Deutschland hat ein Lieferkettengesetz

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Kin­der­ar­beit zu ver­hin­dern ist ein Ziel des Lie­fer­ket­ten­ge­set­zes.

15.06.2021

Defizite, aber ein Fortschritt

Die Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen setzt sich seit Jah­ren für eine Umset­zung der Leit­prin­zi­pi­en zu Wirt­schaft und Men­schen­rech­ten der Ver­ein­ten Natio­nen in Form eines ver­bind­li­chen Geset­zes ein. Nun wur­de das Sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (Lie­fer­ket­ten­ge­setz) vom Bun­des­tag beschlos­sen.

Zuletzt haben wir dies mit einem Antrag im Dezem­ber 2019 gefor­dert:(https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/160/1916061.pdf). Es ist gut, dass es end­lich einen Gesetz­ent­wurf gab. Wir setz­ten uns im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren für Nach­bes­se­run­gen ein. Lei­der wur­den die­se wich­ti­gen Ver­bes­se­run­gen wei­test­ge­hend abge­lehnt. Wir kri­ti­sie­ren den Regie­rungs­ent­wurf vor allem auf­grund der feh­len­den zivil­recht­li­chen Haf­tung. Dadurch bleibt es für Geschä­dig­te nahe­zu unmög­lich, das erfah­re­ne Unrecht ein­zu­kla­gen. Die Bun­des­re­gie­rung muss bei wirk­sa­men Abhil­fe­mög­lich­kei­ten für Geschä­dig­te von Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen noch drin­gend nach­bes­sern. Auch dass nur sehr gro­ße Unter­neh­men unter das Gesetz fal­len, schränkt die Wirk­sam­keit des Geset­zes­vor­schlags mas­siv ein. Dar­über hin­aus wäre im Umwelt­be­reich deut­lich mehr drin gewe­sen. Wir kri­ti­sie­ren eben­falls die Ver­kür­zung der Sorg­falts­pflich­ten auf direk­te Zulie­fe­rer. Damit wird ein Grund­kon­zept der Leit­prin­zi­pi­en der Ver­ein­ten Natio­nen für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te unter­gra­ben. Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Umwelt­zer­stö­rung in Tex­til­fa­bri­ken, Minen und auf Plan­ta­gen sind lei­der eine Rea­li­tät, die wir aber nicht akzep­tie­ren dür­fen.

Die nächs­te Bun­des­re­gie­rung muss sich in der Euro­päi­schen Uni­on für ein star­kes euro­päi­sches Sorg­falts­pflich­ten­ge­setz für den gesam­ten euro­päi­schen Bin­nen­markt ein­set­zen und das deut­sche Sorg­falts­pflich­ten­ge­setz wei­ter­ent­wi­ckeln.

Hin­ter­grund­in­fos

Das Gesetz soll im Jahr 2023 in Kraft tre­ten und dann für Unter­neh­men mit über 3.000 Beschäf­tig­ten in Deutsch­land gel­ten. Auch in Brüs­sel wird der­zeit an einer ent­spre­chen­den Richt­li­nie gear­bei­tet.