Güterverkehr und Logistik in der Coronakrise

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18.06.2020

Für faire Arbeitsbedingungen – Bahn stärken

Es han­delt sich um ein Autoren­pa­pier meh­re­rer Abge­ord­ne­ten, das hier leicht aktua­li­siert wur­de

Pro­duk­ti­ons­stopp in der Indus­trie, Hams­ter­käu­fe im Lebens­mit­tel­han­del und kilo­me­ter­lan­ge Staus an den Gren­zen hat­ten die ers­ten Wochen der Coro­na­kri­se geprägt. Inner­halb weni­ger Wochen und manch­mal weni­ger Tage wur­de unser All­tag mit gewohn­ten und selbst­ver­ständ­li­chen Abläu­fen durch­ein­an­der­ge­wir­belt. Ein­mal mehr wur­de deut­lich, wel­che Bedeu­tung der Bereich Güter­ver­kehr und Logis­tik für die Ver­sor­gung mit Gütern des täg­li­chen Bedarfs hat. Jetzt geht es dar­um, dass die Unter­neh­men im Bereich Güter­ver­kehr und Logis­tik gut aus der Kri­se kom­men und poli­tisch die rich­ti­gen Kon­se­quen­zen für die Zeit danach gezo­gen wer­den.

Die nach­fol­gen­de Moment­auf­nah­me zeigt auf, wel­chen Hand­lungs­spiel­raum die Bun­des­po­li­tik hat, um die Funk­ti­ons­fä­hig­keit die­ses Sek­tors zu gewähr­leis­ten, Fol­gen der Kri­se abzu­fe­dern und für Unter­stüt­zun­gen die rich­ti­gen Instru­men­te zu wäh­len.

In der Kri­se wur­de die Bedeu­tung des Sek­tors Güter­ver­kehr und Logis­tik vie­len erst rich­tig bewusst. Kei­ne Fra­ge, die Logis­tik ist sys­tem­re­le­vant. Daher war es rich­tig, in der ers­ten Pha­se der Kri­se schnell das Reper­toire des Kri­sen­ma­nage­ments von Liqui­di­täts­hil­fen, Stun­dung von Steu­er­zah­lun­gen, Kurz­ar­bei­ter­geld sowie Unter­stüt­zung für ent­las­se­ne Arbeit­neh­mer auch im Bereich Güter­ver­kehr und Logis­tik anzu­wen­den.

Schie­nen­gü­ter­ver­kehr: robust in der Kri­se, gestärkt aus der Kri­se

Der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne war und ist durch die Redu­zie­rung bzw. Pro­duk­ti­ons­ein­stel­lung in Tei­len der Indus­trie (z. B. Auto­mo­bil­pro­duk­ti­on) stark betrof­fen. Im Bereich Auto­mo­ti­ve lag der Rück­gang der Trans­port­men­gen bei bis zu 100 Pro­zent. Damit ver­bun­den sind erheb­lich rück­läu­fi­ge Men­gen in der Stahl­in­dus­trie und folg­lich weni­ger Trans­port­auf­trä­ge für die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men. Dage­gen konn­ten die Güter­bah­nen in eini­gen kon­sum­na­hen Berei­chen wie der Nah­rungs­mit­tel­in­dus­trie und Papier­in­dus­trie auch Neu­ver­keh­re gewin­nen. Auch Grund­stof­fe für die Pro­duk­ti­on von Hygie­ne­ar­ti­keln und Des­in­fek­ti­ons­mit­teln zähl­ten zu Gütern, die in der Kri­se für zusätz­li­chen Güter­ver­kehr auf der Schie­ne sorg­ten.

Die Coro­na­kri­se hat­te in der Sum­me zu einem rund 30 Pro­zent nied­ri­ge­ren Trans­port­auf­kom­men im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geführt.

Recht robust zei­gen sich die betrieb­li­chen Abläu­fe des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in den Ter­mi­nals des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, den Gleis­an­schlüs­sen, den Zug­bil­dungs­an­la­gen und beim Grenz­über­tritt zu unse­ren euro­päi­schen Nach­barn. In der Kri­se kom­men die sys­tem­be­ding­ten Vor­tei­le des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne voll zum Tra­gen: Gro­ße Güter­men­gen wer­den kon­takt­arm und mit gerin­gen Infek­ti­ons­ri­si­ken bewegt. Für die Zukunft soll­te daher im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr kon­se­quent auf die Auto­ma­ti­sie­rung wei­te­rer Betriebs­ab­läu­fe gesetzt wer­den. Dazu zählt der Bau bzw. die Umrüs­tung von Ter­mi­nals des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs auf weit­ge­hend voll­au­to­ma­ti­schen Betrieb nach dem Vor­bild des Mega­Hubs Lehr­te genau­so wie die euro­pa­wei­te Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung. Mit die­sen mit­tel­fris­tig ange­leg­ten Inves­ti­tio­nen kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach der Kri­se gestärkt wer­den, um zu kon­so­li­die­ren und Markt­an­tei­le zu gewin­nen. Dabei müs­sen die Inves­ti­tio­nen in effi­zi­en­te Zugangs­stel­len des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in eine Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­po­li­tik des Bun­des ein­ge­bet­tet sein, die dem Kapa­zi­täts­aus­bau des Schie­nen­net­zes für die Bedürf­nis­se des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs höchs­te Prio­ri­tät ein­räumt.

