03.02.2021
CDU/CSU bevorzugt – Keine Verkleinerung des Bundestags
Die Abgeordneten der Bundestagfraktionen von Grünen, FDP und Linken klagen gegen die “Wahlrechtsreform” von CDU/CSU und SPD. Das Ziel, den Bundestag zu verkleinern, wird damit nicht erreicht. Vielmehr verstößt das Gesetz nach unserer Auffassung gegen die Wahlrechtsgrundsätze von Klarheit und Chancengleichheit.
Seit Jahren wird nun schon um ein neues Wahlrecht gerungen. Das Hauptziel: Die Verkleinerung des Parlamentes oder zumindest die Verhinderung eines weiteren Aufwuchses an Mandaten. Hierbei geht es nicht um Kosteneinsparungen, sondern um die Angemessenheit der Parlamentsgröße und die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes. Nachdem CDU/CSU und SPD über Jahre hinweg keine Anstalten unternommen hatten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, kamen sie vor wenigen Wochen nun doch mit einem solchen angehetzt. Der Haken an der Sache: Das Wahlrecht wurde zum einseitigen Vorteil von CDU/CSU geändert. Da nicht mehr alle Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden sollen, profitieren die Parteien, die die meisten Direktmandate erreichen. Dies waren in der Vergangenheit CDU und CSU – und dürften es angesichts der Umfragewerte auch bei der Wahl im September bleiben. Ein zentraler Wahlrechtsgrundsatz ist aber, dass jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss. Das neue Wahlrecht ist also nicht fair. Darüber hinaus erfüllt es auch nicht das Ziel, das Parlament zu verkleinern. Dies zeigt ein Rechenmodell: Mit den Stimmergebnissen der letzten Bundestagswahl würde das neue Wahlrecht gerade einmal 23 Mandate weniger hervor bringen als das bislang bestehende mit 709 Mandaten. Nimmt man die aktuellen Umfragewerte als Berechnungsgrundlage, würde die Gesamtzahl der Mandate auf 798 anwachsen. Die drei demokratischen Oppositionsfraktionen hatten einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Chancengleichheit aller Parteien gewahrt und das Parlament kleiner geworden wäre. Unser Antrag zielt insbesondere auf die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise ab. Konkret wären 630 Mandate (auf Basis des Wahlergebnisses von 2017) bzw. 560 Mandate (auf Basis der Wahlumfragen) entstanden.
Dass es CDU/CSU und SPD in sieben Jahren nicht geschafft haben, eine wirksame und faire Wahlrechtsreform zustande zu bringen, ist ein Armutszeugnis!