12.03.2016 (Presseerklärung)
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Städte Böblingen und Sindelfingen in deren Forderung, die Autobahn A 81 auf einer Länge von 850 Metern aus Gründen des Schutzes der Bürger vor Lärm zu überdeckeln. Das Planfeststellungsverfahren, das bereits im Jahr 2005 eingeleitet wurde, ruht jedoch derzeit. Die Gründe hierfür sind, dass die ursrpünglichen Planungen geändert werden müssen sowie die fehlende verbindliche Zusage des Bundes für eine Kostenbeteiligung. Konkret: Der Bund hatte am 01.10.2015 in seinem sog. “Gesehenvermerk”, der haushaltsrechtlichen Genehmigung, die Kostentragungsvereinbarung für den Deckel von der Genehmigung ausdrücklich ausgenommen. Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg musste deshalb davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für die Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens noch nicht vollständig vorliegen.
Um keine weitere Zeit zu verlieren, habe ich die Bundesregierung angeschrieben. Ich wollte wissen, ob Aussagen des Bundes als verbindliche Zusage für eine Kostenbeteiligung betrachtet werden können und wann mit einer Finanzierungsvereinbarung gerechnet werden kann, damit das Land das Planfeststellungsverfahren wieder aufnehmen kann.
Nach der Antwort des Bundesverkehrsministeriums vertritt der Bund offensichtlich eine veränderte Auffassung. Demnach bedarf es für die Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens keiner weiteren Erklärung des Bundes zur Finanzierungsvereinbarung. Das Land hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass es daher zügig die Planfeststellungspläne/-unterlagen fertigstellen und entsprechend dem bisherigen Zeitplan bei der Planfeststellungsbehörde einreichen wird. Vorgesehen ist, dass das Planfeststellungsverfahren im Juni neu aufgelegt wird und im Sommer 2017 der Planfeststellungsbeschluss gefasst wird.
Den Bund fordere ich auf, nach dem Hin und Her endlich die Kostentragungsvereinbarung zu unterzeichnen, um endgültige Klarheit zu schaffen!