Aber auch kurz­fris­tig kann der Bund dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch die Kri­se hel­fen. Der För­de­rung des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, bei dem der Haupt­lauf der Ladung auf der Schie­ne zurück­ge­legt wird, dient der Erlass der Lkw-Maut im Vor- und Nach­lauf zum Kom­bi­nier­ten Ver­kehr – also die Fahrt des Lkw zum bzw. vom Ter­mi­nal. Zur För­de­rung der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung hat­te die Bun­des­re­gie­rung die­ses Instru­ment bereits im Mas­ter­plan Schie­nen­gü­ter­ver­kehr von 2017 auf­ge­nom­men, bis­her aber noch nicht umge­setzt. Die­se Maß­nah­me zur För­de­rung des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs und zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne muss die Regie­rung jetzt schnellst­mög­lich auf den Weg brin­gen.

Da auf­grund des in Tei­len der Indus­trie (z. B. Auto­mo­bil­in­dus­trie) umge­setz­ten Pro­duk­ti­ons­stopps für die Güter­bah­nen ein wich­ti­ger Teil ihres Geschäfts inner­halb von Tagen weg­ge­bro­chen ist und ande­re Güter­zü­ge mit gerin­ge­rer Aus­las­tung ver­keh­ren, muss der Bund jetzt gegen­steu­ern, um die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in der Indus­trie zu sichern und Arbeits­plät­ze im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu erhal­ten. Schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Hil­fe in der Coro­na­kri­se kann die Bun­des­re­gie­rung dem Bahn­sek­tor durch eine Auf­sto­ckung der Tras­sen­preis­för­de­rung zukom­men las­sen. Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men müs­sen für jeden Kilo­me­ter, den ein Zug im Stre­cken­netz zurück­legt, Tras­sen­prei­se – also eine „Schie­nen­maut“ – ent­rich­ten. Die­se soll­te in der Kri­se vom Bund als Eigen­tü­mer der Infra­struk­tur antei­lig über­nom­men wer­den und danach dau­er­haft auf das Grenz­kos­ten­ni­veau abge­senkt wer­den. Außer­dem muss der Bund die ange­kün­dig­te För­de­rung der Anla­gen­prei­se jetzt vor­zie­hen, ohne das EU-Noti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren abzu­war­ten. Mit der wei­te­ren Tras­sen­preis­sen­kung und der vor­ge­zo­ge­nen Anla­gen­preis­för­de­rung kann der Bund den Unter­neh­men des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, die mit rück­läu­fi­gen Trans­port­men­gen zu kämp­fen haben, zügig hel­fen. Damit kann auch in der Kri­se ein nach­hal­ti­ges Trans­port­sys­tem auf­recht­erhal­ten wer­den.

For­de­run­gen:

  1. Absen­kung der Tras­sen­prei­se im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wäh­rend der Coro­an­kri­se und danach Fort­füh­rung auf Grenz­kos­ten­ni­veau
  2. Vor­zie­hen der geplan­ten Anla­gen­preis­för­de­rung
  3. För­de­rung des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs mit inter­mo­da­len Trans­port­ket­ten durch Ent­fall der Lkw-Maut im Vor- und Nach­lauf
  4. Inves­ti­tio­nen in die weit­ge­hen­de Auto­ma­ti­sie­rung von Betriebs­ab­läu­fen des Schie­nen­ver­kehrs auch als Teil einer künf­ti­gen Kri­sen­prä­ven­ti­on

Preis­dum­ping im Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr unter­bin­den

