Eigenständige barrierefreie Mobilität ermöglichen

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Rollstuhl im ICE3

29.03.2016

Selbstständige barrierefreie Mobilität

Für Men­schen mit Behin­de­rung setzt ein selbst­be­stimm­tes Leben mit vol­ler Teil­ha­be an der Gesell­schaft Mobi­li­tät ohne beson­de­re Erschwer­nis und grund­sätz­lich ohne frem­de Hil­fe vor­aus (sie­he Arti­kel 9 der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on sowie § 4 des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes). Doch Bus­se und Bah­nen im Nah- wie im Fern­ver­kehr sind oft­mals – wenn über­haupt – ins­be­son­de­re für Men­schen im Roll­stuhl nur ein­ge­schränkt und mit Hil­fe ande­rer Per­so­nen nutz­bar.

Auch für Men­schen mit Seh­be­hin­de­rung bestehen beim Zugang und der Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel noch immer Hür­den.

„Bar­rie­re­frei­heit“ ver­ste­hen wir umfas­send. Dazu gehö­ren neben den Zugän­gen zu den Ver­kehrs­mit­teln auch visu­el­le und gespro­che­ne Fahr­gast­in­for­ma­tio­nen, leicht zugäng­li­che und ver­ständ­li­che Fahr­kar­ten­au­to­ma­ten sowie ent­spre­chen­de Sani­tär­an­la­gen. In den nächs­ten Jah­ren muss sich viel ver­än­dern, um den recht­li­chen Anfor­de­run­gen und gesell­schaft­li­chen Not­wen­dig­kei­ten nach­zu­kom­men.

Dabei wer­den von bar­rie­re­frei­en Zugän­gen zu öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln kei­nes­wegs nur Men­schen mit Behin­de­run­gen pro­fi­tie­ren. Auch Rei­sen­de, die Kin­der­wa­gen, schwe­res Gepäck oder Fahr­rä­der mit­füh­ren, erfah­ren vom Weg­fall von Bar­rie­ren Erleich­te­run­gen.

Mit einer Klei­nen Anfra­ge woll­ten wir Klar­heit über die for­ma­len Zustän­dig­kei­ten bei der Her­stel­lung von Bar­rie­re­frei­heit im Zusam­men­hang mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln gewin­nen. Zudem woll­ten wir einen aktu­el­len Sach­stand dar­über ver­schaf­fen, wie weit die gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Zie­le in die Rea­li­tät umge­setzt wor­den sind. Schließ­lich woll­ten wir erfah­ren, was die Bun­des­re­gie­rung unter­nimmt, um Men­schen mit Behin­de­rung wirt­schaft­li­che und sozia­le Teil­ha­be durch die Her­stel­lung bar­rie­re­frei­er Rei­se­ket­ten zu ermög­li­chen.

 

Was uns die Bundesregierung (nicht) antwortete

1. Rechtliche und finanzielle Aspekte für den ÖPNV

Der Bun­des­ge­setz­ge­ber hat mit dem Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz vor­ge­ge­ben, dass bis zum Jahr 2022 die „voll­stän­di­ge Bar­rie­re­frei­heit“ des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs (ÖPNV) her­zu­stel­len ist. Auf die Fra­ge, wie hoch der bis dahin not­wen­di­ge Inves­ti­ti­ons­be­darf sein wird, muss­te die Bun­des­re­gie­rung pas­sen. Und das, obwohl mit der Beschluss­fas­sung über Geset­ze immer die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen dar­zu­stel­len sind. Bis Jah­res­en­de muss die Bun­des­re­gie­rung aber berich­ten, wie es um die Umset­zung der Vor­ga­ben steht.

 

2. Fernbus

Um die bar­rie­re­freie Beför­de­rung von Fahr­gäs­ten in Fern­bus­sen zu ermög­li­chen wur­de im Koali­ti­ons­ver­trag die Erstel­lung eines Hand­buchs ver­ein­bart. Lt. Bun­des­re­gie­rung wur­de die Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen damit beauf­tragt. Die Fra­ge, bis wann das lan­ge erwar­te­te Hand­buch vor­ge­legt wird, konn­te die Bun­des­re­gie­rung nicht beant­wor­ten. Dies ist ernüch­ternd, weil die Erstel­lung des Hand­buchs schon seit lan­gem kaum vor­an­kommt, obwohl sich die Behin­der­ten­ver­bän­de stark dafür enga­gie­ren

Auch auf die Fra­ge, wie vie­le Fern­bus­hal­te­stel­len es in Deutsch­land gibt und wie vie­le davon bar­rie­re­frei sind, konn­te die Bun­des­re­gie­rung nicht beant­wor­ten – und das, obwohl die Hal­te­stel­len geneh­mi­gungs­pflich­tig sind.

