(Auf Basis einer Presseerklärung)
Taxigewerbe sollte auf Innovationen und mehr Fahrgäste statt höhere Preise setzen
Zur Ankündigung des Taxigewerbes in Stuttgart, die Preise deutlich erhöhen zu wollen, erklärt Matthias Gastel, MdB aus Filderstadt und Mitglied des Verkehrsausschusses:
„Nur immer weiter an der Preisschraube zu drehen, bringt das Taxigewerbe langfristig nicht auf einen grünen Zweig. Das Gewerbe befindet sich in einem Teufelskreis von sinkenden Einnahmen und schlechter Auslastung von nur 25 Prozent. Der Fahrgast bezahlt aktuell nur zu einem geringen Teil für seine eigene Fahrt. Zum Großteil zahlt er für Leerfahrten und die langen Wartezeiten der Taxifahrer zwischen den Fahrten. Nicht Preissteigerungen, sondern Maßnahmen im Interesse der Kunden sind nötig, um den Teufelskreis des Taxigewerbes zu durchbrechen. Oberstes Ziel müssen Effizienzsteigerungen, höhere Auslastung und mehr Fahrgäste sein. Um langfristig erfolgreich zu sein, muss sich das Taxigewerbe weiterentwickeln und sich für Veränderungen im Interesse der Fahrgäste öffnen. Die Gesetzgeber müssen für faire und zeitgemäße Rahmenbedingen sorgen und die Chancen der Digitalisierung zum Zuge kommen lassen. Die Taxinutzung muss für die Fahrgäste einfacher werden. Dies gilt beispielsweise für die Bezahlung mit EC-Karten. In einigen Städten wie Berlin ist dies längst üblich, in Stuttgart aber nicht möglich. Hierfür einen Zuschlag zu verlangen ist aus der Steinzeit und schreckt Kunden ab. Das seit Jahrzehnten für die Regulierung des Taximarktes praktisch unveränderte Personenbeförderungsgesetz muss weiterentwickelt und an die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen sowie den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Um neue Beförderungsangebote leichter zu ermöglichen, sollte die Experimentierklausel des Gesetzes ausgeweitet und konkretisiert werden. So sollte beispielsweise Taxi-Sharing erleichtert werden. Dabei können verschiedene Fahrgäste, die in dieselbe Richtung wollen, gemeinsam fahren. Für den Einzelnen verringern sich die Fahrkosten um bis zu 40 Prozent, wie Erfahrungen in Teststädten zeigen. Ich bin überzeugt davon: Mit neuen Ideen lassen sich neue Fahrgäste für das öffentliche Verkehrsmittel Taxi gewinnen und bessere Einkommensperspektiven für viele Taxifahrer eröffnen.“
Hintergrundinformationen
- Bezahlung:
Die Bezahlungsmodalitäten unterscheiden sich zwischen den Städten. Mancherorts ist Kartenzahlung generell möglich, andernorts nicht oder nur in manchen Taxis. Für Kunden, die häufig nicht ortsansässig sind, ist das ein Problem. Zuschläge für EC-Kartenzahlung zu verlangen ist nicht zeitgemäß. Hierzu die Schilderung eines eigenen Erlebnisses: Ich habe in Wendlingen den S‑Bahn-Anschluss verpasst und, um noch pünktlich anzukommen, ein Taxi genommen. Pünktlich am Zielort angekommen will ich in bar bezahlen. Der Taxifahrer erklärt mir, ich sei sein erster Kunde und er habe noch kein Wechselgeld. Dann ist er mit mir auf dem Beifahrersitz wieder vom Zielort weg zu mehreren Hotels und Restaurants gefahren, um meinen 50-Euro-Schein zu wechseln. Doch überall war geschlossen. Kartenzahlung war im Taxi nicht möglich und auf mein Angebot, per Überweisung zu bezahlen, ließ sich der Taxifahrer erst ein, nachdem die Bemühungen, das Geld zu wechseln, gescheitert waren. Als ich endlich am Zielort aussteigen konnte war es bereits fast so spät wie ich mit der nächsten S‑Bahn angekommen wäre.
- Personenbeförderungsgesetz:
Die im PBefG enthaltene Experimentierklausel ermöglicht vier Jahre lange Testphasen. Im Anschluss ist jedoch weder eine Evaluation des Experiments noch eine Möglichkeit der Verlängerung bzw. Daueranwendung von Modellversuchen vorgesehen. Dies sollte dringend geändert werden, um Innovationen zu fördern und die Anreize Neues auszuprobieren zu erhöhen.