Auch im Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr brach das Trans­port­auf­kom­men auf­grund der gedros­sel­ten Indus­trie­pro­duk­ti­on um etwa 30 Pro­zent ein. Infol­ge­des­sen kam das gesam­te Preis­ge­fü­ge im Trans­port­markt wei­ter ins Rut­schen, immer öfter ist daher Preis­dum­ping zu beob­ach­ten. So wur­de aus Krei­sen des Spe­di­ti­ons­ge­wer­bes berich­tet, dass teil­wei­se Trans­port­auf­trä­ge so knapp kal­ku­liert sind, dass damit gera­de ein­mal die fäl­li­ge Lkw-Maut gedeckt ist. Preis­dum­ping ist im Lkw- und Spe­di­ti­ons­ge­wer­be kein neu­es Phä­no­men. Die Coro­na­kri­se führt aber offen­bar dazu, dass immer mehr Markt­teil­neh­mer sich nicht an die Spiel­re­geln hal­ten. Ange­heizt wur­de das Preis­dum­ping durch Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Scheu­er, der die Beschrän­kun­gen bei der Kabo­ta­ge zweit­wei­se aus­setz­te. Dadurch konn­ten aus­län­di­sche Spe­di­tio­nen, die mit einem deut­lich nied­ri­ge­ren Kos­ten­ni­veau kal­ku­lie­ren kön­nen, die Prei­se wei­ter drü­cken. Der Bund muss gegen Preis­dum­ping aktiv vor­ge­hen und zwar einer­seits über ver­schärf­te Markt­be­ob­ach­tung durch das Bun­des­amt für Güter­ver­kehr und ein Ein­grei­fen bei zu nied­ri­gen Fracht­prei­sen sowie ande­rer­seits mit ver­stärk­ten Über­prü­fun­gen durch den Stra­ßen­kon­troll­dienst und den Betriebs­kon­troll­dienst des­sel­bi­gen. Auch mit höhe­ren Buß­gel­dern bei Ver­stö­ßen gegen das Min­dest­lohn­ge­setz und einer höhe­ren Kon­troll­dich­te durch die Bun­des­zoll­ver­wal­tung kann gegen Lohn- und Sozi­al­dum­ping im Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr vor­ge­gan­gen wer­den. Außer­dem soll­te geprüft wer­den, ob die Anzahl der bin­nen einer Woche zuläs­si­gen Kabo­ta­ge­fahr­ten (der­zeit drei Fahr­ten) ver­rin­gert wird. Der Wett­be­werb muss sowohl zwi­schen den Lkw-Spe­di­tio­nen als auch gegen­über den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men fair ablau­fen. Das poli­ti­sche Ziel, mehr Güter auf die Schie­ne zu ver­la­gern, muss kon­se­quen­ter ver­folgt wer­den.

Beson­de­res Augen­merk ver­die­nen unver­än­dert die Arbeits­be­din­gun­gen von Lkw-Fah­rern. Die Bedin­gun­gen sind teil­wei­se so pre­kär, dass sie schon außer­halb von Kri­sen­zei­ten kei­nen guten Ruf hat­ten. Zeit­wei­se war der Zugang zu Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten mit ange­mes­se­nen Ver­pfle­gungs­mög­lich­kei­ten und aus­rei­chen­den sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen nicht mehr gege­ben. Die Bun­des­re­gie­rung war daher gefor­dert, im Bun­des­fern­stra­ßen­netz den Betrieb der Rast­plät­ze mit Zugang zu Toi­let­ten, Duschen und Wasch­mög­lich­kei­ten jeder­zeit auf­recht­zu­er­hal­ten.

Die Aus­nah­me­re­ge­lun­gen beim Sonn­tags­fahr­ver­bot und bei den Lenk- und Ruhe­zei­ten hat­ten zu Beginn der Coro­na­kri­se Sinn gemacht, um Nach­fra­ge­spit­zen im Lebens­mit­tel­ein­zel­han­del bedie­nen zu kön­nen. Die­sen Zweck haben die ange­pass­ten Rege­lun­gen erfüllt. Die Lage im Ein­zel­han­del hat sich zwi­schen­zeit­lich weit­ge­hend nor­ma­li­siert. Die Aus­nah­men sind daher im Inter­es­se der Beschäf­tig­ten umge­hend zu been­den. Der jetzt ent­stan­de­ne Fli­cken­tep­pich unter­schied­li­cher Län­der­re­ge­lun­gen, die eine Been­di­gung der Aus­nah­men zwi­schen Ende Mai und Ende Sep­tem­ber vor­se­hen, muss durch eine bun­des­ein­heit­li­che Rege­lung ersetzt wer­den.

For­de­run­gen:

Unter­bin­den von Preis­dum­ping durch ver­schärf­te Markt­be­ob­ach­tung im Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr sowie ver­stärk­te Stra­ßen- und Betriebs­kon­trol­len durch das Bun­des­amt für Güter­ver­kehr

  1. Erhö­hung der Buß­gel­der bei Ver­stö­ßen gegen das Min­dest­lohn­ge­setz und stär­ke­re Kon­trol­len durch die Bun­des­zoll­ver­wal­tung
  2. Schnellst­mög­li­che Been­di­gung der Aus­nah­me­re­ge­lun­gen beim Lkw-Sonn­tags­fahr­ver­bot und bei den Lenk- und Ruhe­zei­ten

Bin­nen­schiff­fahrt: Durch­gän­gig­keit des Was­ser­stra­ßen­net­zes sicher­stel­len