Dar­über hin­aus wur­de deut­lich, dass die Bun­des­re­gie­rung nicht genug unter­nimmt, damit end­lich mehr als 20 Pro­zent aller Roll­stüh­le im Fern­bus trans­por­tiert wer­den kön­nen. 2015 wur­den zwar 200 neue Roll­stüh­le, die über ent­spre­chen­de Siche­rungs­sys­te­me ver­fü­gen, ins Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis auf­ge­nom­men (von ca. 1.400). Unklar bleibt aber, wie das Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis an die­ser Stel­le fort­ge­schrie­ben wird. Außer­dem blei­ben die Bestands­roll­stüh­le pro­ble­ma­tisch. Die gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen über­neh­men kei­ne Nach­rüs­tungs­kos­ten, so dass es noch min­des­tens 10 Jah­re dau­ern wird, bis der Groß­teil aller Roll­stüh­le ein ent­spre­chen­des Siche­rungs­sys­tem hat.

 

3. Eisenbahn

 

Durch unse­re Anfra­ge bekannt wur­de, dass weni­ger als 15 Pro­zent der DB-Rei­se­cen­ter über bar­rie­re­freie Schal­ter (55 von über 400) und weni­ger als 10 Pro­zent über bar­rie­re­freie Auf­ruf­sys­te­me (40 von über 400) ver­fü­gen.

Auch bekannt wur­de, dass 68% der S‑Bahnhöfe aus­schließ­lich dem S‑Bahn-Ver­kehr und 67% aller S‑Bahnsteige aus­schließ­lich S‑Bahn zur Ver­fü­gung ste­hen. An rund einem Drit­tel aller S‑Bahn-Sta­tio­nen wer­den Misch­ver­keh­re aus Nah- und Fern­ver­keh­ren betrie­ben, die unter­schied­li­che Tür­hö­hen auf­wei­sen, so dass bar­rie­re­freie Ein- und Aus­stie­ge nicht mög­lich sind.

Inter­es­sant ist, dass die Bun­des­re­gie­rung Hand­lungs­be­darf sieht, Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für Auf­hö­hun­gen von Bahn­stei­gen zu erleich­tern. Unklar bleibt sie aller­dings dar­in, zu erklä­ren, wie die Ver­fah­ren durch „mög­lichst ein­heit­li­che Lösun­gen“ beschleu­nigt wer­den sol­len.

Par­ti­el­le Auf­hö­hung von Bahn­hö­fen aus Sicht der Bun­des­re­gie­rung kein geeig­ne­tes Instru­ment, um stu­fen­freie Zugän­ge in die Züge her­zu­stel­len.

Trau­rig ist, dass die Bun­des­re­gie­rung nicht sagen kann, wie­viel die Deut­sche Bahn an Bun­des­mit­teln nach der Leis­tungs- und Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung (LuFV) in den bar­rie­re­frei­en Umbau von Bahn­hö­fen hat flie­ßen las­sen.

Im Jahr 2015 leis­te­te die Deut­sche Bahn in 650.000 Fäl­len Hil­fe­stel­lun­gen für Men­schen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kung. Dies zeigt den gro­ßen Bedarf, der wegen demo­gra­phi­schem Wan­del wei­ter zuneh­men wird. Inklu­si­on bedeu­tet aber Selbst­hil­fe, nicht Abhän­gig­keit von ande­ren (vgl. Arti­kel 9 der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on sowie § 4 des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­set­zes: „Bar­rie­re­frei sind bau­li­che und sons­ti­ge Anla­gen, Ver­kehrs­mit­tel, tech­ni­sche Gebrauchs­ge­gen­stän­de, Sys­te­me der Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung, akus­ti­sche und visu­el­le Infor­ma­ti­ons­quel­len und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ein­rich­tun­gen sowie ande­re gestal­te­te Lebens­be­rei­che, wenn sie für behin­der­te Men­schen in der all­ge­mein übli­chen Wei­se, ohne beson­de­re Erschwer­nis und grund­sätz­lich ohne frem­de Hil­fe zugäng­lich und nutz­bar sind“.

Auch für die Bedie­nung der fahr­zeug­ge­bun­de­nen Ein­stieghil­fen an den neu­en ICE-Zügen (Hub­lif­ter) ist DB-Begleit­per­so­nal erfor­der­lich.

Erstaun­lich fin­de ich es, dass die Bun­des­re­gie­rung bzw. die von ihr ange­frag­te DB nicht sagen konn­ten, an wie vie­len Bahn­hö­fen Hub­lif­ter und DB-Per­so­nal für Hil­fe­stel­lun­gen bereit­ste­hen.

