City-Tarif macht Nutzung von Bus und Bahn einfacher

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So wirbt die DB in ihrem Kun­den­ma­ga­zin für das City-Ticket.

02.11.2018

Ausweitung geplant

Fahr­schei­ne für den Fern­ver­kehr der Deut­schen Bahn AG (DB) beinhal­ten ab einer bestimm­ten Ent­fer­nung in aus­ge­wähl­ten Städ­ten eine „City-Funk­ti­on“. Damit kön­nen am Start- und Ziel­ort die Ver­kehrs­mit­tel des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs mit­ge­nutzt wer­den. Im August 2018 wur­de von der DB der Erwerb des City-Tickets auf alle Bahn­rei­sen mit Spar- und Flex­preis-Tickets bei Fern­ver­kehrs­fahr­ten mit mehr als 100 Kilo­me­tern Stre­cke aus­ge­wei­tet. Die zuvor bestehen­de Beschrän­kung auf Bahn­card-Kun­den ent­fiel. Für den neu ein­ge­führ­ten Tarif „Super­spar­preis“ hin­ge­gen wur­de die City-Opti­on abge­schafft. Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv) kri­ti­siert die irre­füh­ren­de Wer­bung bei der Nut­zung des City-Tickets der Deut­schen Bahn AG wegen der nicht deut­lich aus­ge­wie­se­nen ein­ge­schränk­ten Nut­zungs­be­rei­che in eini­gen Städ­ten. Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band hat Mit­te August 2018 die Deut­sche Bahn AG abge­mahnt. Die DB hat dar­auf­hin „umge­hend alle Wer­be­mit­tel/-medi­en zum The­ma City-Ticket zurück­ge­ru­fen und ent­spre­chend kor­ri­giert“, heißt es in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge unse­rer Frak­ti­on.

Das City-Ticket gilt inzwi­schen in über 120 Städ­ten, 21 davon in Baden-Würt­tem­berg, dar­un­ter neben Stutt­gart auch klei­ne­re Städ­te wie Böb­lin­gen und Ravens­burg. Die Kri­te­ri­en, wel­che Städ­te in Fra­ge kom­men, wer­den von der DB fest­ge­legt. Es „soll­ten“ Städ­te mit mehr als 50.000 Einwohner*innen und mehr als 20.000 Fahr­ten pro Jahr mit City-Ticket-Berech­ti­gung vor­lie­gen. „Aus Sicht der DB“, so heißt es in der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung, „ist es begrü­ßens­wert, wenn wei­te­re Städ­te in das Kon­zept auf­ge­nom­men und bestehen­de Tarif­ge­bie­te erwei­tert wer­den kön­nen.“ Der Pro­zess hier­für kön­ne nur von den betrof­fe­nen Städ­ten ange­sto­ßen wer­den. Am Ende, das ist klar, müs­sen sich Ver­kehrs­ver­bün­de und DB einig wer­den über die Finan­zie­rungs­re­ge­lun­gen. Dies ist offen­bar auch für Schwä­bisch Gmünd (Baden-Würt­tem­berg) und Elms­horn (Schles­wig-Hol­stein) gelun­gen, denn bei­de Städ­te sol­len neu die City-Funk­ti­on erhal­ten.

Mein Kom­men­tar:

Mit dem City-Ticket ver­folgt die Deut­sche Bahn den rich­ti­gen Ansatz. Der Fahr­gast muss sich nicht mit den Tari­fen am Start- und Ziel­ort beschäf­ti­gen, son­dern kann den öffent­li­chen Ver­kehr sehr ein­fach nut­zen. Posi­tiv ist auch, dass die DB das City-Ticket in wei­te­ren Städ­ten anbie­ten will. Der durch­ge­hen­den Rei­se­ket­te im öffent­li­chen Ver­kehr kom­men wir so einen Schritt näher. Die Gefahr ist aller­dings, dass der Kun­de zum Schwarz­fah­rer wider Wil­len wird. Denn die räum­li­che Gül­tig­keit des City-Tickets ist regio­nal sehr unter­schied­lich. Das ist intrans­pa­rent – hier muss die Deut­sche Bahn die kom­pli­zier­ten Tarif­gren­zen bes­ser kom­mu­ni­zie­ren.