21.10.2019
Opposition legt Gesetzentwurf vor
Der Deutsche Bundestag ist deutlich größer als vorgesehen. Das hat Gründe. Die Grünen im Bundestag haben nun gemeinsam mit FDP und Linken einen Gesetzentwurf vorgelegt, um einen weiteren Aufwuchs an Mandaten zu verhindern und das Parlament mit der nächsten Wahl wieder kleiner zu machen.
Die Sollgröße des Deutschen Bundestages liegt nach dem Bundeswahlgesetz bei 598 Mitgliedern. In der letzten Legislaturperiode waren es 630 und aktuell sind es gar 709 Mitglieder. Würde heute mit den derzeitigen Umfragewerten gewählt werden, so würde das Parlament auf über 800 Abgeordnete anwachsen. Die Gründe hierfür sind:
- Überhangmandate, die dadurch entstehen, dass eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Verhältnis der Zweistimmen zustehen würden. Konkret: Die Unionsparteien verlieren an Zweitstimmen, gewinnen aber nach wie vor eine sehr hohe Anzahl der Direktmandate.
- Diese Überhangmandate müssen durch Ausgleichsmandate für andere Parteien ausgeglichen werden, um den Zweitstimmenproporz herzustellen. Damit wird sichergestellt, dass der Wählerwille in der Gesamt-Mandatsverteilung gewahrt bleibt.
- Das Sitzkontingentverfahren garantiert jedem Land eine Mindestmandatszahl in Abhängigkeit der deutschen Bevölkerungsanteile.
Der Vorschlag der drei Oppositionsparteien, der federführend von uns Grünen vorbereitet wurde, sieht vor, dass die Anzahl der Wahlkreise und damit der Direktmandate von heute 299 auf 250 verringert wird. Das Sitzkontingentverfahren wird abgeschafft. Durch diese Änderungen im Wahlrecht werden automatisch auch Ausgleichsmandate vermieden.
Wichtig war und ist es uns, dass die Sitzverteilung dem erzielten Zweitstimmenergebnis der Parteien entspricht. Damit bleibt jede Stimme einer jeden Wählerin und eines jeden Wählers gleich viel Wert.
Jetzt müssen sich Union und SPD bewegen und gemeinsame eine faire Wahlrechtsreform ermöglichen!