 

4. Förderprogramm des Bundes für den barrierefreien Umbau von Kleinstbahnhöfen

Der Bund hat­te im Herbst 2015 ein För­der­pro­gramm auf­ge­legt, mit dem die bar­rie­re­freie Sanie­rung von Bahn­hö­fen mit bis zu 1.000 Rei­sen­den Pro Tag hälf­tig finan­ziert wer­den soll. Wir Grü­nen haben an den För­der­be­din­gun­gen viel­fach kri­tik geübt.

Als neu­er Kri­tik­punkt kommt nun hin­zu, dass die Deut­sche Bahn die zu för­dern­den Bahn­hö­fe aus­wäh­len wird, obwohl es um Ver­wen­dung von Bun­des­mit­teln geht.

Ein neu­es För­der­pro­gramm will der Bund nicht auf­le­gen, obwohl es noch erheb­li­chen Nach­hol­be­darf gibt und die ein­ma­lig bereit­ge­stell­ten 50 Mil­lio­nen Euro eine Lach­num­mer sind. Ein neu­es För­der­pro­gramm, so unse­re For­de­rung, müss­te dann aber anders gestrickt sein. So müss­te es bei­spiels­wei­se über einen län­ge­ren Zeit­raum lau­fen, um die not­wen­di­gen Pla­nun­gen zu ermög­li­chen.

Mein Kom­men­tar:

“Der Bund muss in der Bahn­po­li­tik mehr Ver­ant­wor­tung über­neh­men. Es ist ein Irr­sinn, dass der Bund ein För­der­pro­gramm für Bahn­hö­fe auf­legt, die Län­der ent­spre­chen­de För­der­an­trä­ge stel­len, aber schluss­end­lich die Deut­sche Bahn allein ent­schei­det, in wel­che ihrer Bahn­hö­fe das Geld fließt.”

 

5. Mitnahme von E‑Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln

Eini­ge Ver­kehrs­ver­bün­de haben die Mit­nah­me von E‑Scootern aus Sicher­heits­grün­den unter­sagt.

Die Bun­des­re­gie­rung sieht die Bun­des­län­der sowie die ein­zel­nen Ver­kehrs­un­ter­neh­men und im Ein­zel­fall sogar das Betriebs­per­so­nal in der Pflicht, die not­wen­di­gen Ent­schei­dun­gen zu tref­fen. Dies führt jedoch zu einem Fli­cken­tep­pich an wider­sprüch­li­chen Rege­lun­gen. Wes­halb die Bun­des­re­gie­rung dann noch behaup­tet, es bestün­den kei­ne Rechts­un­klar­hei­ten, ver­ste­he wer wol­le.

 

6. Schlussfazit

 

„Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung zeigt den erheb­li­chen Hand­lungs­be­darf, bar­rie­re­freie Mobi­li­tät zu ermög­li­chen. Durch den demo­gra­phi­schen Wan­del wird der Bedarf künf­tig wei­ter zuneh­men.

Anstatt Men­schen mit Behin­de­rung eigen­stän­di­ge Mobi­li­tät zu ermög­li­chen, setzt die Bun­des­re­gie­rung auf Hilfs­an­ge­bo­te durch drit­te  Per­so­nen und belässt die Betrof­fe­nen damit in Abhän­gig­kei­ten. Und dies, obwohl natio­na­le und inter­na­tio­na­le Rechts­nor­men ver­lan­gen, dass auch Men­schen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kung den öffent­li­chen Ver­kehr unkom­pli­ziert und grund­sätz­lich ohne frem­de Hil­fe nut­zen kön­nen.

Um das eigen­stän­di­ge Rei­sen für Men­schen mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kun­gen zu erleich­tern, soll­ten die Hal­te­punk­te des Schie­nen­nah- und Regio­nal­ver­kehrs künf­tig stär­ker getrennt wer­den. Außer­dem braucht es end­lich Trans­pa­renz bei der Ver­wen­dung der Bun­des­gel­der für die Schie­nen­we­ge. Es kann nicht sein, dass der Bund der Deut­schen Bahn Finanz­mit­tel zur Ver­fü­gung stellt und dem Par­la­ment über die Ver­wen­dung die­ser Gel­der kei­ne Aus­kunft geben kann. Beim Fern­bus­ver­kehr sowie im ÖPNV ist es erschre­ckend, wie wenig Ahnung die Bun­des­re­gie­rung über die Umset­zung und prak­ti­sche Aus­wir­kung von Bun­des­ge­set­zen hat.“