Lärmschutz an der Schiene kommt kaum voran

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Güterzug 2

28.10.2015

Mit einer wei­te­ren Klei­nen Anfra­ge hat sich die Bun­des­tags­frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen über den Stand in Sachen Schie­nen­lärm erkun­digt. Die Ant­wor­ten sind mehr als ent­täu­schend: Es geht kaum vor­an.

Jeder sechs­te Mensch in Deutsch­land fühlt sich in sei­nem Wohn­um­feld durch Schie­nen­ver­kehr gestört oder beläs­tigt. Dies ermit­tel­te eine reprä­sen­ta­ti­ve Umfra­ge des Umwelt­bun­des­am­tes aus dem Jahr 2014. Die Lärm­kar­tie­rung in Baden-Würt­tem­berg, durch­ge­führt als Grund­la­ge für die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung, bestä­tigt die Pro­blem­la­ge: In 25% aller Kom­mu­nen tre­ten dem­nach hohe Belas­tun­gen durch Schie­nen­lärm auf. Lärm wirkt sich nega­tiv auf die mensch­li­che Gesund­heit aus: Er erhöht das Risi­ko, an Herz-Kreis­lauf-Erkran­kun­gen und Blut­hoch­druck zu erkran­ken. Eine wich­ti­ge Rol­le spie­len hier­bei die Maxi­mal­pe­gel der Lärm­be­las­tung und die Häu­fig­keit, mit denen die­se Spit­zen­wer­te ins­be­son­de­re in den Nacht­stun­den auf­tre­ten. Eine Stu­die der Bun­des­län­der Rhein­land-Pfalz, Nord­rhein-West­fa­len und Hes­sen lei­tet dar­aus kon­kre­te poli­ti­sche For­de­run­gen ab. Hier­zu gehö­ren ein recht­li­cher Anspruch auf Lärm­schutz für Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner bestehen­der Schie­nen­stre­cken, die ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Beur­tei­lung von Ver­kehrs­lärm, die Fest­le­gung von Maxi­mal­pe­geln und die Schaf­fung der Rechts­grund­la­gen für Anord­nun­gen der Eisen­bahn­auf­sichts­be­hör­den zum Schutz vor Lärm und Erschüt­te­rung. Die Bun­des­re­gie­rung bleibt beim Lärm­schutz auf der Schie­ne weit hin­ter sol­chen Vor­schlä­gen zurück. Die Grund­pro­ble­me, dass Men­schen an Bestands­stre­cken kei­nen Anspruch auf Lärm­schutz haben, Lärm nicht ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fend beur­teilt wird und sich Lärm­schutz­maß­nah­men an Durch­schnitts­wer­ten und nicht an Maxi­mal­pe­geln ori­en­tie­ren, tas­tet die Bun­des­re­gie­rung nicht an. Die von der Bun­des­re­gie­rung getrof­fe­nen Maß­nah­men sind nicht aus­rei­chend, um den Schie­nen­lärm zeit­nah und wir­kungs­voll zu bekämp­fen. Das im Koali­ti­ons­ver­trag zwi­schen CDU, CSU und SPD ver­an­ker­te Ziel, bis zum Jahr 2016 min­des­tens die Hälf­te aller Güter­wa­gen auf lei­se­re Brem­sen umzu­rüs­ten, wird ver­fehlt. Die im Haus­halt für den Lärm­schutz bereit­ge­stell­ten Mit­tel sta­gnie­ren. Eine ambi­tio­nier­te Lärm­schutz­po­li­tik ist für den Gesund­heits­schutz und die Akzep­tanz des Bahn­ver­kehrs in Deutsch­land drin­gend nötig. Erst recht, wenn man die von der Bun­des­re­gie­rung selbst pro­gnos­ti­zier­te Zunah­me des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs bis zum Jahr 2030 bedenkt.

