Presseerklärung, 07.04.2015
Nach Ansicht der Bundesregierung kommt der Schienenbonus für Stuttgart 21 in Leinfelden-Echterdingen zur Anwendung. Dies hat der zuständige Staatssekretär dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel aus Filderstadt auf Anfrage mitgeteilt. Die Auffassung der Bundesregierung bedeutet, dass der tatsächlich zu erwartende Lärmpegel um fünf Dezibel (A) besser gerechnet wird. Dadurch sollen Kosten für Lärmschutzmaßnahmen vermieden werden. Der „Schienenbonus“ wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2015 bundesweit abgeschafft. „Für Vorhaben, deren Planfeststellungsverfahren vor dem 01.01.2015 eröffnet und für die die Planauslegung öffentlich bekannt gemacht ist, kann der Abschlag noch angewendet werden“, so schreibt die Bundesregierung. Für Matthias Gastel ist die Antwort mehr als ärgerlich: „Darauf, dass es wesentliche Änderungen am Gleis geben soll, ist die Bundesregierung überhaupt nicht eingegangen. Sie ignoriert schlicht die Fakten vor Ort.“ Der Abgeordnete, der als bahnpolitischer Sprecher seiner Fraktion fungiert und zu dessen Schwerpunkt auch der Schienenlärm zählt, hatte in seiner Frage ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nur die Gleislage verändert wird, was bereits als eine wesentliche Änderung gelten müsse. Er hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass die neuen Planungen, auf die sich die Projektpartner im Grundsatz verständigt haben, den Einbau von Weichen vorsehen. „Dadurch muss der Planungsprozess als ein neuer betrachtet werden, bei dem der Schienenbonus nicht mehr zur Anwendung kommen kann. Dies bedeutet, dass für den Schutz der Anwohner umfassende Maßnahmen zu ergreifen sind“, schlussfolgert Gastel. Im Übrigen kann die Bundesregierung sich nicht aus der Verantwortung stehlen, wie sie es in ihrer Antwort getan hat. Dort hatte sie geschrieben, sie nehme auf die Verfahren keinen Einfluss und für das Anhörungsverfahren sei das Land und für die Genehmigung das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. „Die Bundesregierung muss zumindest eine Meinung haben und kann sich nicht hinter dem EBA, das eine dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Behörde ist, verstecken. Schließlich sollen Fernverkehrszüge über die Gleise der S‑Bahn rollen. Und für den Fernverkehr ist immer noch der Bund zuständig“, fordert Matthias Gastel die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen und sich für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm und Erschütterung einzusetzen. Von der Deutschen Bahn fordert er, endlich deutlich zu machen, was sie – ungeachtet der Rechtslage – in Sachen Lärm- und Erschütterungsschutz zu tun gedenkt.