Beim Bürgerbus Wendlingen

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15.07.2017

Ergän­zung des „gro­ßen“ Bus­li­ni­en­ver­kehrs

In immer mehr Orten ergän­zen Bür­ger­bus­se das bestehen­de Bus­an­ge­bot – oder stel­len das ein­zi­ge Ange­bot dar. Zu Besuch beim Bür­ger­bus Wend­lin­gen am Neckar.

38 ehren­amt­li­che Fah­re­rin­nen und Fah­rer ermög­li­chen mit dem Bür­ger­bus in Wend­lin­gen am Neckar (16.000 Einwohner*innen) ein Mobi­li­täts­an­ge­bot ins­be­son­de­re für älte­re Men­schen, die meist zum Ein­kauf oder zum Arzt wol­len. Pro Mit­fahrt wird ein Euro ver­langt, Kin­der unter sechs Jah­ren und Schwer­be­hin­der­te fah­ren kos­ten­los mit. Der Bür­ger­bus fährt täg­lich von Mon­tag bis Sams­tag jeweils vor­mit­tags und vier­mal auch nach­mit­tags eine fest defi­nier­te Rou­te mit 38 gekenn­zeich­ne­ten Hal­te­stel­len im Stadt­ge­biet. Als der Bür­ger­bus im Jahr 2013 erst­mals fuhr, gab es im Ort kei­nen „gro­ßen“ inner­ört­li­chen Lini­en­bus. Das hat sich vor weni­gen Tagen geän­dert und seit­her stellt der Bür­ger­bus nicht mehr das ein­zi­ge, son­dern ein ergän­zen­des Ange­bot dar.

Mit Bür­ger­meis­ter Weigel und Fred Schus­ter, der bei der Stadt Wend­lin­gen arbei­tet und Geschäfts­füh­rer von pro­Bür­ger­Bus Baden-Würt­tem­berg ist, habe ich eine Rund­fahrt mit dem Bür­ger­bus unter­nom­men und mich unter­hal­ten. Sie berich­ten, dass es nicht ganz ein­fach ist, aus­rei­chend Ehren­amt­li­che zu fin­den, um die Bedie­nungs­pflicht des nach § 42 Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz geneh­mig­ten und über eine Lini­en­kon­zes­si­on ver­fü­gen­den Bür­ger­bus­ses zuver­läs­sig zu erfül­len. Pro Woche wer­den 10 Fah­rer und 10 Ersatz­fah­rer benö­tigt. Der Auf­wand und das Enga­ge­ment wer­den belohnt: Pro Jahr nut­zen rund 14.000 zah­len­de Fahr­gäs­te den Bür­ger­bus.

Hier noch eini­ge wei­te­re Anga­ben:

Das ein­ge­setz­te Fahr­zeug ver­fügt über acht ein­zeln ange­ord­ne­te und über einen brei­ten Nie­der­flur­mit­tel­gang zugäng­li­che Sitz­plät­ze. Über eine Klapp­ram­pe kön­nen auch Men­schen im Roll­stuhl ein­fah­ren. Die Fah­rer benö­ti­gen einen Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein.

E‑Fahrzeuge mit mehr als fünf Sitz­plät­zen wer­den her­stel­ler­sei­tig der­zeit noch nicht ange­bo­ten. Bür­ger­bus­se mit Elek­tro­an­trieb gibt es bei­spiels­wei­se in Box­berg und Murg, ver­fü­gen aber über weni­ger Kapa­zi­tät.