Die Zukunft des Nahverkehrs finanziell absichern!

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S-Bahn526.02.2015, ange­lehnt an einen Rede­bei­trag im Ver­kehrs­aus­schuss

 

 

 

Die Bun­des­län­der brau­chen end­lich Finan­zie­rungs­si­cher­heit für die Bestel­lung des Nah- und Regio­nal­ver­kehrs – Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel müs­sen ange­passt wer­den!

 

 

 

 

1. Worum es geht

Die Über­tra­gung der Zustän­dig­kei­ten für den Schie­nen­per­so­nen­nah- und regio­nal­ver­kehr ist ein Ergeb­nis der Bahn­re­form von 1994. Ver­fas­sungs­recht­lich garan­tiert sind die Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel in Arti­kel 106a des Grund­ge­set­zes.

Zum 1. Janu­ar 1996 ging die Zustän­dig­keit vom Bund auf die Län­der über. Der Bund stellt den Län­dern für die­se Auf­ga­be der­zeit 7,3 Mrd. Euro an Regio­na­li­sie­rungs­mit­teln zur Ver­fü­gung. Damit sind die Mit­tel nach dem Regio­na­li­sie­rungs­ge­setz die wich­tigs­te Säu­le in der deut­schen Nah­ver­kehrs­fi­nan­zie­rung. Die Auf­ga­ben­trä­ger des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs wer­den so in die Lage ver­setzt, über ent­spre­chen­de Aus­schrei­bun­gen Nah­ver­kehrs­leis­tun­gen bei ver­schie­de­nen Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men zu bestel­len. Seit der Regio­na­li­sie­rung des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs hat sich die­ser Bereich dyna­misch ent­wi­ckelt: Allein zwi­schen 2002 und 2012 wuchs die Ver­kehrs­leis­tung hier um 34 Pro­zent. Damit hat das Wachs­tum im Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr maß­geb­lich dazu bei­getra­gen, dass die Schie­ne im Wett­be­werb der Ver­kehrs­trä­ger etwas Boden gut gemacht hat. Auch künf­tig wird geschätzt, dass das Wachs­tum der Ver­kehrs­leis­tung im SPNV bei jähr­lich 2 bis 3 Pro­zent lie­gen wird. Die Regio­na­li­sie­rung ist sogar der ein­zi­ge unstrit­ti­ge Erfolg der Bahn­re­form. Das Wachs­tum im Bereich des Nah- und Regio­nal­ver­kehrs wur­de aller­dings nicht durch eine Stei­ge­rung der Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel, die der Bund an die Län­der über­weist, finan­ziert und ermög­licht. Dies ist viel­mehr auf Effi­zi­enz­ge­win­ne durch wett­be­werb­li­che Ver­ga­ben der Leis­tun­gen im SPNV sowie durch (stei­gen­de) Finan­zie­rungs­an­tei­le der Bun­des­län­der zurück zu füh­ren. Dadurch erga­ben sich in der Ver­gan­gen­heit Spiel­räu­me für Aus­wei­tun­gen des Fahr­plan­an­ge­bots. Im Ver­hält­nis zu den Betriebs­leis­tun­gen und den Fahr­gast­zah­len im Nah­ver­kehr auf der Schie­ne, ist die Höhe der Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel seit 1996 mit nur 13 Pro­zent unter­durch­schnitt­lich gewach­sen. Seit der letz­ten Revi­si­on der Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel im Jahr 2007 ist eine jähr­li­che Dyna­mi­sie­rung von 1,5 Pro­zent ver­ein­bart. Die tat­säch­li­chen Kos­ten sind aber seit Jah­ren weit­aus stär­ker ange­wach­sen. Kos­ten­trei­ber sind vor allem die über­durch­schnitt­lich gestie­ge­nen Kos­ten für die Nut­zung der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur (Tras­sen- und Sta­ti­ons­ent­gel­te) sowie die Ener­gie­kos­ten. Damit ist die Pro­blem­stel­lung klar: Um den bis­he­ri­gen Umfang der Ver­kehrs­leis­tun­gen auf­recht­erhal­ten und bedarfs­ge­recht aus­wei­ten zu kön­nen, bedarf es einer deut­li­che­ren Erhö­hung der Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel. Ohne eine sol­che Erhö­hung wird es zu Abbe­stel­lun­gen kom­men, da die Bun­des­län­der die Finan­zie­rung nicht stem­men kön­nen.

