Finanzhilfen für Kommunen: GroKo-Pläne sind eine Mogelpackung
Ende August 2014 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich die Pläne der Regierung jedoch als Mogelpackung.
Im Kern sieht der Gesetzentwurf ab 2015 eine jährliche Entlastung der Gemeinden, Städte und Landkreise von 1 Milliarde Euro vor. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD den Kommunen diese Entlastung jedoch bereits für das Jahr 2014 versprochen. Zudem sollen die Kommunen nach den Plänen der GroKo ab 2018 durch die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem Bundesteilhabegesetz um weitere 5 Milliarden Euro entlastet werden. Äußerst unüblich am Vorgehen der Bundesregierung ist in diesem Fall, dass bereits im Koalitionsvertrag eine Vereinbarung für die Zeit der folgenden Legislaturperiode getroffen wurde. Aufgrund der umfangreichen anstehenden Diskussionen und vielfältigen Vorschläge, wie die Milliarden zu den Kommunen kommen sollen, bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die Pläne jemals in die Tat umgesetzt werden.
Bei der Kinderbetreuung sieht der Gesetzentwurf für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche 550 Millionen Euro Investitionskosten vor. Ursprünglich war jedoch geplant, 1 Milliarde Euro zusätzlich zu investieren. Außerdem widersprechen die GroKo-Pläne dem Konnexitätsprinzip („wer bestellt, bezahlt“), denn die zusätzlichen 550 Millionen finanzieren den von der Bundesregierung beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr nicht vollständig gegen. Die ferner im Gesetzentwurf enthaltenen, zusätzlichen 100 Millionen Euro für die Betriebskosten der Kinderbetreuung für die Jahre 2017 und 2018 sind zu gering, um eine echte Verbesserung der Qualität im Kindertagesstättenbereich zu gewährleisten.
Die Pläne der GroKo sind also wahrlich kein Grund zum Jubeln. Die Kommunen, insbesondere die strukturschwachen, brauchen sofort eine stärkere Entlastung. Hierzu sollte unter anderem das Geld über die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für BezieherInnen von Arbeitslosengeld II und AufstockerInnen an die Kommunen fließen.
Matthias Gastel, MdB und Vorstandsmitglied der GAR