Finanzielle Entlastung der Kommunen lässt auf sich warten

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Finanz­hil­fen für Kom­mu­nen: Gro­Ko-Plä­ne sind eine Mogel­pa­ckung

Ende August 2014 beschloss das Bun­des­ka­bi­nett den Gesetz­ent­wurf zur wei­te­ren Ent­las­tung von Län­dern und Kom­mu­nen und zum quan­ti­ta­ti­ven und qua­li­ta­ti­ven Aus­bau der Kin­der­ta­ges­be­treu­ung. Bei genaue­rem Hin­se­hen ent­pup­pen sich die Plä­ne der Regie­rung jedoch als Mogel­pa­ckung.

Im Kern sieht der Gesetz­ent­wurf ab 2015 eine jähr­li­che Ent­las­tung der Gemein­den, Städ­te und Land­krei­se von 1 Mil­li­ar­de Euro vor. Im Koali­ti­ons­ver­trag hat­ten Uni­on und SPD den Kom­mu­nen die­se Ent­las­tung jedoch bereits für das Jahr 2014 ver­spro­chen. Zudem sol­len die Kom­mu­nen nach den Plä­nen der Gro­Ko ab 2018 durch die Wei­ter­ent­wick­lung der Ein­glie­de­rungs­hil­fe zu einem Bun­des­teil­ha­be­ge­setz um wei­te­re 5 Mil­li­ar­den Euro ent­las­tet wer­den. Äußerst unüb­lich am Vor­ge­hen der Bun­des­re­gie­rung ist in die­sem Fall, dass bereits im Koali­ti­ons­ver­trag eine Ver­ein­ba­rung für die Zeit der fol­gen­den Legis­la­tur­pe­ri­ode getrof­fen wur­de. Auf­grund der umfang­rei­chen anste­hen­den Dis­kus­sio­nen und viel­fäl­ti­gen Vor­schlä­ge, wie die Mil­li­ar­den zu den Kom­mu­nen kom­men sol­len, bleibt abzu­war­ten, ob und in wel­cher Form die Plä­ne jemals in die Tat umge­setzt wer­den.

Bei der Kin­der­be­treu­ung sieht der Gesetz­ent­wurf für die Jah­re 2016 bis 2018 zusätz­li­che 550 Mil­lio­nen Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten vor. Ursprüng­lich war jedoch geplant, 1 Mil­li­ar­de Euro zusätz­lich zu inves­tie­ren. Außer­dem wider­spre­chen die Gro­Ko-Plä­ne dem Kon­ne­xi­täts­prin­zip („wer bestellt, bezahlt“), denn die zusätz­li­chen 550 Mil­lio­nen finan­zie­ren den von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­se­nen Rechts­an­spruch auf einen Betreu­ungs­platz für Kin­der ab dem 1. Lebens­jahr nicht voll­stän­dig gegen. Die fer­ner im Gesetz­ent­wurf ent­hal­te­nen, zusätz­li­chen 100 Mil­lio­nen Euro für die Betriebs­kos­ten der Kin­der­be­treu­ung für die Jah­re 2017 und 2018 sind zu gering, um eine ech­te Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät im Kin­der­ta­ges­stät­ten­be­reich zu gewähr­leis­ten.

 

Die Plä­ne der Gro­Ko sind also wahr­lich kein Grund zum Jubeln. Die Kom­mu­nen, ins­be­son­de­re die struk­tur­schwa­chen, brau­chen sofort eine stär­ke­re Ent­las­tung. Hier­zu soll­te unter ande­rem das Geld über die Erhö­hung der Bun­des­be­tei­li­gung an den Kos­ten der Unter­kunft für Bezie­he­rIn­nen von Arbeits­lo­sen­geld II und Auf­sto­cke­rIn­nen an die Kom­mu­nen flie­ßen.

 

Mat­thi­as Gastel, MdB und Vor­stands­mit­glied der GAR