Fragestunde im Bundestag am 02.07.2015 (Protokollauszug)
Bundestagsvizepräsident Hintze: Wir kommen zur Frage 18 des Abgeordneten Matthias Gastel:
“Wie viele Berufsausbildungen zum Busfahrer und Lokomotivführer wurden in den Jahren 2013 und 2014 sowie bislang im Jahr 2015 durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgreich gefördert – gemeint sind hier die erworbenen Lizenzen zum Steuern der Fahrzeuge –, und wie viele dieser neu ausgebildeten Fachkräfte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung heute als Busfahrer bzw. Lokomotivführer?”
Frau Staatssekretärin, bitte.
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Ganz herzlichen Dank. – Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Zeitraum von Januar 2013 bis Februar 2015 in der Berufsgattung Triebfahrzeugführer Eisenbahnverkehr, Fachkraft, insgesamt 106 geförderte Teilnehmer eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung, das heißt Umschulung, beendet. Davon waren 60 erfolgreich.
Für den Berufsbereich Busfahrer erfasst die Bundesagentur für Arbeit die Teilnehmer statistisch unter der Berufsgattung Bus-/Straßenbahnfahrer/-innen, Fachkraft. Im Zeitraum Januar 2013 bis Februar 2015 haben insgesamt 222 geförderte Teilnehmer eine abschlussbezogene berufliche Weiterbildung im Berufsbereich Bus-/Straßenbahnfahrer/-innen, Fachkraft, beendet, davon 149 erfolgreich.
Informationen, wie viele der neu ausgebildeten Fachkräfte als Busfahrer oder als Triebfahrzeugführer arbeiten, konnten von der Bundesagentur für Arbeit innerhalb der zur Beantwortung der mündlichen Frage verfügbaren Zeit nicht bereitgestellt werden. Das gilt auch für die Differenzierung zwischen Weiterbildung mit Abschluss und sonstiger beruflicher Weiterbildung.
Vizepräsident Peter Hintze:
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gastel? – Bitte schön.
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank für die Zahlen. – Ich habe mit einigen Unternehmen gesprochen, mit Eisenbahnverkehrsunternehmen und auch mit Busunternehmen. Ich gebe Ihnen einfach mal zwei Aussagen wieder, die da getroffen wurden.
Die Aussage von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen lautete: Ob die ausbildenden Institute ein großes ‑Interesse an einer intensiven Vorabinformation und Vorabauswahl haben, darf zumindest innerhalb des bestehenden Systems, wo offensichtlich pro Kopf gefördert wird, angezweifelt werden.
Ich darf zitieren, was ein führendes Busunternehmen gesagt hat: Die Bundesagentur steckt Arbeitsuchende in Lehrgänge, ohne diese vorher ausreichend über das Berufsbild und den üblichen Verdienst und die üblichen Arbeitszeiten zu informieren. Dadurch kommt es zu hohen Abbrecherquoten während der Qualifizierung und zu einem hohen Anteil von Leuten, die zwar den Busführerschein haben, aber danach nicht in diesem Beruf arbeiten können oder wollen.
Daran schließt sich die Frage an: Inwieweit und inwiefern wird die Bundesregierung diese Lehrgänge, den Zugang zu den Lehrgängen, die Auswahl und die Begleitung dieser Menschen so verändern, dass die Rückmeldungen aus der Branche, in der Fachkräfte händeringend gesucht werden, besser werden, das Ganze besser funktioniert und die Menschen dann auch tatsächlich in einen Beruf hineinkommen, in dem sie arbeiten möchten und auch arbeiten können?
Vizepräsident Peter Hintze:
Frau Staatssekretärin, bitte.
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Zunächst einmal ist es so, dass im Rechtskreis des SGB III, aber auch im Rechtskreis des SGB II keine Pro-Kopf-Förderung existiert, sondern es wird teilnehmerbezogen entschieden, bzw. es werden selbstverständlich auch arbeitsmarktdienliche Aspekte berücksichtigt. Wenn es hier Klagen über Einzelfälle gibt, dann können wir das der Bundesagentur für Arbeit zuleiten und versuchen, diesbezüglich den Sachverhalt zu klären. Aber das ist nicht Aufgabe der Bundesregierung als solcher, sondern das ist laufendes Geschäft der Bundesagentur für Arbeit sowohl im Rechtskreis des SGB III als auch letztlich in den Jobcentern.
Vizepräsident Peter Hintze:
Herr Gastel hat noch eine Zusatzfrage. Bitte schön.
Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Frau Staatssekretärin, wenn Sie sich die Zahlen, die Sie vorhin genannt haben, anschauen, dann sehen Sie, dass es keine Einzelfälle sein können. Bei einem sehr hohen Prozentsatz läuft irgendetwas schief, wurden offensichtlich notwendige Vorabinformationen nicht gegeben oder wurden diejenigen, die in diese Lehrgänge geschickt wurden, nicht sorgfältig genug ausgewählt und darauf vorbereitet oder während der Lehrgänge nicht ausreichend begleitet. Die Zahlen sagen also etwas anderes als das, was Sie gerade gesagt haben. Meine Frage lautet: Inwieweit überprüft die Bundesagentur für Arbeit die Erfolgsquote und den Mitteleinsatz dahin gehend, ob der wirklich so optimal ist, dass die Menschen das bekommen, was sie tatsächlich brauchen, sodass in diesem Fall die Busbranche und die Eisenbahnbranche tatsächlich die Fachkräfte bekommen, die sie benötigen?
Vizepräsident Peter Hintze:
Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
Sowohl die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit im Rechtskreis des SGB III als auch die Arbeit der Jobcenter bezüglich Weiterbildungsmaßnahmen wird nicht unmittelbar durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft.
Allerdings wird selbstverständlich die Arbeit in beiden Rechtskreisen durch Evaluierung begleitet. Das ist der eine Bereich.
Wir haben aber auch eine sehr intensive Überprüfung durch den Bundesrechnungshof, der ebenfalls Hinweise gibt, die dann durch die Bundesagentur für Arbeit bearbeitet werden. Entsprechende Hinweise werden natürlich entgegengenommen.
(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die habe ich jetzt gegeben!)