02.11.2018
Ausweitung geplant
Fahrscheine für den Fernverkehr der Deutschen Bahn AG (DB) beinhalten ab einer bestimmten Entfernung in ausgewählten Städten eine „City-Funktion“. Damit können am Start- und Zielort die Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs mitgenutzt werden. Im August 2018 wurde von der DB der Erwerb des City-Tickets auf alle Bahnreisen mit Spar- und Flexpreis-Tickets bei Fernverkehrsfahrten mit mehr als 100 Kilometern Strecke ausgeweitet. Die zuvor bestehende Beschränkung auf Bahncard-Kunden entfiel. Für den neu eingeführten Tarif „Supersparpreis“ hingegen wurde die City-Option abgeschafft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die irreführende Werbung bei der Nutzung des City-Tickets der Deutschen Bahn AG wegen der nicht deutlich ausgewiesenen eingeschränkten Nutzungsbereiche in einigen Städten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Mitte August 2018 die Deutsche Bahn AG abgemahnt. Die DB hat daraufhin „umgehend alle Werbemittel/-medien zum Thema City-Ticket zurückgerufen und entsprechend korrigiert“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion.
Das City-Ticket gilt inzwischen in über 120 Städten, 21 davon in Baden-Württemberg, darunter neben Stuttgart auch kleinere Städte wie Böblingen und Ravensburg. Die Kriterien, welche Städte in Frage kommen, werden von der DB festgelegt. Es „sollten“ Städte mit mehr als 50.000 Einwohner*innen und mehr als 20.000 Fahrten pro Jahr mit City-Ticket-Berechtigung vorliegen. „Aus Sicht der DB“, so heißt es in der Antwort der Bundesregierung, „ist es begrüßenswert, wenn weitere Städte in das Konzept aufgenommen und bestehende Tarifgebiete erweitert werden können.“ Der Prozess hierfür könne nur von den betroffenen Städten angestoßen werden. Am Ende, das ist klar, müssen sich Verkehrsverbünde und DB einig werden über die Finanzierungsregelungen. Dies ist offenbar auch für Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg) und Elmshorn (Schleswig-Holstein) gelungen, denn beide Städte sollen neu die City-Funktion erhalten.
Mein Kommentar:
Mit dem City-Ticket verfolgt die Deutsche Bahn den richtigen Ansatz. Der Fahrgast muss sich nicht mit den Tarifen am Start- und Zielort beschäftigen, sondern kann den öffentlichen Verkehr sehr einfach nutzen. Positiv ist auch, dass die DB das City-Ticket in weiteren Städten anbieten will. Der durchgehenden Reisekette im öffentlichen Verkehr kommen wir so einen Schritt näher. Die Gefahr ist allerdings, dass der Kunde zum Schwarzfahrer wider Willen wird. Denn die räumliche Gültigkeit des City-Tickets ist regional sehr unterschiedlich. Das ist intransparent – hier muss die Deutsche Bahn die komplizierten Tarifgrenzen besser kommunizieren.