15.06.2021
Defizite, aber ein Fortschritt
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich seit Jahren für eine Umsetzung der Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten der Vereinten Nationen in Form eines verbindlichen Gesetzes ein. Nun wurde das Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) vom Bundestag beschlossen.
Zuletzt haben wir dies mit einem Antrag im Dezember 2019 gefordert:(https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/160/1916061.pdf). Es ist gut, dass es endlich einen Gesetzentwurf gab. Wir setzten uns im parlamentarischen Verfahren für Nachbesserungen ein. Leider wurden diese wichtigen Verbesserungen weitestgehend abgelehnt. Wir kritisieren den Regierungsentwurf vor allem aufgrund der fehlenden zivilrechtlichen Haftung. Dadurch bleibt es für Geschädigte nahezu unmöglich, das erfahrene Unrecht einzuklagen. Die Bundesregierung muss bei wirksamen Abhilfemöglichkeiten für Geschädigte von Menschenrechtsverletzungen noch dringend nachbessern. Auch dass nur sehr große Unternehmen unter das Gesetz fallen, schränkt die Wirksamkeit des Gesetzesvorschlags massiv ein. Darüber hinaus wäre im Umweltbereich deutlich mehr drin gewesen. Wir kritisieren ebenfalls die Verkürzung der Sorgfaltspflichten auf direkte Zulieferer. Damit wird ein Grundkonzept der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte untergraben. Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Textilfabriken, Minen und auf Plantagen sind leider eine Realität, die wir aber nicht akzeptieren dürfen.
Die nächste Bundesregierung muss sich in der Europäischen Union für ein starkes europäisches Sorgfaltspflichtengesetz für den gesamten europäischen Binnenmarkt einsetzen und das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz weiterentwickeln.
Hintergrundinfos
Das Gesetz soll im Jahr 2023 in Kraft treten und dann für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Deutschland gelten. Auch in Brüssel wird derzeit an einer entsprechenden Richtlinie gearbeitet.