Der Nordostring Stuttgart schadet mehr als dass er nutzt

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27.07.2016

Pres­se­er­klä­rung

Bundesverkehrsministerium hält trotz schlechter Argumente an Nordostring Stuttgart fest

Nach Infor­ma­tio­nen des Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mat­thi­as Gastel (Grü­ne, Wahl­kreis Fil­der­stadt) soll der Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan am 03. August durch das Bun­des­ka­bi­nett beschlos­sen wer­den. Im Plan ent­hal­ten ist trotz des aus Zwei­feln an der Sinn­haf­tig­keit des Pro­jek­tes durch das Land Baden-Würt­tem­berg nicht vor­ge­nom­me­nen Anmel­dung auch der Bau des Nord­ost­rings Stutt­gart im Zuge der B 29. In einem vor weni­gen Tagen bekannt gewor­de­nen über­ar­bei­te­ten Ent­wurf aus dem Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um ist die Stra­ße nach wie vor im „Wei­te­ren Bedarf mit Pla­nungs­recht“ ein­ge­stuft, nun­mehr jedoch mit einer hohen Städ­te­bau­li­chen Bedeu­tung. Kon­kret heißt das, dass das Minis­te­ri­um – anders als noch bei der Vor­la­ge des ers­ten Ent­wur­fes im März – spür­ba­re posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen durch die neue vier­spu­ri­ge Stra­ße für die Stutt­gar­ter Innen­stadt unter­stellt. Eine Ein­stu­fung, der Gastel deut­lich wider­spricht: „Schon in frü­he­ren Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung auf unse­re Anfra­gen ist deut­lich gewor­den, dass es ihr bei dem Pro­jekt im Wesent­li­chen um die Her­stel­lung einer durch­ge­hen­den Ver­bin­dung bis ins baye­ri­sche Nörd­lin­gen und als Auto­bahn­zu­brin­ger zur A 7, Flens­burgWürz­burgUlm geht. Offen­bar brauch­te der Ver­kehrs­mi­nis­ter nun ein neu­es Argu­ment, damit er die­ses für Stutt­gart ver­kehr­lich wie öko­lo­gisch unsin­ni­ge Pro­jekt auf­recht erhal­ten kann.“ Gastel bezieht sich dabei auch auf die Bewer­tung des Pro­jek­tes im Stutt­gar­ter Ver­kehrs­ent­wick­lungs­kon­zept 2030, das unmiss­ver­ständ­lich klar­stellt: „Die Tan­gen­te hat regio­na­le Bedeu­tung, für die Innen­stadt von Stutt­gart erbringt der Nord­ost­ring kei­ne ver­kehr­li­che Wir­kung und damit kei­ne immis­si­ons­wirk­sa­me Ent­las­tung. Wegen des star­ken Ein­griffs in einen weit­ge­hend unge­stör­ten Land­schafts­raum wird die Tras­se als öko­lo­gisch bedenk­lich ein­ge­stuft.“ Als Licht­blick bleibt, dass eine Rea­li­sie­rung des mit über 200 Mil­lio­nen Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten ver­an­schlag­ten Pro­jek­tes in Anbe­tracht der Ein­stu­fung in den „Wei­te­ren Bedarf mit Pla­nungs­recht“ in den nächs­ten 20 Jah­ren als unwahr­schein­lich gilt, da vor­aus­sicht­lich nicht ein­mal alle Pro­jek­te des höher prio­ri­sier­ten „Vor­dring­li­chen Bedarfs“ bis 2030 finan­zi­ell abge­si­chert sind.