2. Der Vorschlag der Groko springt zu kurz

Der Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung sieht für 2015 ledig­lich eine Erhö­hung um 1,5 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr vor. Ange­sichts stär­ker stei­gen­der Kos­ten ist dies fak­tisch eine Kür­zung der Mit­tel! Für die Zeit ab 2016 gibt es noch kei­nen Regie­rungs­vor­schlag. Damit gibt es kei­ner­lei Pla­nungs­si­cher­heit für die Auf­ga­ben­trä­ger des Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs. Dies ist fatal. Denn bis April müs­sen bei DB Netz ver­bind­lich die Tras­sen­be­stel­lun­gen für das Fahr­plan­jahr 2016 aus­ge­löst wer­den. Und meh­re­re Bun­des­län­der müs­sen in den kom­men­den Wochen ihre Nah­ver­kehrs­leis­tun­gen – für die Dau­er von zumeist 10 bis 15 Jah­ren – aus­schrei­ben. Bei­des wird erheb­lich erschwert, wenn die Län­der nicht wis­sen, in wel­cher Höhe ihnen dafür Mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen.

Dabei hat­te das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um gut­ach­ter­lich klä­ren las­sen, was eine ange­mes­se­ne Höhe der Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel dar­stel­len wür­de. Ergeb­nis: 7,658 Mil­li­ar­den Euro wären erfor­der­lich. Tat­säch­lich möch­te die Gro­Ko den Län­dern einen Betrag von 7,408 Mrd. Euro zubil­li­gen. Wes­halb beauf­tragt die Bun­des­re­gie­rung einen Gut­ach­ter, wenn sie sich danach für des­sen Ergeb­nis nicht inter­es­siert? Bleibt es bei der jetzt vor­ge­schla­ge­nen Höhe, wer­den eini­ge Auf­ga­ben­trä­ger gezwun­gen sein, zum Fahr­plan­wech­sel im Dezem­ber 2015 Züge abzu­be­stel­len. Das kon­zept­lo­se Gescha­che­re der Bun­des­re­gie­rung wird auf dem Rücken der Fahr­gäs­te aus­ge­tra­gen. Die Erfolgs­ge­schich­te der Regio­na­li­sie­rung droht von die­ser Bun­des­re­gie­rung gegen die Wand gefah­ren zu wer­den.

3. Der Gesetzentwurf des Bundesrates

Die Län­der for­dern in ihrem Antrag eine Erhö­hung der Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel zum 1. Janu­ar 2015 auf 8,5 Mrd. Euro sowie eine Anhe­bung der jähr­li­chen Dyna­mi­sie­rung auf 2,0 Pro­zent. Die­se For­de­rung lei­ten die Län­der aus einem von ihnen beauf­trag­ten Gut­ach­ten ab. Dabei wur­den auch Ange­bots­aus­wei­tun­gen berück­sich­tigt, ins­be­son­de­re auf neu geschaf­fe­ner und vom Bund mit­fi­nan­zier­ter Infra­struk­tur. Absurd, aber lei­der nicht unrea­lis­tisch, ist fol­gen­des Sze­na­rio: Mit Hil­fe des Bun­des wur­de ein Aus­bau bei­spiels­wei­se von S‑Bahn-Stre­cken finan­ziert. Man­gels aus­kömm­li­cher Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel kön­nen aber nicht die vor­ge­se­he­nen Züge fah­ren.

4. Fazit

Man kann den Bun­des­län­dern vor­wer­fen, dass sie es sich zu ein­fach machen, wie sie mehr Geld vom Bund for­dern. So haben die Län­der die in ihre For­de­rung ein­ge­rech­ne­ten Mehr­leis­tun­gen nicht immer quan­ti­fi­ziert (was genau soll damit finan­ziert wer­den?). Und auch über den Ver­tei­lungs­schlüs­sel zwi­schen den Bun­des­län­dern kann man sich strei­ten. Es besteht also ein Reform­be­darf, der über die Rege­lung der Höhe der vom Bund zu zah­len­den Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel hin­aus­geht.

Was aber über­haupt nicht ver­ant­wort­bar ist, ist das Ver­hal­ten der Bun­des­re­gie­rung. Sie müss­te min­des­tens ein Ange­bot in der Höhe ihrer eige­nen Gut­ach­ter­emp­feh­lung machen und eine wirk­li­che Reform des Regio­na­li­sie­rungs­mit­tel­ge­set­zes mode­rie­ren.