29.03.2016
Selbstständige barrierefreie Mobilität
Für Menschen mit Behinderung setzt ein selbstbestimmtes Leben mit voller Teilhabe an der Gesellschaft Mobilität ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe voraus (siehe Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes). Doch Busse und Bahnen im Nah- wie im Fernverkehr sind oftmals – wenn überhaupt – insbesondere für Menschen im Rollstuhl nur eingeschränkt und mit Hilfe anderer Personen nutzbar.
Auch für Menschen mit Sehbehinderung bestehen beim Zugang und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch immer Hürden.
„Barrierefreiheit“ verstehen wir umfassend. Dazu gehören neben den Zugängen zu den Verkehrsmitteln auch visuelle und gesprochene Fahrgastinformationen, leicht zugängliche und verständliche Fahrkartenautomaten sowie entsprechende Sanitäranlagen. In den nächsten Jahren muss sich viel verändern, um den rechtlichen Anforderungen und gesellschaftlichen Notwendigkeiten nachzukommen.
Dabei werden von barrierefreien Zugängen zu öffentlichen Verkehrsmitteln keineswegs nur Menschen mit Behinderungen profitieren. Auch Reisende, die Kinderwagen, schweres Gepäck oder Fahrräder mitführen, erfahren vom Wegfall von Barrieren Erleichterungen.
Mit einer Kleinen Anfrage wollten wir Klarheit über die formalen Zuständigkeiten bei der Herstellung von Barrierefreiheit im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewinnen. Zudem wollten wir einen aktuellen Sachstand darüber verschaffen, wie weit die gesetzlich vorgegebenen Ziele in die Realität umgesetzt worden sind. Schließlich wollten wir erfahren, was die Bundesregierung unternimmt, um Menschen mit Behinderung wirtschaftliche und soziale Teilhabe durch die Herstellung barrierefreier Reiseketten zu ermöglichen.
Was uns die Bundesregierung (nicht) antwortete
1. Rechtliche und finanzielle Aspekte für den ÖPNV
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Personenbeförderungsgesetz vorgegeben, dass bis zum Jahr 2022 die „vollständige Barrierefreiheit“ des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herzustellen ist. Auf die Frage, wie hoch der bis dahin notwendige Investitionsbedarf sein wird, musste die Bundesregierung passen. Und das, obwohl mit der Beschlussfassung über Gesetze immer die finanziellen Auswirkungen darzustellen sind. Bis Jahresende muss die Bundesregierung aber berichten, wie es um die Umsetzung der Vorgaben steht.
2. Fernbus
Um die barrierefreie Beförderung von Fahrgästen in Fernbussen zu ermöglichen wurde im Koalitionsvertrag die Erstellung eines Handbuchs vereinbart. Lt. Bundesregierung wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen damit beauftragt. Die Frage, bis wann das lange erwartete Handbuch vorgelegt wird, konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Dies ist ernüchternd, weil die Erstellung des Handbuchs schon seit langem kaum vorankommt, obwohl sich die Behindertenverbände stark dafür engagieren
Auch auf die Frage, wie viele Fernbushaltestellen es in Deutschland gibt und wie viele davon barrierefrei sind, konnte die Bundesregierung nicht beantworten – und das, obwohl die Haltestellen genehmigungspflichtig sind.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Bundesregierung nicht genug unternimmt, damit endlich mehr als 20 Prozent aller Rollstühle im Fernbus transportiert werden können. 2015 wurden zwar 200 neue Rollstühle, die über entsprechende Sicherungssysteme verfügen, ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen (von ca. 1.400). Unklar bleibt aber, wie das Hilfsmittelverzeichnis an dieser Stelle fortgeschrieben wird. Außerdem bleiben die Bestandsrollstühle problematisch. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Nachrüstungskosten, so dass es noch mindestens 10 Jahre dauern wird, bis der Großteil aller Rollstühle ein entsprechendes Sicherungssystem hat.
3. Eisenbahn
Durch unsere Anfrage bekannt wurde, dass weniger als 15 Prozent der DB-Reisecenter über barrierefreie Schalter (55 von über 400) und weniger als 10 Prozent über barrierefreie Aufrufsysteme (40 von über 400) verfügen.
Auch bekannt wurde, dass 68% der S‑Bahnhöfe ausschließlich dem S‑Bahn-Verkehr und 67% aller S‑Bahnsteige ausschließlich S‑Bahn zur Verfügung stehen. An rund einem Drittel aller S‑Bahn-Stationen werden Mischverkehre aus Nah- und Fernverkehren betrieben, die unterschiedliche Türhöhen aufweisen, so dass barrierefreie Ein- und Ausstiege nicht möglich sind.