Auch die Bin­nen­schiff­fahrt bekam die Aus­wir­kun­gen der Coro­na­kri­se zuneh­mend stär­ker zu spü­ren. Trans­por­te fan­den wei­ter­hin zwar wie gewohnt statt, aber die redu­zier­te Indus­trie­pro­duk­ti­on führt auch zu einem Rück­gang der Ladungs­men­gen (vor allem Roh­stof­fe), die auf den Flüs­sen und Kanä­len trans­por­tiert wer­den. Bereits durch die lan­ge Nied­rig­was­ser­pha­se im Som­mer 2018 erleb­ten wir, wie ent­schei­dend die Bin­nen­schiff­fahrt für die Ver­sor­gung der Indus­trie mit Roh­stof­fen ist. Auch die­ses Jahr wird die Bran­che, zusätz­lich zu der Belas­tung durch Coro­na, wahr­schein­lich wie­der in eine sol­che Pha­se kom­men. Dies kann das Hoch­fah­ren der Wirt­schaft zusätz­lich hem­men. Es müs­sen daher Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, die die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Bin­nen­schiff­fahrt und damit des Ver­kehrs­trä­gers Was­ser­stra­ße unter­stüt­zen. Dabei kön­nen neben den all­ge­mei­nen Hil­fen Inves­ti­ti­ons­an­rei­ze ver­bun­den mit moder­nen Antriebs­tech­no­lo­gien eine Maß­nah­me sein, um durch die Kri­sen­zeit zu kom­men und danach in der Lage zu sein, die Bran­che neu auf­zu­stel­len und für künf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen zu wapp­nen. Das Bin­nen­schiff ist mit der hohen Effi­zi­enz bezo­gen auf das trans­por­tier­te Gut gegen­über ande­ren Trans­port­ar­ten vor­teil­haft. Die­sen Vor­teil gilt es zukünf­tig zu stär­ken und wei­ter aus­zu­bau­en, um Güter­ver­kehr öko­lo­gi­scher und kli­ma­freund­li­cher zu orga­ni­sie­ren.

Wir for­dern daher wei­te­re Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung der Güter­bin­nen­schiff­fahrt wie fle­xi­ble­re Schleu­sen­öff­nungs­zei­ten (und ergän­zend mit­tel­fris­tig eine kon­se­quen­te Schleu­sen­fern­steue­rung wo dies mög­lich ist), eine schnel­le Umset­zung der neu­en För­der­richt­li­nie für nach­hal­ti­ge­re Bin­nen­schiff­fahrt, mehr Tem­po bei den wich­ti­gen Punk­ten des Mas­ter­plans Bin­nen­schiff­fahrt, Vor­zie­hen von Schiffs­neu­bau­ten des Bun­des und mit Blick auf die Wett­be­werbs­fä­hig­keit eine staat­li­che Flan­kie­rung zur bes­se­ren Digi­ta­li­sie­rung der Bran­che.

For­de­run­gen:

  1. Schnel­le Umset­zung bei deut­li­cher Auf­sto­ckung der Mit­tel der neu­en För­der­richt­li­nie zur nach­hal­ti­gen Moder­ni­sie­rung von Bin­nen­schif­fen
  2. Durch­gän­gig­keit des Was­ser­stra­ßen­net­zes durch Rück­kehr zu bis­he­ri­gen fle­xi­blen Schleu­sen­zei­ten und mit­tel­fris­tig durch beschleu­nig­te Schleu­sen­fern­steue­rung
  3. Umset­zung der wich­ti­gen Punk­te des Mas­ter­plans Bin­nen­schiff­fahrt
  4. Zeit­li­ches Vor­zie­hen von bereits geplan­ten Schiffs­neu­bau­ten des Bun­des im Bereich der Bin­nen­schiff­fahrt, ins­be­son­de­re auch jene, die der Flot­ten­mo­der­ni­sie­rung die­nen sol­len

Fazit

Noch dau­ert die Kri­se an. Doch so viel kann man heu­te schon sagen: Kom­ple­xe Pro­duk­ti­ons- und Lie­fer­ket­ten von Indus­trie­un­ter­neh­men, die teil­wei­se welt­um­span­nend orga­ni­siert sind, wer­den künf­tig zuneh­mend hin­ter­fragt wer­den. Resi­li­enz, Sta­bi­li­tät und Kri­sen­taug­lich­keit von Pro­duk­ti­ons­netz­wer­ken wer­den einen ganz eige­nen Wert bekom­men und den Bereich Güter­ver­kehr und Logis­tik ver­än­dern. Außer­dem wird der Güter­ver­kehr durch die Stär­kung der umwelt­freund­li­chen Ver­kehrs­mit­tel wie der Bahn end­lich sei­nen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten müs­sen – jeden­falls dann, wenn man nicht ein­fach zur Tages­ord­nung über­geht und busi­ness as usu­al betreibt.