Bericht aus Berlin in der LAG Tierschutzpolitik
Auch in der jüngsten Sitzung der LAG Tierschutzpolitik konnte ich wieder aus Berlin berichten. Es ist erstaunlich, was sich an tierschutzpolitischen Aktivitäten der grünen Bundestagswahl in den Wochen zwischen zwei Treffen der Landesarbeitsgemeinschaft entwickelt.
Schon immer dreht sich bei uns Grünen vieles um die Bedingungen in der sog. „Nutztierhaltung“. Ein Beispiel hierfür ist die Kleine Anfrage „Tierschutz bei Gänsen und Enten“. Bisher gibt es für Wassergeflügel noch keine Haltungsverordnung. So werden Enten – völlig legal – häufig intensiv gehalten. Sie fristen dann ihr Dasein auf Spaltenböden und ohne Badewasser. Nicht selten werden Schnäbel und bei Moschusenten Krallen gekürzt. Bei Gänsen kann Tierleid beim Entfernen von Federn entstehen. Wir Grünen fordern eine eigene Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Wassergeflügel, mit der die genannten Missstände abgestellt werden. Außerdem wollen wir den Import von Stopfleber aus der Zwangsmast von Gänsen und Enten untersagen.
Als Wasser auf unseren tierschutzpolitischen Mühlen verstehen wir ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirates des Bundesagrarministeriums. Dieses kommt zum Ergebnis, dass die bisherige Form der Tierhaltung in den Ställen nicht zukunftsfähig ist. So müssten die Landwirte auf Amputationen von Schnäbeln und Schwänzen verzichten und die Ställe müssten den Auslauf bieten, der im Biolandbau schon heute vorgeschrieben ist. Die Tierschutzfachleute der grünen Bundestagsfraktion bewerten die Studie auch als „Klatsche für die Bundesregierung“, die in Sachen Tierschutz auf der Stelle tritt. Wir fordern eine konsequente Umsetzung der Forderungen und eine verstärkte finanzielle Förderung der artgerechten Tierhaltung.
Mit einer Kleinen Anfrage zum Thema „Tierversuche an Mäusen für Botox-Präparate“ richtete sich der Blick raus aus den Ställen hinein in die Versuchslabors. Im Jahr 2014 wurden von der Firma Merz fünf Versuchsreihen für das Präparat, das auch für kosmetische Zwecke – gegen Falten – eingesetzt wird, angemeldet. 150.000 Mäuse starben dafür durch das Nervengift einen „Tod durch Ersticken“. Andere Firmen setzen für dasselbe Präparat anerkannte tierversuchsfreie Testmethoden ein. Genau darauf bezieht sich die erste Frage an die Bundesregierung: Wie kann es sein, dass trotz tierversuchsfreier Methoden noch Versuche an Mäusen genehmigt werden?