26.05.2020 (Presseerklärung)
Gäubahn-Ausbau hängt weiter in der Luft
Im Bundesverkehrswegeplan[1] sind sieben Einzelmaßnahmen für den Ausbau der Gäubahn vorgesehen: Darunter fallen die zweigleisigen Ausbauten der Abschnitte zwischen Horb und Neckarhausen, zwischen Rottweil und Neufra sowie zwischen Spaichingen, Rietheim und Wurmlingen. Hinzu kommen der Ausbau des Nordkopfs in Oberndorf, der Neubau der Umfahrungskurve in Singen mit Anpassung des Haltepunkts Singen-Landesgartenschau sowie die Blockverdichtung Singen – Gottmadingen und die durchgehende Herstellung eines güterzugtauglicheren Profils.
Auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne) wurde nun bekannt, dass für drei der Maßnahmen noch nicht einmal mit den Planungen begonnen wurde.
Dies gilt für das zweite Gleis zwischen Spaichingen, Rietheim und Wurmlingen[1], den Ausbau in Oberndorf und die Blockverdichtung. Dazu Matthias Gastel: „Vor 3,5 Jahren trat das Gesetz in Kraft, in dem die vom Bundestag beschlossenen Ausbaumaßnahmen enthalten sind. Dass seither noch nicht einmal mit der Planung aller Maßnahmen begonnen wurde, ist erbärmlich und zeigt den mangelnden Willen von Bundesregierung und Deutscher Bahn, die Gäubahn tatsächlich attraktiver machen zu wollen. Man tritt lieber auf der Stelle, statt anzupacken und für einen zuverlässigeren Bahnverkehr auf einer leistungsfähigeren Infrastruktur zu sorgen.“
Wirklich erkennbare Fortschritte gibt es beim zweiten Gleis zwischen Horb und Neckarhausen. Sollte dieses tatsächlich Ende 2023 in Betrieb gehen, so wäre dies ein Teilerfolg für die Gäubahn, dem jedoch unnötige Verzögerungen um viele Jahre vorausgegangen sind. Die anderen Ausbaumaßnahmen befinden sich in frühen Planungsstadien oder die Planungen sollen in den nächsten Wochen gestartet werden.
Chance für Güterverkehr
Dass einige Ausbauplanungen nicht vorankommen, hat nach Einschätzung von Matthias Gastel, dessen Arbeitsschwerpunkt die Bahnpolitik darstellt, Auswirkungen auf den Bahnverkehr. So würde der Güterverkehr erheblich vom Bau der Singener Kurve profitieren, da sich Zeit und logistischer Aufwand durch den Entfall des Wendens in Singen einsparen lassen. „Der Güterverkehr auf der Schiene würde im Wettbewerb gegenüber der Straße gestärkt werden“. Mittels der Blockverdichtung könnte die Fahrplanstabilität der Züge verbessert werden. Derzeit bildet der sechs Kilometer lange Abschnitt zwischen Singen und Gottmadingen einen Block, der immer nur durch einen Zug befahren werden kann.
Wie weiter mit dem Vertrag von Lugano?
Auf mehrfaches Nachfragen des Abgeordneten Matthias Gastel hat sich die Bundesregierung inzwischen auch etwas klarer zum Vertrag von Lugano geäußert. Darin haben Deutschland und die Schweiz ihre Ausbauziele und die Verkürzung der Reisezeit zwischen Stuttgart und Zürich festgelegt. Die Vereinbarung läuft noch in diesem Jahr aus, verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Zwar hat die Bundesregierung auf die zahlreichen Fragen Gastels, ob für beide Seiten klar ist, dass nicht gekündigt werden soll, nicht direkt geantwortet. Sie hat nun aber bekannt gemacht, dass beide Seiten dabei seien, „wichtige gemeinsame Themen und Ziele zu entwickeln, um den Vertrag von Lugano fortschreiben zu können.“
Matthias Gastel fordert die Bundesregierung auf, an Verkürzungen der Reisezeiten festzuhalten. Außerdem solle umgehend mit den Planungen insbesondere der Singener Kurve und der Blockverdichtung begonnen werden.
[1] Genau genommen geht es um das Bundesschienenwegeausbaugesetz, das am 23.12.2016 im Gesetzblatt veröffentlicht wurde.
(2) Die offene Frage, ob es zum Einsatz von Neigetechnikzügen kommen wird, habe ich hier nicht thematisiert. Davon hängt aber ab, ob dieser Ausbauabschnitt „Sinn macht“. Diese Frage muss dringend abschließend geklärt werden. Ohne den Einsatz von Neigetechnik werden größere Ausbaumaßnahmen erforderlich, um die notwendige Reisezeitverkürzung erreichen zu können.