Tierhaltungskennzeichnung beschlossen
Zum Beschluss des Deutschen Bundestages über eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung (THKG) sowie Anpassungen des Baugesetzbuches (BauGB) erklärt der Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel (Grüne):
„Der erste wichtige Schritt ist getan, der Umbau der Tierhaltung kann endlich beginnen! Die vom Bundestag beschlossene Tierhaltungskennzeichnung wird frischen Wind in die Ställe bringen“, so der Grünen-Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel. Damit lobt er die vom Bundestag beschlossene verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung. Auch die Bürger*innen in und um Kirchheim unter Teck, Nürtingen und auf den Fildern werden künftig Klarheit darüber haben, welche Tierhaltung sie mit ihrem Geld unterstützen. Landwirt*innen haben nun endlich Planungssicherheit, wohin sie ihre Tierhaltung zuverlässig entwickeln können.
Ein Umbau der Ställe ist vielerorts nötig, um die Voraussetzung für eine bessere Tierhaltung mit mehr Platz und frischer Luft zu schaffen. Dafür hat die Ampel-Koalition auch Anpassungen beim Baurecht und dem Immissionsschutz auf den Weg gebracht. Mit der neuen Regelung bekommen die Tiere ohne lange Bauleitplanverfahren schneller mehr Platz, Licht und Luft. Auch die Vergrößerung von Ställen oder notwendige Ersatzneubauten sind nun baurechtlich möglich, wenn Tierhalter*innen in eine Haltungsform mit mehr Tierschutz wechseln. Ergänzend dazu werden auch die Vollzugshinweise des Immissionsschutzrechts angepasst.
Wir wollen unsere Landwirtinnen und Landwirte mit der Modernisierung ihrer Höfe nicht allein lassen und unterstützen gezielt dort, wo am meisten für die Tiere getan wird. Mehr Tier- und Klimaschutz funktionieren eben nur, wenn die Rahmenbedingungen es den tierhaltenden Betrieben ermöglichen, mit ihrer Arbeit auch ein faires Einkommen für sich und ihre Familien erzielen zu können. Bisher wurde im Bundeshaushalt eine Milliarde Euro für einen ersten Anschub verankert. Weitere Vorschläge dafür, wie der Umbau auch langfristig finanziert werden kann, liegen auf dem Tisch. Für uns Grüne ist wichtig, dass hier zügig weitere Schritte unternommen werden. Viel zu lange hat sich in der Tierhaltung nichts bewegt. Verschiedene Landwirtschaftsminister*innen der Union haben mehr als zehn Jahre viel geredet, aber nichts bewegt.
In einem Entschließungsantrag haben die Ampel-Fraktionen zusätzlich deutlich gemacht, dass dies aber nur der Anfang ist. So wird zwar jetzt bei frischem Schweinefleisch mit der Kennzeichnung für den Handel begonnen, sie wird aber schrittweise auf alle tierischen Produkte ausgeweitet und dann ebenfalls in Restaurants, Imbissen auch in Krankenhäusern und Schulen gelten. Somit ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht nur ein zentraler Baustein für eine bessere Information der Verbraucher*innen, sondern es schafft fairen Wettbewerb für all diejenigen, die mehr Tierschutz möglich machen.
Das ist aber noch nicht alles. Es wird weitere Maßnahmen geben, damit der Umbau der Tierhaltung ein Erfolg wird. So werden vorhandene Lücken im Tierschutzgesetz geschlossen, aber auch eine Herkunftskennzeichnung und die Neuausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesamtpaket schaffen wir eine klare Zukunftsperspektive und stärken die Wertschöpfung im ländlichen Raum.“
Hintergrund:
Frühere Bundesregierungen hatten bereits an Kennzeichnungslösungen gearbeitet, waren aber über Debatten nicht hinaus gekommen. Insofern stellt die nun gefundene Einigung eine Lösung dar, die nicht von allen erwartet worden war. Es wird fünf Haltungsformen geben. Die “Haltungsform Stall” entspricht den gesetzlichen Mindestanforderung. Die “Haltungsform Bio” stellt die höchste Stufe dar. Dazwischen bewegen sich die Labels, die den Tieren zwischen 12,5 und 86 Prozent mehr Platz einräumen. Diese Kennzeichnung stellt einen Meilenstein im Verbraucher- und Tierschutz sowie für die Planungssicherheit tierhaltender Betriebe dar. Am Ziel sind wir damit jedoch noch lange nicht. Daher arbeiten wir intensiv an der zügigen Erweiterung der Kennzeichnung. Dabei geht es um die Kennzeichnung von Außerhausverpflegung und verarbeiteten Produkten. Die Kennzeichnung soll zudem auf weitere Tierarten ausgeweitet werden.