Ergebnis der Kleinen Anfrage

  1. Die Bun­des­re­gie­rung inter­es­siert sich nicht für das The­ma „Zug­mo­ni­to­ring“. Dabei geht es dar­um, dass mit­tels einer sta­tio­nä­ren Mess- und Prüf­an­la­ge bei der Vor­bei­fahrt eines Güter­zu­ges fest­ge­stellt wer­den kann, ob Räder Schad­stel­len auf­wei­sen. Dabei kann jedes schad­haf­te Rad sogar exakt ermit­telt wer­den. Dann kann der Wagen­hal­ter dar­über infor­miert wer­den, um den Scha­den zu behe­ben. „Inwie­weit sich Lärm­mess­stel­len auf den Lärm­schutz aus­wir­ken, ist nicht bekannt“, ant­wor­tet die Bun­des­re­gie­rung.
  2. Von 173.000 Güter­wa­gen sind gera­de ein­mal rund 30.000 mit lärm­re­du­zie­ren­den Brem­sen aus­ge­stat­tet. Dies ent­spricht einem Anteil von 18 Pro­zent. Nach dem Zwi­schen­ziel, das sich die Bun­des­re­gie­rung gesetzt hat, müss­ten es dem­nächst 50 Pro­zent sein. Die­ses Ziel hat die Bun­des­re­gie­rung nun offi­zi­ell auf­ge­ge­ben, wie sie indi­rekt ein­räumt. Bis zur voll­stän­di­gen Umrüs­tung, die bis 2020 ver­spro­chen wur­de, dau­ert es hoch­ge­rech­net bis zum Jahr 2034! Für den Gesund­heits­schutz der Betrof­fe­nen und die Akzep­tanz eines Aus­baus der Schie­nen­we­ge ist das fatal!
  3. Eini­ge der gestell­ten Fra­gen igno­riert die Bun­des­re­gie­rung oder ant­wor­tet aus­wei­chend. Dies gilt bei­spiels­wei­se für die Fra­ge nach der Wei­ter­ent­wick­lung der lärm­ab­hän­gi­gen Tras­sen­prei­se.
  4. Die Bun­des­re­gie­rung muss ein­räu­men, dass die Deut­sche Bahn auch im Jahr 2015 die Bun­des­zu­schüs­se für den Bau von Lärm­schutz­wän­den und den Ein­bau von Lärm­schutz­fens­tern nicht abru­fen wird. Rund die Hälf­te der 130 Mil­lio­nen Euro dro­hen zu ver­fal­len.
  5. Auf meh­re­re Fra­gen nach einem geplan­ten natio­na­len Ver­bot lau­ter Güter­zü­ge ab dem Jahr 2020 ant­wor­tet die Bun­des­re­gie­rung zwar, dass sie an einer ent­spre­chen­den Rege­lung arbei­te. Kon­kre­ter wird sie aber nicht. Und sich euro­pa­recht­lich abzu­si­chern unter­lässt die Bun­des­re­gie­rung.
  6. Posi­tiv ist, dass die Bun­des­re­gie­rung die Ein­be­zie­hung von Lärm­be­las­tungs­kos­ten in die Berech­nung der LKW-Maut prüft. Es kann nicht sein, dass für Güter­zü­ge lärm­ab­hän­gi­ge Tras­sen­prei­se bezahlt wer­den müs­sen, sich der Last­wa­gen­ver­kehr aber nicht an den Kos­ten für den Lärm­schutz betei­li­gen muss.

Meine Bewertung

Die Bun­des­re­gie­rung ist bei der Bekämp­fung des Schie­nen­lärms heil­los über­for­dert. Anstatt end­lich zu han­deln, gibt die Bun­des­re­gie­rung ihre eige­nen Zie­le und selbst gesetz­ten Fris­ten auf. Der EU hier­für den schwar­zen Peter zuzu­schie­ben geht gar nicht. Bei der Umrüs­tung der Güter­wa­gen auf „lei­se“ Brem­sen ist die Bun­des­re­gie­rung mei­len­weit von ihren eige­nen Zie­len ent­fernt. Das Pro­blem der unzu­rei­chen­den Mit­tel­ab­ru­fung für die Lärm­sa­nie­rung bekom­men Bun­des­re­gie­rung und die Deut­sche Bahn nicht in den Griff. Es ist ein Unding, dass trotz des enorm gro­ßen Hand­lungs­be­darfs über Jah­re wei­te Tei­le der bereit­ge­stell­ten Haus­halts­mit­tel ver­fal­len. Statt wei­ter die Füße still zu hal­ten muss die Bun­des­re­gie­rung end­lich für mehr Ruhe ent­lang der Schie­nen­we­ge sor­gen. Wir war­ten schon zu lan­ge auf den über­fäl­li­gen Gesetz­ent­wurf zur Ver­min­de­rung des Schie­nen­lärms. Aus­sichts­rei­che neue Lärm­schutz­tech­no­lo­gien wie das Zug­mo­ni­to­ring darf die Bun­des­re­gie­rung nicht län­ger brem­sen, son­dern muss sie pro­ak­tiv unter­stüt­zen.