Mitnahme in Bus und Bahn weiter unklar
Wir Grünen sind froh, dass die Zulassung von E‑Kleinstfahrzeugen wie elektrischen Tretrollern demnächst Realität wird. Was unserer Sicht nicht angeht ist, dass einige dieser Fahrzeuge auf den Gehwegen gefahren werden sollen.
Viele Menschen warten schon lange darauf, dass endlich auch in Deutschland die Zulassung von elektrischen Kleinstfahrzeugen geregelt wird. Im Mai, so die Bundesregierung auf meine jüngste Nachfrage, soll die Verordnung in Kraft treten (allerdings war am gleichen Tag auch mal von „im Sommer“ die Rede). Wir sehen darin vor allem Chancen: Kurzstrecken mit dem Auto können vermieden werden, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs werden besser erreichbar und die Mitnahme in Bus und Bahn gestaltet sich einfacher, da sie weniger Platz beanspruchen als Fahrräder. Die Fahrzeuge ermöglichen denjenigen, die sich nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad fortbewegen wollen oder können, Mobilität ohne Lärm und Abgase. So weit, so gut. Inzwischen wird immer klarer, wer unter welchen Bedingungen die Minifahrzeuge nutzen darf. Gut ist, dass die bisher vorgesehene Pflicht für einen Mofaführerschein entfällt. Eine Altersgrenze, so hatten wir immer argumentiert, muss ausreichen. Ob die Freigabe der langsameren Fahrzeuge, die bis zu 12 km/h schnell fahren dürfen, bereits für Kinder ab 12 Jahren freigegeben werden sollen, das lässt sich sicher bezweifeln. Gar nicht hinnehmbar ist aus unserer Sicht, dass diese Fahrzeuge auf Gehwegen fahren sollen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge haben (Rollstühle ausgenommen) nach unserer Überzeugung nichts auf Gehwegen zu suchen! Die Gehwege gehören denen, die zu Fuß unterwegs sind. Mit unserer Kritik sind wir nicht alleine. Die Versicherungswirtschaft hat bereits angekündigt, für Fahrzeuge, die auf dem Gehweg genutzt werden dürfen, die höchsten Beiträge erheben zu wollen. Begründung: Dort sei das Unfallrisiko am höchsten. Auf meine Nachfrage erklärte die Bundesregierung, es handle sich um einen „ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einführung neuer Mobilitätslösungen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“ Dem widersprechen wir: Für den Fußverkehr stellt dies keine ausgewogene Lösung dar, sondern bringt diesem ausschließlich Nachteile.
Wo sollen die E‑Kleinstfahrzeuge also stattdessen fahren? Die Verordnung sieht für die flotteren, bis zu 20 km/h schnellen Roller & Co die Benutzung von Radwegen und – wo nicht vorhanden – den Fahrbahnen vor. Das macht im Grundsatz Sinn – jedenfalls dann, wenn die Radwege breit genug sind und auf den Fahrbahnen Autos und Lkw nicht zu schnell unterwegs sein dürfen. Wir vermissen daher Aktivitäten des Bundes, um für breitere Radverkehrsanlagen zu sorgen. Ein Ansatz könnte die Änderung der „ERA“ sein, der „Empfehlung für Radverkehrsanlagen“, in der Breiten und weitere bauliche Eigenschaften definiert werden. Auf den innerstädtischen Fahrbahnen sollte häufiger Tempo 30 eingeführt werden. Dies würde die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Doch die Kommunen dürfen auf den stärker befahrenen Hauptstraßen darüber oftmals nicht entscheiden, weil es sich meist um Bundes- oder Landesstraßen handelt. Wir Grünen wollen schon lange, dass die Kommunen in innerörtlichem, bebautem Gebiet eigenständig über die Höchstgeschwindigkeiten entscheiden dürfen. Die Kommunen können die Angemessenheit der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bei sich vor Ort am besten beurteilen. Mit dem Aufkommen und der zu erwartenden schnellen Verbreitung der E‑Kleinstfahrzeuge auf den Fahrbahnen wird diese sicherheitsrelevante Frage nah Tempo 30 drängender denn je. Auf meine Nachfrage antwortet der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium jedoch leider ablehnend: „Wir haben bei Tempo 30 keine Änderungen geplant“.
Keine klare Antwort gibt es auf die Frage nach der Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Hierzu antwortete der Staatssekretär auf meine Frage: „Es ist wichtig, dass die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln sichergestellt ist. Das ist nicht ganz einfach, weil die Länder die Zuständigkeit dafür haben. Wir sind aber in einem guten Austausch mit den Ländern. Wir werden alles dafür tun, dass sichergestellt ist, dass diese Fahrzeuge kostenlos und problemlos mitgenommen werden können.“