Es geht um unsere Parlamentsrechte
Welche Auskünfte muss die Bundesregierung auf Anfragen von Bundestagsfraktionen – hier konkret in Bezug auf die Finanzmarktkrise und die Deutsche Bahn – geben? Darüber wurde aufgrund einer Klage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einzelner Abgeordneter unserer Fraktion beim Bundesverfassungsgericht verhandelt. Bereits im Jahr 2011 wurde die Klage eingereicht, im Mai 2017 kam es zur zweitägigen mündlichen Verhandlung.
Die Deutsche Bahn ist ein hundertprozentiges Staatsunternehmen. Die Bundesregierung nimmt die Aufgaben des Eigentümers wahr. Dies spricht für umfassende Auskunftsrechte des Parlamentes. Da die DB aber als AG firmiert, steht nach Auffassung der Bundesregierung und des Bahnkonzerns vielfach das Aktienrecht der geforderten Transparenz entgegen. Wir vertreten hingegen die Auffassung, dass die verfassungsrechtlich verbrieften Parlamentsrechte im Grundsatz höher zu gewichten sind als die einfachgesetzlichen Bestimmungen des Aktienrechts. Zumal die DB nicht den Charakter einer typischen Aktiengesellschaft aufweist. Dies begründen wir damit, dass der Bund über vielfältige Einflussmöglichkeiten verfügt, die er auch häufig ausspielt und der Konzern (zunehmend) von der finanziellen Unterstützung des Bundes abhängig ist. So gehören dem DB-Aufsichtsrat zwei Staatssekretäre und ein Abteilungsleiter eines Bundesministeriums an, die weisungsgebunden handeln und jederzeit ausgetauscht werden können.
Viele der parlamentarischen Anfragen unserer Fraktion oder einzelner Fraktionsmitglieder, die entweder nicht, nur teilweise oder ausweichend beantwortet wurden, bezogen sich auf die Infrastruktur. Dass sich die Bundesregierung dabei auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zurückzieht oder sich darauf beruft, dass es sich um das operative Geschäft der DB handelt, kann aus unserer Sicht nicht überzeugen. Denn sowohl die Schienenwege als auch die Bahnhöfe stellen ein natürliches Monopol dar. Eisenbahnverkehrsunternehmen können (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht frei entscheiden, wessen Gleise oder Bahnhöfe sie nutzen wollen. Es gibt keinen Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastruktur-Anbietern. Dies gilt auch für das strittige Projekt Stuttgart 21. Auch und gerade hierzu blieben und bleiben bis heute viele unserer Fragen unbeantwortet – häufig mit dem Argument der „Eigenwirtschaftlichkeit“.
Was die Bundesregierung gerne übersieht ist die hohe Abhängigkeit der Deutschen Bahn vom Bundeshaushalt und umgekehrt auch Auswirkungen vom wirtschaftlichen Erfolg der DB auf den Bundeshaushalt. Ein Blick zurück ist dafür hilfreich: Ein Ziel der Bahnreform, die 1994 startete, war die größere Unabhängigkeit der DB vom Bundeshaushalt. Die DB startete schuldenfrei. Heute sitzt sie auf einem Schuldenberg von 19 Milliarden Euro und wäre ohne die Absicherung durch den Bund nicht mehr kreditwürdig. Die Abhängigkeit vom Bund steigt aber auch in Form direkter Mittelzuflüsse. So kann die Infrastruktur nur zum Teil aus Trassenentgelten unterhalten werden. Alleine über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB fließen jährlich im Durchschnitt 3,3 Milliarden Euro an den Bahnkonzern. Die Kosten für neue Infrastruktur werden komplett vom Staat getragen. Die Entscheidungen hierüber sind rein politischer Natur. So beschließen Bundestag und Bundesrat das Bundesschienenwegeausbaugesetz. Im erst im Dezember 2016 beschlossenen Ausbaugesetz wird sogar ein neuer Fernverkehrshalt in Aschaffenburg festgeschrieben. Die Politik richtet damit die Erwartung an den Bahnkonzern, wo er seine Züge halten lassen soll. Anders als andere Wirtschaftsunternehmen ist die DB damit hochgradig von Staatsgeldern und politischen Entscheidungen abhängig. Sie kann nicht selbstständig über den Ausbau der eigenen Infrastruktur und entsprechende Prioritäten entscheiden. Die gelebte Praxis ist nicht die einer Aktiengesellschaft. Die DB hat dies selber immer wieder deutlich gemacht. Beispielsweise durch Aussagen zu Stuttgart 21 wie dieser: „Die Bahn hat Stuttgart 21 weder der Stadt noch dem Land aufgezwungen. Es war eher andersherum.“ (Auszug aus „Bezug – Das Projektmagazin“ vom März 2013).
Die Praxis der durch die Bundesregierung nicht oder unzureichend beantworteten parlamentarischen Anfragen wird diesen Realitäten aus unserer Sicht nicht gerecht. Vielleicht ließe sich dieses Verhalten rechtfertigen, wenn die Ziele der Bahnreform für die geringere Abhängigkeiten in Erfüllung gegangen wären. Das Gegenteil ist aber eingetreten. Jüngstes Beispiel: Der Bund hat der DB eine einmalige Eigenkapitalspritze in Höhe von einer Milliarde Euro und eine Reduzierung der Dividendenerwartungen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro eingeräumt. Dann muss das Parlament doch auch das Recht haben, Nachfragen über die Mittelverwendung und die Kontrollausübung der Bundesregierung stellen zu dürfen und beantwortet zu bekommen, oder? Interessant übrigens: Bei der aktuell diskutierten Gründung einer Autobahngesellschaft kommen Warnungen vor einer Gesellschaftsstruktur ähnlich wie der der DB ausgerechnet von Abgeordneten der Fraktionen, die eine Regierung tragen, die uns Antworten verwehrt! Begründung: Wir wollen keine Gesellschaft, die sich wie die DB hinter dem Aktienrecht versteckt und dem Bundestag Auskünfte verweigern kann.
Ich war einer derjenigen, die unsere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht begründet haben. Dabei habe ich mit folgendem Satz meine Ausführungen geschlossen: „Ausgerechnet als gewählter Abgeordneter Teil einer stark informationsgefilterten Informationsgesellschaft zu sein ist schwer hinnehmbar.“
Wir meinen, dass der Bundestag das Recht haben muss, weitaus großzügiger Auskunft über das Agieren des bundeseigenen Konzerns und die Ausübung der Rolle der Bundesregierung erhalten zu müssen als bisher.
Mit dem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.