeordnetenanfrage. Einmal mehr wurde deutlich: Den Herstellern wird ein hohes Maß an Vertrauen entgegengebracht. Sie testen ihre Motorräder selber auf dem Prüfstand. Nachprüfungen durch das Kraftfahrtbundesamt stellen die Ausnahme dar. Die Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften obliegen den Ländern, über deren Tätigkeiten der Bundesregierung keine Informationen vorliegen. Kontrollen sind aufwändig (belangt werden kann nur, wer identifiziert werden kann – mit Helm auf dem Kopf und einem Nummernschild nur hinten am Fahrzeug ist das schwierig) und führen meist nur zu geringen Bußgeldern ab 20 Euro (Regelbußgeld). Die Bundesregierung sieht dies aber anders und spricht von einer „präventiv abschreckenden Wirkung“.
Ab dem Jahr 2020 soll es EU-weit zu einer Grenzwertabsenkung kommen. Ein konkreter Vorschlag der EU-Kommission liegt noch nicht vor. Auch die Bundesregierung weiß noch nicht, welches Ziel sie in diesem Prozess verfolgen wird.