Hochgeschwindigkeitsstrecken in der Kritik

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13.07.2018

Brüsseler Rechnungsprüfer kritisieren S 21

Har­sche Kri­tik aus Brüs­sel hagel­te es vor weni­gen Tagen von den Rech­nungs­prü­fern des Euro­päi­schen Rech­nungs­ho­fes am Pro­jekt Stutt­gart 21. In einem 103-sei­ti­gen Abschluss­be­richt unter­such­ten die Rech­nungs­prü­fer der Euro­päi­schen Uni­on den Aus­bau des Hoch­ge­schwin­dig­keits­net­zes der Bahn und ver­gli­chen zehn Pro­jek­te in Deutsch­land, Frank­reich, Ita­li­en, Spa­ni­en, Öster­reich und Por­tu­gal. Dabei fiel Stutt­gart 21 mit der ange­schlos­se­nen Neu­bau­stre­cke nach Ulm als mit Abstand inef­fi­zi­en­tes­tes Bahn­pro­jekt Euro­pas durch. Nach den Rech­nungs­prü­fern wür­de eine ein­ge­spar­te Minu­te Fahr­zeit zwi­schen Stutt­gart und Mün­chen 369 Mio. Euro kos­ten – und damit vier­mal so hoch wie im EU-Durch­schnitt.

Für Brüs­sel ist Stutt­gart 21 ein deut­li­ches Warn­si­gnal für die För­de­rung ähn­lich tech­nisch kom­ple­xer Schie­nen­pro­jek­te: Expli­zit füh­ren die Rech­nungs­prü­fer die teu­ren Tun­nel­bau­wer­ke, die Unter­tun­ne­lung der Stadt, aber auch Bahn­brü­cken als wesent­li­che Kos­ten­trei­ber für die neue Ver­bin­dung zwi­schen Stutt­gart und Mün­chen auf.

Die Brüs­se­ler Rech­nungs­prü­fer kri­ti­sie­ren zudem, dass Stutt­gart 21 mit der Neu­bau­stre­cke nie einer Wirt­schaft­lich­keits­un­ter­su­chung stand­hal­ten muss­te, bevor die Ent­schei­dung fiel. Sämt­li­che Kos­ten-Nut­zen-Ana­ly­sen für das Pro­jekt Stutt­gart – Ulm wur­den ledig­lich nach­träg­lich ange­stellt, um die bereits gefäll­te poli­ti­sche Ent­schei­dung für das Pro­jekt zu recht­fer­ti­gen.

Im Ergeb­nis der nach­träg­li­chen Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nun­gen fal­len die regel­mä­ßi­gen Kos­ten­ex­plo­sio­nen für das Pro­jekt Stutt­gart – Ulm euro­pa­weit ein­ma­lig aus. Mit inzwi­schen mehr als 600 Pro­zent Kos­ten­über­schrei­tung fällt das Pro­jekt weit aus dem im nor­ma­len Bereich einer Kos­ten­über­schrei­tung von etwa 20 bis 40 Pro­zent bei den unter­such­ten Eisen­bahn­pro­jek­ten.