Fürs Erreichen der Klimaziele müssen alle Sektoren ihre Beiträge liefern. Mit dem veränderten Klimaschutzgesetz wird die Bundesregierung erstmals verpflichtet, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit von 2030 bis 2040 aufzustellen. Zu Beginn einer jeden neuen Legislaturperiode muss ein Programm vorgelegt werden. Die Klimaziele bleiben unverändert. Jeder Sektor hat sein eigenes Ziel. Doch es wurde etwas verändert: Das neue Klimaschutzgesetz betrachtet nun, ob die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen ausreichen, damit alle Sektoren gemeinsam die Klimaziele in den Jahren 2030 bis 2040 einhalten. Sektoren mit hohen Treibhausgas-Minderungen können andere ausgleichen. Sollten die Sektoren unter dem Strich die Ziele verfehlen, kommen die Sektoren besonders in Verantwortung, die für die Zielverfehlung verantwortlich sind. Für den Verkehrssektor bedeutet dies, dass er zunächst einem geringeren Handlungsdruck ausgesetzt ist. Dies halte ich für kritisch, da gerade der Verkehrssektor lange Reaktionszeiten aufweist. Umso später umgesteuert wird, umso radikaler werden die Maßnahmen zu späteren Zeitpunkten sein müssen. Dies hätte ich gerne vermieden und stattdessen schrittweise gehandelt. Klimaziele im Verkehrsbereich zu erreichen wird immer schwieriger. Ein Beispiel: Der Bundesverkehrsminister verunsichert mit seinen ständigen Aussagen über angebliche Lösungen mit E‑Fuels und trägt damit dazu bei, dass sich die Antriebswende im Pkw-Bereich verzögert. Die enormen Strommengen, die für E‑Fuels erforderlich wären, lassen nicht erwarten, dass hier eine (bezahlbare) Lösung zu finden ist. Stattdessen brauchen wir grünen Wasserstoff und E‑Fuels für die Bereiche, die sich nicht direkt elektrifizieren mittels Oberleitung oder Akku elektrifizieren lassen: Industrie, Flugzeuge und Schiffe.
Mein eigentliches Problem mit dem neuen Klimaschutzgesetz und Grund, diesem in der Bundestags-Abstimmung nicht zugestimmt zu haben, ist ein anderer: Als die Koalitionsspitzen vor einem Jahr im Koalitionsausschuss sich auf die Änderung des Klimaschutzgesetzes geeinigt haben, waren damit auch konkrete Maßnahmen für den Verkehrssektor verbunden. Diese wurden aber längst nicht vollständig umgesetzt (siehe Tabelle). Ein Beispiel: Die Investitionsmittel für die Schienen-Infrastruktur wurden zwar deutlich erhöht, nicht aber auf die vereinbarte Höhe. Von den vereinbarten zusätzlichen 45 Milliarden Euro sind bis zum Jahr 2027 bis bislang 18 Milliarden Euro nicht finanziert. Klimaschutz lebt nicht von abstrakten Zielen und Berichtspflichten, sondern vom konkreten Handeln in Form von Maßnahmen.
Positiv ist, dass mit dem neuen Klimaschutzgesetz ein Solarpaket beschlossen wurde (dem ich selbstverständlich zugestimmt habe). Wind- und Solarparks können einfacher und schneller umgesetzt werden, ebenso Balkon-PV-Anlagen.