07.12.2015, erstellt für grüne Stadt- und Gemeinderatsmitglieder
Lärmaktionsplan gegen Schienenlärm im Fokus
Beteiligungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes läuft bis 15. Dezember
Lärm ist eines der größten und am meisten unterschätzten Umweltprobleme in Europa. Zur Bewertung und Bekämpfung von Lärm hat die Europäische Union daher eine Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Diese hat das Ziel, Lärm europaweit einheitlich zu bewerten und zu vermindern, so dass die verschiedenen Bewertungsmaßstäbe und Maßnahmen in den EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert werden. Für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes, gemäß § 47b BImSchG jene Schienenwege mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen jährlich, ist seit Anfang 2015 diese Aufgabe an das Eisenbahn-Bundesamt übertragen worden. Dieses möchte 2018 einen Lärmaktionsplan für diese Bahnstrecken vorlegen, welcher die bisher erfolgten Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung den ermittelten Lärmbelastungen gegenüberstellt.
Für die zukünftig zu bearbeitenden Lärmaktionspläne hat das Eisenbahn-Bundesamt zunächst einen Pilot-Lärmaktionsplan erstellt, der die Betroffenheit durch Lärm darstellt. Hinzu kommen bisherige und geplante Lärmminderungsmaßnahmen wie das freiwillige Lärmsanierungsprogramm an den Schienenwegen des Bundes oder das lärmabhängige Trassenpreissystem der DB Netz AG. Der Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes wird den kommunalen Verwaltungen und der Öffentlichkeit nach Fertigstellung Mitte 2016 zur Verfügung gestellt.
Um als kommunalpolitisch Aktive in Sachen Lärm aktiv zu werden, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Nach der Richtlinie 2002/49/EG (sog. Umgebungslärmrichtlinie) ist für die Erstellung von Lärmaktionsplänen eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch den betreffenden EU-Mitgliedstaat als Mindestanforderung definiert. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind nach der Umgebungslärmrichtlinie zu berücksichtigen. Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich jedoch keine unmittelbaren Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahmen. Ein Anspruch auf Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt nur dann, wenn ein Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung am Tag oder in der Nacht überschritten ist oder durch den Ausbau von Verkehrswegen sich der Pegel auf mindestens 70 dB(A) am Tag oder mindestens 60 dB(A) nachts erhöht.
Hierzu hat das Eisenbahn-Bundesamt in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung von Mitte April bis Ende Juni 2015 mittels einer Befragung von Lärmbetroffenen BürgerInnen Daten über die Lärmbelastungen an den bundeseigenen Schienenwegen außerhalb der Ballungsräume ermittelt. Diese gingen in den bislang vorliegenden Teil A des Pilot-Lärmaktionsplans des Eisenbahn-Bundesamtes ein. Vor allem an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes, in Baden-Württemberg u. a. entlang der Rheintalbahn, der Schnellfahrstrecke Mannheim – Stuttgart, der Strecke Stuttgart – Ulm, der Südbahn und an vielen Bahnstrecken im Großraum Stuttgart und im Rhein-Neckar-Dreieck liegen stark von Lärm belastete Orte. BürgerInnen und kommunalpolitisch Aktive haben in der aktuellen Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 15. Dezember 2015 die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum veröffentlichten Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und zum bisherigen Verlauf der Lärmaktionsplanung zu geben und sollten diese auch nutzen. Die dazu geschaffene Beteiligungsplattform mit einem Fragebogen ist auf www.laermaktionsplanung-schiene.de zu erreichen. Die in der zweiten Phase des Beteiligungsverfahrens gewonnenen Einschätzungen gehen in einen Teil B des Pilot-Lärmaktionsplanes ein. Teil A und Teil B ergeben damit zusammen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes.
Auch ohne umfangreiches Datenmaterial kann abgeschätzt werden, ob Ihr in einem stark von Schienenlärm betroffenen Ort lebt und könnt zu den bisherigen Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens Eure Einschätzung abgeben. Der auf der Grundlage der eingehenden Rückmeldungen fertiggestellte Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes wird bis Mitte 2016 veröffentlicht. Ab 2018 möchte das Eisenbahn-Bundesamt in die regelmäßige Lärmaktionsplanung einsteigen. Es besteht also jetzt noch bis 15. Dezember die Gelegenheit, als Einzelperson, Vereinigung für Lärmschutz, kommunale Verwaltung oder Fraktion sich in das Beteiligungsverfahren einzubringen, welches über die Lärmaktionsplanung an den Schienenstrecken in den nächsten Jahren entscheidet.
Matthias Gastel, MdB und Vorstandsmitglied der GAR
Nachfragen bitte richten an matthias.gastel@bundestag.de