Interessant ist, dass die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, Planfeststellungsverfahren für Aufhöhungen von Bahnsteigen zu erleichtern. Unklar bleibt sie allerdings darin, zu erklären, wie die Verfahren durch „möglichst einheitliche Lösungen“ beschleunigt werden sollen.
Partielle Aufhöhung von Bahnhöfen aus Sicht der Bundesregierung kein geeignetes Instrument, um stufenfreie Zugänge in die Züge herzustellen.
Traurig ist, dass die Bundesregierung nicht sagen kann, wieviel die Deutsche Bahn an Bundesmitteln nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) in den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen hat fließen lassen.
Im Jahr 2015 leistete die Deutsche Bahn in 650.000 Fällen Hilfestellungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung. Dies zeigt den großen Bedarf, der wegen demographischem Wandel weiter zunehmen wird. Inklusion bedeutet aber Selbsthilfe, nicht Abhängigkeit von anderen (vgl. Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.
Auch für die Bedienung der fahrzeuggebundenen Einstieghilfen an den neuen ICE-Zügen (Hublifter) ist DB-Begleitpersonal erforderlich.
Erstaunlich finde ich es, dass die Bundesregierung bzw. die von ihr angefragte DB nicht sagen konnten, an wie vielen Bahnhöfen Hublifter und DB-Personal für Hilfestellungen bereitstehen.
4. Förderprogramm des Bundes für den barrierefreien Umbau von Kleinstbahnhöfen
Der Bund hatte im Herbst 2015 ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem die barrierefreie Sanierung von Bahnhöfen mit bis zu 1.000 Reisenden Pro Tag hälftig finanziert werden soll. Wir Grünen haben an den Förderbedingungen vielfach kritik geübt.
Als neuer Kritikpunkt kommt nun hinzu, dass die Deutsche Bahn die zu fördernden Bahnhöfe auswählen wird, obwohl es um Verwendung von Bundesmitteln geht.
Ein neues Förderprogramm will der Bund nicht auflegen, obwohl es noch erheblichen Nachholbedarf gibt und die einmalig bereitgestellten 50 Millionen Euro eine Lachnummer sind. Ein neues Förderprogramm, so unsere Forderung, müsste dann aber anders gestrickt sein. So müsste es beispielsweise über einen längeren Zeitraum laufen, um die notwendigen Planungen zu ermöglichen.
Mein Kommentar:
“Der Bund muss in der Bahnpolitik mehr Verantwortung übernehmen. Es ist ein Irrsinn, dass der Bund ein Förderprogramm für Bahnhöfe auflegt, die Länder entsprechende Förderanträge stellen, aber schlussendlich die Deutsche Bahn allein entscheidet, in welche ihrer Bahnhöfe das Geld fließt.”
5. Mitnahme von E‑Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln
Einige Verkehrsverbünde haben die Mitnahme von E‑Scootern aus Sicherheitsgründen untersagt.
Die Bundesregierung sieht die Bundesländer sowie die einzelnen Verkehrsunternehmen und im Einzelfall sogar das Betriebspersonal in der Pflicht, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Dies führt jedoch zu einem Flickenteppich an widersprüchlichen Regelungen. Weshalb die Bundesregierung dann noch behauptet, es bestünden keine Rechtsunklarheiten, verstehe wer wolle.
6. Schlussfazit
„Die Antwort der Bundesregierung zeigt den erheblichen Handlungsbedarf, barrierefreie Mobilität zu ermöglichen. Durch den demographischen Wandel wird der Bedarf künftig weiter zunehmen.
Anstatt Menschen mit Behinderung eigenständige Mobilität zu ermöglichen, setzt die Bundesregierung auf Hilfsangebote durch dritte Personen und belässt die Betroffenen damit in Abhängigkeiten. Und dies, obwohl nationale und internationale Rechtsnormen verlangen, dass auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung den öffentlichen Verkehr unkompliziert und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.
Um das eigenständige Reisen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erleichtern, sollten die Haltepunkte des Schienennah- und Regionalverkehrs künftig stärker getrennt werden. Außerdem braucht es endlich Transparenz bei der Verwendung der Bundesgelder für die Schienenwege. Es kann nicht sein, dass der Bund der Deutschen Bahn Finanzmittel zur Verfügung stellt und dem Parlament über die Verwendung dieser Gelder keine Auskunft geben kann. Beim Fernbusverkehr sowie im ÖPNV ist es erschreckend, wie wenig Ahnung die Bundesregierung über die Umsetzung und praktische Auswirkung von Bundesgesetzen hat.“